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31 Beiträge Seite 1 von 2

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Vorgestern 11:32 Uhr: Von Michael Butzek an Michael Söchtig

War wohl der Centurion 2.0 (155 PS)

https://bpfv.net/dank-mitgliederspenden-aufruestung-der-da40-g1000-mit-longrange-tanks/

Vorgestern 12:14 Uhr: Von Michael Söchtig an Michael Butzek

Da bin ich wirklich auf die Untersuchung gespannt. Zum Glück kann man die Crew ja befragen.

Vorgestern 12:54 Uhr: Von Jochen Wilhe an Michael Söchtig

ja stimmt, geht bei diesem Flieger eigentlich der Motor aus wenn der Strom ausfällt ?

Vorgestern 13:16 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Jochen Wilhe

wenn diesel...dann kompressionszünder

wenn austro-engine...dann vielleicht noch eine zündhilfe

wenn die dann ausfällt...

brauchst gute deutsche piloten - die das beherrschen...

Vorgestern 13:34 Uhr: Von Bernhard Tenzler an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Bei Ausfall der Elektrik sollte der Motor über eine standby Batterie mit Strom versorgt werden

Vorgestern 14:41 Uhr: Von Christoph Stock an Michael Söchtig

Vllt. wird sich auch Maik Toth dazu melden. Meines Wissens nach ist er dort Ausbildungsleiter.

Vorgestern 16:23 Uhr: Von T. Magin an Christoph Stock Bewertung: +6.00 [6]

Als Vereinsverantwortlicher würde ich mich niemals in der Öffentlichkeit melden bevor nicht der finale BfU-Bericht publiziert und alle Versicherungsangelegenheiten geklärt sind.

Vorgestern 17:56 Uhr: Von Christoph Stock an T. Magin

Erklär mir in einem Satz das du deutsch bist, ohne mir zu sagen das du deutsch bist. Willst du mir allen ernst damit sagen das sich die BFU auf Quellen wie dieses Forum bezieht ?

Vorgestern 18:28 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Christoph Stock

Du wirst es nicht glauben, wer sich hier alles im geheimen einen rat

holt...da ist die BfU noch in den unteren rängen....

Vorgestern 19:01 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Das spricht dann für die Forumschreiber hier im Forum. Dann können die jeweiligen Forumschreiber hier gar nicht so schlecht liegen, oder ???

Wer die you tube Filme Mayday öfter anschaut, der lernt wie Flugunfalluntersuchung durchgeführt wird.

Bezüglich dieses Motorausfall der Da-40 Dieselmotor, mich würde interessieren, wie viele Dieselflugmotore dieser betroffenen Bauart wurden weltweit ausgeliefert, und gab es öfter diese Motorausfälle? Dann könnte man die jeweiligen Flugunfalluntersuchungen bezüglich Motorensicherheit vergleichen.

Vorgestern 19:38 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

ich hab in brasilien die ipanema mit alkohol geflogen....zuckerrohrschnaps...nie einen ausfall...förderpumpe etwas auf mehr eingestellt...konnte sogar leanen und den rest über einen kondensator sammeln und trinken...

Vorgestern 20:17 Uhr: Von T. Magin an Christoph Stock Bewertung: +3.00 [3]

Hast oder hattest Du die Verantwortung für einen Verein? Oder ist das jetzt so eher theoretisch? Ich weiß nicht wer sich auf dieses Forum bezieht. Ich weiß aber wer sich darauf beziehen könnte. Nämlich jeder. Und in Zeiten wo alles aus dem Internet beliebig weiterverteilt wird, ob wahrheitsgemäß oder nicht, überlegt man sich besser zweimal, was man in der Öffentlichkeit über "seinen" Verein berichtet. Ich spreche übrigens aus der Praxis. Was ich da wegen absoluter Lapalien erleben durfte, hat meine Glauben an Mensch und Internet doch ziemlich erschüttert. Meinetwegen auch "Deutscher" Mensch, das scheint Dir ja wichtig zu sein. Scheinbar ist in Frankreich, Italien, Österreich usw. usf. alles ganz anders. Dort kennst Du Dich offensichtlich besser aus.

Vorgestern 21:01 Uhr: Von Christoph Stock an T. Magin

Danke für deine Einordnung und mit der von dir gemachten Erfahrung.
Mein ursprünglicher Gedanke war ein fachlicher Austausch und kein Futter für jedermann.
Ich nehme zur Kenntnis, das in diesem Kontext sehr zurückhaltende Maßstäbe angelegt werden. Damit ist für mich alles klar.

Vorgestern 21:43 Uhr: Von Michael Söchtig an Christoph Stock Bewertung: +1.00 [1]

Man ist definitiv gut beraten zurückhaltend in der Kommunikation zu sein. Der Rest ist ja eher was für den Unfallbericht.

Ich bin nur einmal mit einer Robin mit CD-155 mitgeflogen. Also gleicher Motor, anderes Muster. Hervorragendes Triebwerk wenn alles funktioniert. Bei der Robin gab es wohl durchaus Probleme mit dem Kühlsystem und dem Flieger aber das wurde wohl mittlerweile behoben.

Ansonsten - ohne Strom läuft der Diesel nicht, aber genau dafür ist die Backupbatterie da und die testet man ja auch.

Warten wir mal ab - untersucht wird es ja mit Sicherheit. Bis dahin können wir uns ja alle mal freuen dass nichts schlimmeres passiert ist.

Gestern 00:05 Uhr: Von Joachim P. an T. Magin Bewertung: +3.00 [3]

@thread: Zur Einordnung: Die Aufgabe der BFU ist die Flugsicherheit systemisch zu erhöhen und nicht die Schuldfrage zu klären. So werden z.B. die Befragungen von Beteiligten nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, um die Wahrscheinlichkeit für das Erlangen relevanter Informationen zu erhöhen. Die Polizei (Team Staatsanwaltschaft) macht getrennte Befragungen mit anders formulierten Belehrungen. ;)

Staatsanwaltschaft und Versicherungen arbeiten (je nach Relevanz des Vorfalls) mit jeweils eigenen Gutachtern, da sie andere Zielsetzungen haben als die BFU. Bildmaterial und andere Vorort-Fakten werden aber normalerweise zwischen Staatsanwaltschaft und BFU ausgetauscht, mit Ausnahme der erwähnten Befragungsprotokolle.

Gestern 01:28 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Bei einer Todesfallermittlung wartet die Staatsanwaltschaft auf die Veröffentlichung des Flugunfallbericht. Spätestens dann wird sich herausstellen, ob fahrlässige Tötung vorhanden ist. Dann wird veröffentlicht, ob der Flugzeugführer ein Fehler gemacht hat.

Beispielsweise gibt es ein Flugunfallbericht, hier kam ein junger Segelflugschüler zu Tode. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fluglehrer in die Verantwortung nehmen. Aber die BFU hatte von einen Segelflugpiloten ein Videofilm bekommen, wo anhand der Flugfunkaufzeichnungen der Fluglehrer strafrechtlich entlastet wurde. https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2019/Bericht_19-1022-3X_Hornet_Rickenbach.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Der hier geschilderte Fall des Motorflugzeug in Mannheim zeigt mir, lieber eine Entscheidung bei vorhandener Flughöhe, als keine Entscheidung und alles dem Zufall zu überlassen.

Gestern 08:45 Uhr: Von Thomas R. an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Danke Horst, dass Du dem Jockel, der für die BFU arbeitet, mal erklärst, wie das alles so funktioniert. Ich hatte auch den Eindruck, dass Du, der die Geschicke der Welt aus dem heimischen Sessel steuert, das wesentlich besser verstanden hast.

Gestern 09:11 Uhr: Von Horst Metzig an Thomas R.

Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht die Erfahrung und Geräte zum Auswerten der Flugdatenrecorder. Hinzu kommt, dass nur die Strafverfolgungsbehörde für die strafrechtliche Flugunfallaufklärung zuständig ist, in dessen geographischen Gebiet der Flugunfall passiert ist. Der jeweilige Staatsanwalt hat meist nur einmal in seinen Berufsleben die Möglichkeit sich mit Flugunfälle zu befassen, die BFU tut das täglich. Die Strafverfolgungsbehörden müssten dann neben der üblichen Verbrechensaufklärung, hier sind viele Staatsanwaltschaften im zeitlichen Verzug, auch noch Flugunfälle bearbeiten. Woher sollen die externen Sachverständige dann auch kommen, welche dann parallel zur BFU, eine qualitativ gleichwertige Flugunfalluntersuchung zur BFU durchführen können?

Bei der Flugunfallaufklärung gibt es meiner Ansicht immer ein Interessenkonflikt zwischen Bestrafung und Verhinderung weiterer Flugunfälle. Für eine Bestafung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, für eine Flugunfallverhinderung die BFU. Wenn in dieser Überlegung noch das Recht eines jeden Menschen berückrichtigt wird, sich nicht selber strafrechtlich belasten zu müssen, und daher auch Schweigen oder Lügen nicht strafbar ist, dann muss sich jeder Pilot, welcher in ein Flugunfall beteiligt ist, sehr gut überlegen, überhaupt etwas zum Unfallhergang zu sagen. Daher, immer zuerst einen Fachanwalt für Luftrecht konsultieren, bevor irgend etwas, sei es BFU oder Polizei, ausgesagt wird.

Der Fachanwalt sollte meiner Ansicht dann vorab eine rechtliche Bewertung durchführen, ob die Strafverfolgungsbehörden überhaupt auf die Erkenntnisse der BFU zurück greifen dürfen, welche auf der Aussage des verursachenden Piloten zustande gekommen sind. Also, darf in diesen Fall die Erkenntnisse der BFU vor einen Gericht, straf oder zivil, verwertet werden?

Kernfrage, welches Rechtsgut ist höher zu bewerten, eine Bestrafung oder eine Flugunfallverhinderung? Das erste ist im Zuständigkeitsbereich der Polizei, das zweite im Zuständigkeitsbereich der BFU.

Gestern 10:10 Uhr: Von ch ess an Horst Metzig Bewertung: +2.00 [2]

Das hoechste Rechtsgut ist natuerlich das auf freie Meinungsaeusserung.

Obwohl einem als Forumsleser da manchmal durchaus Zweifel kommen koennen.

Gestern 10:23 Uhr: Von Maik Toth an Christoph Stock Bewertung: +3.00 [3]

Danke für den Hinweise, das muss ich ändern lassen. Den Posten habe ich schon eine Weile nicht mehr. Nicht dass noch falsche Erwartungen entstehen ;-)

Ich hab selbst nicht mehr Details, wie die die man in den gängige Schmierblättern findet. Ich kenne die Crew und im Rahmen ihrer Möglichkeiten haben sie das maximal möglich aus der Situation raus geholt.

Den Rest erfahren wir zum Glück durch das persönliche Gespräch und den Motordaten.

Gestern 11:10 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig

Soll ich Deine falschen Thesen so stehen lassen oder später am Abend richtigstellen?

Gestern 11:12 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Bitte immer richtigstellen ohne Vorwarnung. Wenn man zuhause auf dem Stuhl sitzt hat man Zeit, wenn man im Flugzeug sitzt bei Motorausfall 300 Meter über dem Boden hat man keine Zeit, dass ist der Unterschied zwischen mir und dem betroffenen Motorflugpiloten.

Gestern 15:48 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an ingo fuhrmeister Bewertung: +0.33 [2]

War das nicht eher die Caipirinha 80 Turbo?

Gestern 20:50 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Bei einer Todesfallermittlung wartet die Staatsanwaltschaft auf die Veröffentlichung des Flugunfallbericht.

Mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften kenne ich mich nicht aus. Warum sollten sie den BFU-Bericht in 4 Jahren abwarten, wenn sie einen eigenen Gutachter haben? Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung?

Spätestens dann wird sich herausstellen, ob fahrlässige Tötung vorhanden ist. Dann wird veröffentlicht, ob der Flugzeugführer ein Fehler gemacht hat.

Ob fahrlässige Tötung vorhanden ist oder nicht, damit hat die BFU exakt Null zu tun. Das ist eine Vermutung der Staatsanwaltschaft auf Basis ihres Gutachtens. Herausstellen, ob fahrlässige Tötung vorhanden ist, macht in Deutschland ein Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wollte den Fluglehrer in die Verantwortung nehmen. Aber die BFU hatte von einen Segelflugpiloten ein Videofilm bekommen, wo anhand der Flugfunkaufzeichnungen der Fluglehrer strafrechtlich entlastet wurde.

Hast Du dazu eine Quelle? Wenn dem so war: Ja, die Staatsanwaltschaft sucht Schuldige. Das ist ihr Job. Das macht sie aber unabhängig von den Ermittlungen der BFU. Die BFU teilt Rohdaten (Fotos, Videos...) mit der Staatsanwaltschaft, diese bildet sich ein Urteil mit ihren Gutachtern, ganz ohne BFU.

Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht die Erfahrung und Geräte zum Auswerten der Flugdatenrecorder.

Korrekt. Sie bekommen die Daten von der BFU.

Hinzu kommt, dass nur die Strafverfolgungsbehörde für die strafrechtliche Flugunfallaufklärung zuständig ist, in dessen geographischen Gebiet der Flugunfall passiert ist. Der jeweilige Staatsanwalt hat meist nur einmal in seinen Berufsleben die Möglichkeit sich mit Flugunfälle zu befassen, die BFU tut das täglich.

Ja.

Die Strafverfolgungsbehörden müssten dann neben der üblichen Verbrechensaufklärung, hier sind viele Staatsanwaltschaften im zeitlichen Verzug, auch noch Flugunfälle bearbeiten.

Warum "müssten"? Klar müssen sie, wenn jemand verletzt oder getötet wurde. Und natürlich machen sie das, das ist ihr Job. Willst Du behaupten, dass zwischen all den Körperverletzungen, Betrugsfällen und Morden ein einzelner Absturz keinen Platz hat? Ich verstehe Deinen Punkt nicht so ganz.

Woher sollen die externen Sachverständige dann auch kommen, welche dann parallel zur BFU, eine qualitativ gleichwertige Flugunfalluntersuchung zur BFU durchführen können?

Woher die kommen? Die wohnen in Deutschland. Oder meinst Du wie die die Sachverständigen finden? Keine Ahnung. Vielleicht haben sie ein Excel mit Telefonnummern. Könnte auch ein Word sein. Dann rufen sie einen Sachverständigen an und beauftragen ihn. Der ist dann zusammen mit dem BFU-Untersucher an der Unfallstelle. Daily Business. Was ist Dein Punkt?

Bei der Flugunfallaufklärung gibt es meiner Ansicht immer ein Interessenkonflikt zwischen Bestrafung und Verhinderung weiterer Flugunfälle.

Eben nicht. die BFU kümmert sich um die Verhinderung weiterer Unfälle, die Staatsanwaltschaft um die rechtliche Einordnung. Konflikte gibt es da in der Praxis nicht. Wenn es um die Sicherstellung von Flugzeugteilen geht, wird eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden erzielt.

Für eine Bestafung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, für eine Flugunfallverhinderung die BFU.

Ja, genau. Jetzt bestätigst Du ja selbst, dass es keinen Interessenkonflikt gibt.

Wenn in dieser Überlegung noch das Recht eines jeden Menschen berückrichtigt wird, sich nicht selber strafrechtlich belasten zu müssen, und daher auch Schweigen oder Lügen nicht strafbar ist, dann muss sich jeder Pilot, welcher in ein Flugunfall beteiligt ist, sehr gut überlegen, überhaupt etwas zum Unfallhergang zu sagen.

Ja, das muss jeder für sich selbst überlegen. In der Regel sind die Beteiligten gegenüber der BFU offener als Gegenüber der Polizei, wenn man ihnen erklärt hat, dass die Infos nicht weitergegeben werden.

Daher, immer zuerst einen Fachanwalt für Luftrecht konsultieren, bevor irgend etwas, sei es BFU oder Polizei, ausgesagt wird.

Nette Theorie. In der Praxis wird an der Unfallstelle oder im Krankenhaus befragt, ohne Anwalt. Natürlich kann man die Aussage verweigern und nach 2 Wochen mit Anwalt daherkommen. Aber man könnte auch einfach nur verweigern und sich den Anwalt sparen. Der Vorschlag ist praxisfern. Das Interesse der BFU an so einer politischen Aussage wird begrenzt sein. Gegenüber Staatsanwaltschaft, könnte man das so machen.

Der Fachanwalt sollte meiner Ansicht dann vorab eine rechtliche Bewertung durchführen, ob die Strafverfolgungsbehörden überhaupt auf die Erkenntnisse der BFU zurück greifen dürfen, welche auf der Aussage des verursachenden Piloten zustande gekommen sind.

Da müssen wir "Erkenntnisse" spezifizieren. Üblicherweise tauschen BFU und Polizei (Team Staatsanwalt) alle Fotos, Videos, Skizzen, Dokumente usw aus. Einzig die Protokolle der Befragungen gibt die BFU nicht weiter. Das hatte ich Dir schon erklärt. Die Hürde für die Staatsanwaltschaft auf dem Rechtsweg an diese Informationen zu kommen ist sehr hoch. Diese Karte wird meines Wissens nicht gespielt.

Also, darf in diesen Fall die Erkenntnisse der BFU vor einen Gericht, straf oder zivil, verwertet werden?

Die Fakten, welche die BFU mit der Staatsanwaltschaft teilt, können natürlich vor Gericht verwertet werden. Es sind nur Fakten, keine Bewertungen. Bewerten tut die BFU dann im Bericht. Der ist öffentlich und kann dadurch auch verwertet werden.

--

Vielleicht wäre es möglich, dass Du Deine Vermutungen als Fragen formulierst und nicht als Behauptungen. Das würde weniger Staub aufwibeln und den Fakt-Checkern hier weniger Arbeit machen. Am Ende ist von Deinem langen Post nur besagter Staub übrig, gemischt mit Allgemeinplätzen.

Danke.

Gestern 21:44 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Hier ein realer Fall eines Verbrechen im Verkehrsflugzeug mit folgenden Absturz. https://www.youtube.com/watch?v=Uxt7ra_AkcQ

Dieser Film hilft mir die Unterschiede zu erkennen.


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