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Wartung | Neues Instandhaltungsprogramm (IHP)  
24. September 2011: Von Achim H. 
Hallo,

leider haben sich die Anforderungen an ein individuelles IHP stark erhöht (14 statt 3 Seiten). Hat jemand ein nach den neuen Regeln genehmigtes IHP (mit maximalen Freiheiten) für eine Cessna 172 oder 182 und wäre bereit, mir dieses als Inspiration zur Verfügung zu stellen?

Vielen Dank!

Grüße,
Achim
26. September 2011: Von M Schnell an Achim H.
Das ganze zum Ausfüllen finden Sie auf den Seiten des LBA, dort ist auch eine "Anleitung" zu finden. WWW.LBA.de (unter Veröffentlichungen) .
26. September 2011: Von Achim H. an M Schnell
Ja, mit genau diesem Formular und seinen Anweisungen beschäftige ich mich seit einigen Stunden :-)

Mir ist dabei noch nicht ganz klar, wie sehr man in die Tiefe gehen muss. Muss man alle special instructions des service manuals einzeln aufführen? Muss man auf die Inhalte der 50/100/200h-Kontrollen eingehen? Bei den Maßnahmen über die TBO hinaus vermute ich, dass die im alten Formular akzeptierten Texte übernommen werden können.

Ich vermute, dass das LBA diese neuen IHPs zur Zeit stapelweise erhält und meine Hoffnung war, dass ich mit einem genehmigten als Vorlage das Leben für die Behörde und mich leichter machen kann.
30. Januar 2013: Von Albrecht Sieber an Achim H.
Gibt es mittlerweile neue Erfahrungen zu den IHP's?

Bis Ende 2013 müssen wir ja alle die alten SIHP's durch neue "individuelle IHP's" ersetzen. Wer hat Erfahrungen mit den IHP's die von den CAMOS's kommen? Sind da die maximalen Freiheiten bez. TBO ... ausgeschöpft. Was kostet das?
30. Januar 2013: Von Achim H. an Albrecht Sieber
Ich habe ca. 700 € insgesamt bezahlt für eine TR182. Die SIDs sind in meinem nicht ausdrücklich ausgenommen, das kam erst später und muss ggf. noch angepasst werden.

Ein paar CAMOs dürfen mittlerweile selbst genehmigen, die anderen müssen es bei ihrer LBA-Außenstelle einreichen.

Ursprünglich wollte ich es selbst machen aber die Bearbeitungszeiten beim LBA sind kriminell. Es gibt sogar eine NfL mit der Information, dass man nicht anrufen soll. Nach vier Monaten habe ich es doch gewagt und mir wurde in epischer Länge erläutert wie extrem überarbeitet man sei. In der Zeit hätte man auch meinen Antrag bearbeiten können. Ich habe dann den Antrag zurückgezogen und es über den LTB innerhalb von zwei Wochen gehabt. Ohne LTB wäre es ca. 250 € günstiger gewesen aber ich hätte es bis heute nicht.
30. Januar 2013: Von Pelle Goran an Albrecht Sieber
Nein, es werden wohl nicht alle Freiheiten ausgenutzt, aber insgesamt passt das Paket. Ich habe für IHP inkl. Genehmiigung durch den Betrieb 400 Euro (172er) bezahlt. Ob man derzeit unter 6 Monaten eines vom LBA zurück bekommt???
31. Januar 2013: Von robin fan an Achim H.
Hallo Achim,

nur um sicherzugehen, dass ich das recht verstehe: wenn ich jetzt einen gebrauchten Flieger kaufe kann ich froh sein, ihn im Sommer betreiben zu dürfen? Das IHP muss beim Halterwechsel ja (schwachsinnigerweise) neu beantragt werden und wenn das beim LBA mehr als 4 Monate dauert...

Welche Camo-Betriebe können denn IHPs genehmigen und muss ich dann dort auch die Wartung machen lassen?

Grüße
Robin
31. Januar 2013: Von Pelle Goran an robin fan
Wenn man jetzt einen Flieger kauft und das IHP selber schreiben will, was durchaus geht, und man das dann ans LBA sendet, dann kann man davon ausgehen, dass vor Sommer nix geht.

Es gibt allerdings eine von den meisten genutzte Interpretation, dass nämlich das IHP erst seine Gültigkeit bei den ersten anstehenden Arbeiten verliert, d.h. man quasi die "Restzeit" des alten IHP verfliegen kann. Das ist allerdings eine gewagte Ausnutzung eines Graubereichs und wenn "zwischendurch" eine ausserplanmäßige Wartung erforderlich wird, steht man im Zweifelsfall in der Pampa mit einem gegroundeten Flieger.

Es gibt meines Wissens keine Liste der CAMO/CAMO+ Betriebe, die selber genehmigen dürfen. Sehr viele sind wohl noch im Genehmigungsverfahren und aus Erfahrung kann man davon ausgehen, dass der Markt da mal wieder sehr dynamisch sein wird ... und die einzigen die solch eine Liste wirklich führen könnten, wären genau die Kollegen vom LBA die schon die IHP nur mit Riesenverzögerung vom Tresen schubsen.

Nein, die Genehmigung des IHP ist unabhängig davon ob man dort auch die Wartung machen lässt - sonst wäre ja auch Wartung durch Piloteneigner nicht mehr möglich.
31. Januar 2013: Von Lutz D. an robin fan
Hallo Robin,

das kann eigentlich jede CAMO+ mit überwachter Umgebung. Wenn Du das aus nachvollziehbaren Gründen nicht direkt mit Deiner Werft machen wilst, kann ich die CAMO des DAeC insb. im Landesverband NRW empfehlen. Da gibt's den Herrn Calsbach in Duisburg, da hast Du ein komplexes, imdividualisiertes IHP in 10 Tagen genehmigt.
31. Januar 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Hast du denn auch eine Kontaktemail?
31. Januar 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
Es gibt allerdings eine von den meisten genutzte Interpretation, dass nämlich das IHP erst seine Gültigkeit bei den ersten anstehenden Arbeiten verliert, d.h. man quasi die "Restzeit" des alten IHP verfliegen kann. Das ist allerdings eine gewagte Ausnutzung eines Graubereichs und wenn "zwischendurch" eine ausserplanmäßige Wartung erforderlich wird, steht man im Zweifelsfall in der Pampa mit einem gegroundeten Flieger.

Nee, diese Auffassung kann man wirklich nicht vertreten. Ein IHP ist eine Verpflichtungserklärung einer Person (Halter) gegenüber der Behörde. Ein neuer Halter hat keinerlei Bezug zum alten IHP.
31. Januar 2013: Von Pelle Goran an Achim H.
Nee, diese Auffassung kann man wirklich nicht vertreten. Ein IHP ist eine Verpflichtungserklärung einer Person (Halter) gegenüber der Behörde. Ein neuer Halter hat keinerlei Bezug zum alten IHP.

Warum nicht? Solange der neue Halter kein IHP genehmigt bekommen hat, kann man durchaus argumentieren, dass er auch noch nicht aus seiner Verpflichtungserklärung entlassen wurde. Bei KFZ Versicherungen kennt man ja die Falle auch, wenn ein Käufer nicht ummeldet und man nach 6 Monaten mit einem Mal unangenehme Briefe bekommt.
31. Januar 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
KFZ-Versicherungsverträge und verwaltungsrechtliche Genehmigungen sind ganz verschiedene Dinge. Bei der Eignerwartung liegt ein sog. präventives Verbot mit Erlaubsnivorbehalt vor (wie beim Baurecht, man darf auf einem Grundstück nix bauen, außer man hat eine Ausnahme vom Verbot im Einzelfall erhalten = Baugenehmigung). Die Behörde erteilt eine Erlaubnis (= Ausnahme vom Verbot) im Einzelfall an eine Person und wenn die Erlaubnis nicht beinhaltet, dass die Person diese Erlaubnis weitergeben darf, dann ist das ausgeschlossen.

Das wird Dir jeder Rechtsanwalt nach einem Blick aufs IHP sagen. Günstiger bekommst Du diese Auskunft auch wenn Du beim LBA anrufst und dich ins Referat T52 verbinden lässt.
1. Februar 2013: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.
Genau so isses, leider. Wenn man gewollt hätte, hätte die EASA das IHP ja wohl als Vertrag gestalten können, in den ein übernehmender Rechtsnachfolger automatisch eintritt. Offenbar wollte man nicht. Diese Organisation quält ja nicht nur uns - sie geißelt sich auch gerne selbst.

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