Bei einer Todesfallermittlung wartet die Staatsanwaltschaft auf die Veröffentlichung des Flugunfallbericht.
Mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften kenne ich mich nicht aus. Warum sollten sie den BFU-Bericht in 4 Jahren abwarten, wenn sie einen eigenen Gutachter haben? Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung?
Spätestens dann wird sich herausstellen, ob fahrlässige Tötung vorhanden ist. Dann wird veröffentlicht, ob der Flugzeugführer ein Fehler gemacht hat.
Ob fahrlässige Tötung vorhanden ist oder nicht, damit hat die BFU exakt Null zu tun. Das ist eine Vermutung der Staatsanwaltschaft auf Basis ihres Gutachtens. Herausstellen, ob fahrlässige Tötung vorhanden ist, macht in Deutschland ein Gericht.
Die Staatsanwaltschaft wollte den Fluglehrer in die Verantwortung nehmen. Aber die BFU hatte von einen Segelflugpiloten ein Videofilm bekommen, wo anhand der Flugfunkaufzeichnungen der Fluglehrer strafrechtlich entlastet wurde.
Hast Du dazu eine Quelle? Wenn dem so war: Ja, die Staatsanwaltschaft sucht Schuldige. Das ist ihr Job. Das macht sie aber unabhängig von den Ermittlungen der BFU. Die BFU teilt Rohdaten (Fotos, Videos...) mit der Staatsanwaltschaft, diese bildet sich ein Urteil mit ihren Gutachtern, ganz ohne BFU.
Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht die Erfahrung und Geräte zum Auswerten der Flugdatenrecorder.
Korrekt. Sie bekommen die Daten von der BFU.
Hinzu kommt, dass nur die Strafverfolgungsbehörde für die strafrechtliche Flugunfallaufklärung zuständig ist, in dessen geographischen Gebiet der Flugunfall passiert ist. Der jeweilige Staatsanwalt hat meist nur einmal in seinen Berufsleben die Möglichkeit sich mit Flugunfälle zu befassen, die BFU tut das täglich.
Ja.
Die Strafverfolgungsbehörden müssten dann neben der üblichen Verbrechensaufklärung, hier sind viele Staatsanwaltschaften im zeitlichen Verzug, auch noch Flugunfälle bearbeiten.
Warum "müssten"? Klar müssen sie, wenn jemand verletzt oder getötet wurde. Und natürlich machen sie das, das ist ihr Job. Willst Du behaupten, dass zwischen all den Körperverletzungen, Betrugsfällen und Morden ein einzelner Absturz keinen Platz hat? Ich verstehe Deinen Punkt nicht so ganz.
Woher sollen die externen Sachverständige dann auch kommen, welche dann parallel zur BFU, eine qualitativ gleichwertige Flugunfalluntersuchung zur BFU durchführen können?
Woher die kommen? Die wohnen in Deutschland. Oder meinst Du wie die die Sachverständigen finden? Keine Ahnung. Vielleicht haben sie ein Excel mit Telefonnummern. Könnte auch ein Word sein. Dann rufen sie einen Sachverständigen an und beauftragen ihn. Der ist dann zusammen mit dem BFU-Untersucher an der Unfallstelle. Daily Business. Was ist Dein Punkt?
Bei der Flugunfallaufklärung gibt es meiner Ansicht immer ein Interessenkonflikt zwischen Bestrafung und Verhinderung weiterer Flugunfälle.
Eben nicht. die BFU kümmert sich um die Verhinderung weiterer Unfälle, die Staatsanwaltschaft um die rechtliche Einordnung. Konflikte gibt es da in der Praxis nicht. Wenn es um die Sicherstellung von Flugzeugteilen geht, wird eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden erzielt.
Für eine Bestafung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, für eine Flugunfallverhinderung die BFU.
Ja, genau. Jetzt bestätigst Du ja selbst, dass es keinen Interessenkonflikt gibt.
Wenn in dieser Überlegung noch das Recht eines jeden Menschen berückrichtigt wird, sich nicht selber strafrechtlich belasten zu müssen, und daher auch Schweigen oder Lügen nicht strafbar ist, dann muss sich jeder Pilot, welcher in ein Flugunfall beteiligt ist, sehr gut überlegen, überhaupt etwas zum Unfallhergang zu sagen.
Ja, das muss jeder für sich selbst überlegen. In der Regel sind die Beteiligten gegenüber der BFU offener als Gegenüber der Polizei, wenn man ihnen erklärt hat, dass die Infos nicht weitergegeben werden.
Daher, immer zuerst einen Fachanwalt für Luftrecht konsultieren, bevor irgend etwas, sei es BFU oder Polizei, ausgesagt wird.
Nette Theorie. In der Praxis wird an der Unfallstelle oder im Krankenhaus befragt, ohne Anwalt. Natürlich kann man die Aussage verweigern und nach 2 Wochen mit Anwalt daherkommen. Aber man könnte auch einfach nur verweigern und sich den Anwalt sparen. Der Vorschlag ist praxisfern. Das Interesse der BFU an so einer politischen Aussage wird begrenzt sein. Gegenüber Staatsanwaltschaft, könnte man das so machen.
Der Fachanwalt sollte meiner Ansicht dann vorab eine rechtliche Bewertung durchführen, ob die Strafverfolgungsbehörden überhaupt auf die Erkenntnisse der BFU zurück greifen dürfen, welche auf der Aussage des verursachenden Piloten zustande gekommen sind.
Da müssen wir "Erkenntnisse" spezifizieren. Üblicherweise tauschen BFU und Polizei (Team Staatsanwalt) alle Fotos, Videos, Skizzen, Dokumente usw aus. Einzig die Protokolle der Befragungen gibt die BFU nicht weiter. Das hatte ich Dir schon erklärt. Die Hürde für die Staatsanwaltschaft auf dem Rechtsweg an diese Informationen zu kommen ist sehr hoch. Diese Karte wird meines Wissens nicht gespielt.
Also, darf in diesen Fall die Erkenntnisse der BFU vor einen Gericht, straf oder zivil, verwertet werden?
Die Fakten, welche die BFU mit der Staatsanwaltschaft teilt, können natürlich vor Gericht verwertet werden. Es sind nur Fakten, keine Bewertungen. Bewerten tut die BFU dann im Bericht. Der ist öffentlich und kann dadurch auch verwertet werden.
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Vielleicht wäre es möglich, dass Du Deine Vermutungen als Fragen formulierst und nicht als Behauptungen. Das würde weniger Staub aufwibeln und den Fakt-Checkern hier weniger Arbeit machen. Am Ende ist von Deinem langen Post nur besagter Staub übrig, gemischt mit Allgemeinplätzen.
Danke.