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31. Januar 2013: Von Achim H. an Pelle Goran
KFZ-Versicherungsverträge und verwaltungsrechtliche Genehmigungen sind ganz verschiedene Dinge. Bei der Eignerwartung liegt ein sog. präventives Verbot mit Erlaubsnivorbehalt vor (wie beim Baurecht, man darf auf einem Grundstück nix bauen, außer man hat eine Ausnahme vom Verbot im Einzelfall erhalten = Baugenehmigung). Die Behörde erteilt eine Erlaubnis (= Ausnahme vom Verbot) im Einzelfall an eine Person und wenn die Erlaubnis nicht beinhaltet, dass die Person diese Erlaubnis weitergeben darf, dann ist das ausgeschlossen.

Das wird Dir jeder Rechtsanwalt nach einem Blick aufs IHP sagen. Günstiger bekommst Du diese Auskunft auch wenn Du beim LBA anrufst und dich ins Referat T52 verbinden lässt.
1. Februar 2013: Von Ernst-Peter Nawothnig an Achim H.
Genau so isses, leider. Wenn man gewollt hätte, hätte die EASA das IHP ja wohl als Vertrag gestalten können, in den ein übernehmender Rechtsnachfolger automatisch eintritt. Offenbar wollte man nicht. Diese Organisation quält ja nicht nur uns - sie geißelt sich auch gerne selbst.

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