Die Strafverfolgungsbehörden haben nicht die Erfahrung und Geräte zum Auswerten der Flugdatenrecorder. Hinzu kommt, dass nur die Strafverfolgungsbehörde für die strafrechtliche Flugunfallaufklärung zuständig ist, in dessen geographischen Gebiet der Flugunfall passiert ist. Der jeweilige Staatsanwalt hat meist nur einmal in seinen Berufsleben die Möglichkeit sich mit Flugunfälle zu befassen, die BFU tut das täglich. Die Strafverfolgungsbehörden müssten dann neben der üblichen Verbrechensaufklärung, hier sind viele Staatsanwaltschaften im zeitlichen Verzug, auch noch Flugunfälle bearbeiten. Woher sollen die externen Sachverständige dann auch kommen, welche dann parallel zur BFU, eine qualitativ gleichwertige Flugunfalluntersuchung zur BFU durchführen können?
Bei der Flugunfallaufklärung gibt es meiner Ansicht immer ein Interessenkonflikt zwischen Bestrafung und Verhinderung weiterer Flugunfälle. Für eine Bestafung ist die Staatsanwaltschaft zuständig, für eine Flugunfallverhinderung die BFU. Wenn in dieser Überlegung noch das Recht eines jeden Menschen berückrichtigt wird, sich nicht selber strafrechtlich belasten zu müssen, und daher auch Schweigen oder Lügen nicht strafbar ist, dann muss sich jeder Pilot, welcher in ein Flugunfall beteiligt ist, sehr gut überlegen, überhaupt etwas zum Unfallhergang zu sagen. Daher, immer zuerst einen Fachanwalt für Luftrecht konsultieren, bevor irgend etwas, sei es BFU oder Polizei, ausgesagt wird.
Der Fachanwalt sollte meiner Ansicht dann vorab eine rechtliche Bewertung durchführen, ob die Strafverfolgungsbehörden überhaupt auf die Erkenntnisse der BFU zurück greifen dürfen, welche auf der Aussage des verursachenden Piloten zustande gekommen sind. Also, darf in diesen Fall die Erkenntnisse der BFU vor einen Gericht, straf oder zivil, verwertet werden?
Kernfrage, welches Rechtsgut ist höher zu bewerten, eine Bestrafung oder eine Flugunfallverhinderung? Das erste ist im Zuständigkeitsbereich der Polizei, das zweite im Zuständigkeitsbereich der BFU.