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Hi Zusammen!
Habe eine Beech F33A und eine Zlin 256 AFS Acrobat! Habe beim Landesverband den Motor- und Zellenwart gemacht! Unter Aufsicht und enger Zusammenarbeit mit meinem Prüfer Herr Schmitz von AS Trier (sehr netter und kompetenter Partner!) schraube ich nun an beiden Fliegern selbst, also 50 und 100 Stunden Kontrolle. Durch die enge Zusammenarbeit und die professionelle Anleitung bekommt man ein ganz anderes Vertrauen zu seiner Maschine. Gerade beim Kunstflug hat man da ein wirklich gutes Gefühl, weil man weis, man hat es wirklich selbst erledigt. Ausserdem steht man nicht bei kleineren Problemen wie ein Idiot vor der Maschine und weis nicht wo hin fassen um es zu lösen. Ich kann nur jedem empfehlen bei der JN und 100er Kontrolle selbst zugegen zu sein. Man lernt nur dazu und versteht die Zusammenhänge besser. Man wächst mit seiner Maschine zusammen und bekommt Vertrauen!
LG RomeoA
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Hallo,
Naja den Motor und zellenwart "schein" können Sie eigendlich getrost der Ablage P überstellen,denn auch wenn die Ausbildung OK ist haben diese "Ausweise" keinerlei Luftrechtliche Legitimation,d.h Arbeiten die NICHT EXPLIZIT im Anhang 8 zum Teil M Aufgeführt sind,dürfen NICHT freigegeben werden. Da Sie Idealerweise mit einem Prüfer? (Cat B1? C?)Zusammenarbeiten wird vermutlich dieser im BB abzeichnen,oder? Denn so ungerne ich dies sage,Kontrollen dürfen "wir Owner/Pilots" wenn man die Teil66/145 und M sich genauer ansieht gar nicht bescheinigen.Die meisten Einzelarbeiten der Kontrolle JA aber die Kontrolle ansich NEIN...und der Schmarrn der ganzen Sache: Fahrewrksgummis und Hauptrotorschaufeln(was einem Selbst,ordversuch nahe kommt)darf man wechseln+bescheinigen.eine Kontrolle bei der KEINERLEI Schäden zu finden waren NICHT...da wird dann auch der Mechaniker (CAT A) zum eigenen Kunden..und zahlt an den eigenen Betrieb,Arbeiten die er dennoch selber durchführt nur wegen ner Unterschrift..
Mfg: Sf23
Ps. Zlin..genialer flieger..leider kaum zu bekommen und wenn dann zu teuer.
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Hallo,
Naja den Motor und zellenwart "schein" können Sie eigendlich getrost der Ablage P überstellen,denn auch wenn die Ausbildung OK ist haben diese "Ausweise" keinerlei Luftrechtliche Legitimation,d.h Arbeiten die NICHT EXPLIZIT im Anhang 8 zum Teil M Aufgeführt sind,dürfen NICHT freigegeben werden. Da Sie Idealerweise mit einem Prüfer? (Cat B1? C?)Zusammenarbeiten wird vermutlich dieser im BB abzeichnen,oder? Denn so ungerne ich dies sage,Kontrollen dürfen "wir Owner/Pilots" wenn man die Teil66/145 und M sich genauer ansieht gar nicht bescheinigen.Die meisten Einzelarbeiten der Kontrolle JA aber die Kontrolle ansich NEIN...und der Schmarrn der ganzen Sache: Fahrewrksgummis und Hauptrotorschaufeln(was einem Selbst,ordversuch nahe kommt)darf man wechseln+bescheinigen.eine Kontrolle bei der KEINERLEI Schäden zu finden waren NICHT...da wird dann auch der Mechaniker (CAT A) zum eigenen Kunden..und zahlt an den eigenen Betrieb,Arbeiten die er dennoch selber durchführt nur wegen ner Unterschrift..
Mfg: Sf23
Ps. Zlin..genialer flieger..leider kaum zu bekommen und wenn dann zu teuer.
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schaut doch einfach mal bei www.sco-gmbh.de, das ist die Camo der Segelflieger der neuen Bundesländer. Dort könnt ihr die Bedingungen für die private owner IHP runterladen..
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Juhu...ich hab den Link wieder ;-)
frohes Neues...
zur Info was IHP's angeht: das LBA hat ende 2010 neue Vorlagen herausgegeben und die Forderungen für IHP's Formuliert (downloadbar beim lba).Vergesst also nicht das bei erstellung zu berücksichtigen.Für Vereine ein Tip: Wer freigabeberechtigtes Personal im Verein hat,NUTZT es. Denn dieses darf euch das meiste Abschreiben. Was die Haftung angeht,ist es richtig das freigabeberechtigtes Personal haftbar gemacht werden kann. ABER nur dann wenn es "frei Schnautze" arbeitet.Im Luftrechtlichen sinne ist und bleibt die Verantwortung IMMER beim Eigentümer..
dies nur zur anmerkung...ansonsten bin ich gespannt was "Eigentümer" sich so alles zutraut. ;-)
mfg: SF23
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5 Beiträge Seite 1 von 1
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