Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Dezember
Langzeitbericht SR22
Lisa: Avionik- und Paneldesign
Halon-Verbot für Feuerlöscher
Strategien für Enteisungssysteme
SAF-Produktion
Wetterunfall mit Ansage
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Vorgestern 19:01 Uhr: Von Horst Metzig an ingo fuhrmeister

Das spricht dann für die Forumschreiber hier im Forum. Dann können die jeweiligen Forumschreiber hier gar nicht so schlecht liegen, oder ???

Wer die you tube Filme Mayday öfter anschaut, der lernt wie Flugunfalluntersuchung durchgeführt wird.

Bezüglich dieses Motorausfall der Da-40 Dieselmotor, mich würde interessieren, wie viele Dieselflugmotore dieser betroffenen Bauart wurden weltweit ausgeliefert, und gab es öfter diese Motorausfälle? Dann könnte man die jeweiligen Flugunfalluntersuchungen bezüglich Motorensicherheit vergleichen.

Vorgestern 19:38 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Horst Metzig Bewertung: +1.00 [1]

ich hab in brasilien die ipanema mit alkohol geflogen....zuckerrohrschnaps...nie einen ausfall...förderpumpe etwas auf mehr eingestellt...konnte sogar leanen und den rest über einen kondensator sammeln und trinken...

Gestern 15:48 Uhr: Von Flieger Max Loitfelder an ingo fuhrmeister Bewertung: +0.33 [2]

War das nicht eher die Caipirinha 80 Turbo?

Gestern 20:50 Uhr: Von Joachim P. an Horst Metzig Bewertung: +4.00 [4]

Bei einer Todesfallermittlung wartet die Staatsanwaltschaft auf die Veröffentlichung des Flugunfallbericht.

Mit der Arbeit der Staatsanwaltschaften kenne ich mich nicht aus. Warum sollten sie den BFU-Bericht in 4 Jahren abwarten, wenn sie einen eigenen Gutachter haben? Hast Du eine Quelle für Deine Behauptung?

Spätestens dann wird sich herausstellen, ob fahrlässige Tötung vorhanden ist. Dann wird veröffentlicht, ob der Flugzeugführer ein Fehler gemacht hat.

Ob fahrlässige Tötung vorhanden ist oder nicht, damit hat die BFU exakt Null zu tun. Das ist eine Vermutung der Staatsanwaltschaft auf Basis ihres Gutachtens. Herausstellen, ob fahrlässige Tötung vorhanden ist, macht in Deutschland ein Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wollte den Fluglehrer in die Verantwortung nehmen. Aber die BFU hatte von einen Segelflugpiloten ein Videofilm bekommen, wo anhand der Flugfunkaufzeichnungen der Fluglehrer strafrechtlich entlastet wurde.

Hast Du dazu eine Quelle? Wenn dem so war: Ja, die Staatsanwaltschaft sucht Schuldige. Das ist ihr Job. Das macht sie aber unabhängig von den Ermittlungen der BFU. Die BFU teilt Rohdaten (Fotos, Videos...) mit der Staatsanwaltschaft, diese bildet sich ein Urteil mit ihren Gutachtern, ganz ohne BFU.

Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht die Erfahrung und Geräte zum Auswerten der Flugdatenrecorder.

Korrekt. Sie bekommen die Daten von der BFU.

Hinzu kommt, dass nur die Strafverfolgungsbehörde für die strafrechtliche Flugunfallaufklärung zuständig ist, in dessen geographischen Gebiet der Flugunfall passiert ist. Der jeweilige Staatsanwalt hat meist nur einmal in seinen Berufsleben die Möglichkeit sich mit Flugunfälle zu befassen, die BFU tut das täglich.

Ja.

Die Strafverfolgungsbehörden müssten dann neben der üblichen Verbrechensaufklärung, hier sind viele Staatsanwaltschaften im zeitlichen Verzug, auch noch Flugunfälle bearbeiten.

Warum "müssten"? Klar müssen sie, wenn jemand verletzt oder getötet wurde. Und natürlich machen sie das, das ist ihr Job. Willst Du behaupten, dass zwischen all den Körperverletzungen, Betrugsfällen und Morden ein einzelner Absturz keinen Platz hat? Ich verstehe Deinen Punkt nicht so ganz.

Woher sollen die externen Sachverständige dann auch kommen, welche dann parallel zur BFU, eine qualitativ gleichwertige Flugunfalluntersuchung zur BFU durchführen können?

Woher die kommen? Die wohnen in Deutschland. Oder meinst Du wie die die Sachverständigen finden? Keine Ahnung. Vielleicht haben sie ein Excel mit Telefonnummern. Könnte auch ein Word sein. Dann rufen sie einen Sachverständigen an und beauftragen ihn. Der ist dann zusammen mit dem BFU-Untersucher an der Unfallstelle. Daily Business. Was ist Dein Punkt?

Bei der Flugunfallaufklärung gibt es meiner Ansicht immer ein Interessenkonflikt zwischen Bestrafung und Verhinderung weiterer Flugunfälle.

Eben nicht. die BFU kümmert sich um die Verhinderung weiterer Unfälle, die Staatsanwaltschaft um die rechtliche Einordnung. Konflikte gibt es da in der Praxis nicht. Wenn es um die Sicherstellung von Flugzeugteilen geht, wird eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden erzielt.

Für eine Bestafung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, für eine Flugunfallverhinderung die BFU.

Ja, genau. Jetzt bestätigst Du ja selbst, dass es keinen Interessenkonflikt gibt.

Wenn in dieser Überlegung noch das Recht eines jeden Menschen berückrichtigt wird, sich nicht selber strafrechtlich belasten zu müssen, und daher auch Schweigen oder Lügen nicht strafbar ist, dann muss sich jeder Pilot, welcher in ein Flugunfall beteiligt ist, sehr gut überlegen, überhaupt etwas zum Unfallhergang zu sagen.

Ja, das muss jeder für sich selbst überlegen. In der Regel sind die Beteiligten gegenüber der BFU offener als Gegenüber der Polizei, wenn man ihnen erklärt hat, dass die Infos nicht weitergegeben werden.

Daher, immer zuerst einen Fachanwalt für Luftrecht konsultieren, bevor irgend etwas, sei es BFU oder Polizei, ausgesagt wird.

Nette Theorie. In der Praxis wird an der Unfallstelle oder im Krankenhaus befragt, ohne Anwalt. Natürlich kann man die Aussage verweigern und nach 2 Wochen mit Anwalt daherkommen. Aber man könnte auch einfach nur verweigern und sich den Anwalt sparen. Der Vorschlag ist praxisfern. Das Interesse der BFU an so einer politischen Aussage wird begrenzt sein. Gegenüber Staatsanwaltschaft, könnte man das so machen.

Der Fachanwalt sollte meiner Ansicht dann vorab eine rechtliche Bewertung durchführen, ob die Strafverfolgungsbehörden überhaupt auf die Erkenntnisse der BFU zurück greifen dürfen, welche auf der Aussage des verursachenden Piloten zustande gekommen sind.

Da müssen wir "Erkenntnisse" spezifizieren. Üblicherweise tauschen BFU und Polizei (Team Staatsanwalt) alle Fotos, Videos, Skizzen, Dokumente usw aus. Einzig die Protokolle der Befragungen gibt die BFU nicht weiter. Das hatte ich Dir schon erklärt. Die Hürde für die Staatsanwaltschaft auf dem Rechtsweg an diese Informationen zu kommen ist sehr hoch. Diese Karte wird meines Wissens nicht gespielt.

Also, darf in diesen Fall die Erkenntnisse der BFU vor einen Gericht, straf oder zivil, verwertet werden?

Die Fakten, welche die BFU mit der Staatsanwaltschaft teilt, können natürlich vor Gericht verwertet werden. Es sind nur Fakten, keine Bewertungen. Bewerten tut die BFU dann im Bericht. Der ist öffentlich und kann dadurch auch verwertet werden.

--

Vielleicht wäre es möglich, dass Du Deine Vermutungen als Fragen formulierst und nicht als Behauptungen. Das würde weniger Staub aufwibeln und den Fakt-Checkern hier weniger Arbeit machen. Am Ende ist von Deinem langen Post nur besagter Staub übrig, gemischt mit Allgemeinplätzen.

Danke.

Gestern 21:44 Uhr: Von Horst Metzig an Joachim P.

Hier ein realer Fall eines Verbrechen im Verkehrsflugzeug mit folgenden Absturz. https://www.youtube.com/watch?v=Uxt7ra_AkcQ

Dieser Film hilft mir die Unterschiede zu erkennen.

Heute 09:34 Uhr: Von Willi Fundermann an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

"Einzig die Protokolle der Befragungen gibt die BFU nicht weiter. Das hatte ich Dir schon erklärt. Die Hürde für die Staatsanwaltschaft auf dem Rechtsweg an diese Informationen zu kommen ist sehr hoch."

Das sehe ich anders. In § 25 "Flugunfalluntersuchungsgesetz (FlUUG)" ist geregelt, welche personenbezogenen Daten die BFU "verarbeiten" darf. Dazu zählen u.a. alle Daten der an dem Unfall "...beteilgten oder betroffenen Personen sowie ... Zeugen... die über den Unfall oder Störung Aussagen machen ...".

Diese Daten dürfen nach § 26 FlUUG ausdrücklich an "öffentliche Stellen", u.a. für Strafverfahren, OWi- und Schadenersatzverfahren, übermittelt werden, ebenso kann diesen "Stellen" Akteneinsicht gewährt und es dürfen sogar die Akten und Berichte der BFU an diese Stellen übersandt werden.

Somit können z.B. Staatsanwaltschaft, BAF, Zulassungs-, Lizenzbehörden und Gerichte über alle der BFU vorliegenden Daten verfügen, d.h. auch Aussagen der Betroffenen und Zeugen.

Heute 10:13 Uhr: Von Thomas R. an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Diese Daten dürfen nach § 26 FlUUG ausdrücklich an "öffentliche Stellen", u.a. für Strafverfahren, OWi- und Schadenersatzverfahren, übermittelt werden, ebenso kann diesen "Stellen" Akteneinsicht gewährt und es dürfen sogar die Akten und Berichte der BFU an diese Stellen übersandt werden.

Somit können z.B. Staatsanwaltschaft, BAF, Zulassungs-, Lizenzbehörden und Gerichte über alle der BFU vorliegenden Daten verfügen, d.h. auch Aussagen der Betroffenen und Zeugen.

§ 26 FlUUG macht so ausdrücklich, wie es in einem juristischen Text nur irgendwie geht, deutlich, dass die BFU das Recht, aber nicht die Pflicht zur Datenübermittlung hat. Insofern können die von Dir genannten Parteien genau über das "verfügen", was ihnen die BFU freiwillig übersendet.

Heute 10:51 Uhr: Von Willi Fundermann an Thomas R.

Die §§ 25, 26 FlUUG sind reine Datenschutzbestimmungen, die regeln, welche Daten die BFU verarbeiten und weitergeben darf. Wenn sie das darf, werden die zuständigen Behörden die Weitergabe bei berechtigtem Bedarf auch einfordern und ggf. mit einem Gerichtsbeschluss durchsetzen.

Heute 11:11 Uhr: Von Thomas R. an Willi Fundermann

Genau das passiert ja offenbar in der Praxis nicht, wie Jockel jetzt bereits mehrfach geschrieben hat. Ob das daran liegt, dass die rechtlichen Hürden zu hoch sind oder dass sich die Staatsanwaltschaften die Zusammenarbeit mit der BFU nicht generell verscherzen wollen, sei dahingestellt.

Heute 11:12 Uhr: Von Joachim P. an Willi Fundermann

Ähm jetzt schreibst Du irgendwie das Gegenteil von vorhin. Dein aktuelles Statement deckt sich ja mit dem was ich geschrieben habe: Die BFU gibt es nicht raus, müsste aber bei Gerichtsbeschluss. Kann sich aber niemand an einen Fall erinnern, bei dem diese Karte gezogen wurde.

Heute 11:16 Uhr: Von Joachim P. an Joachim P. Bewertung: +0.67 [1]

Joachim hat die Gruppe verlassen.


11 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.29.05
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang