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4. Juni 2023 10:27 Uhr: Von Steff D. an F. S.
Ich sehe hier kein Versäumnis der Werft. In der VO für den Teil Instandhaltung (Part M/ML) ist das ziemlich eindeutig geklärt.

Verantwortlich für die Führung und Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit ist eindeutig der eingetragene Halter.
Er kann dies mittels Vertrag an eine CAO/CAMO übertragen. Dieser Vertrag ist aber ein gesonderter Vertrag. Und dieser wird nicht ersetzt durch den jährlichen Besuch beim Instandhaltungsbetrieb.

Das oft praktizierte Verfahren, sich bei der Werft X einfach zur Kontrolle anzumelden und sie abzuholen, ist ein Kundendienst der Werft. Denn eigentlich ist hier der Halter in Pflicht den genauen Umfang der Kontrolle festzulegen und entsprechend LTA/AD zu beauftragen. Die Werft kann mitunter garnicht festlegen, was gemacht werden muss, wenn sie die Kontrolle über die Akten nicht hat.

In der Praxis läuft das alles so irgendwie. Mal besser, mal weniger gut. In diesem Fall ist das ein unglückliches Ergebnis.

Was in jedem Fall eine Aktion aus dem Geschehen wäre, ist, die Halter ganz klar darauf zu sensibilisieren, was genau ihre Pflicht ist und was nicht.
Es würde sicher schon reichen, mal ein Pflichtangebot für 2h einzuführen…
Luftrecht für den Halter nach Part ML.
Das würde vielen die Augen öffnen.
4. Juni 2023 11:22 Uhr: Von F. S. an Steff D. Bewertung: +1.00 [1]

Offensichtlich kennen sie die Verträge in diesem Fall - ich weiss leider nur, was im Untersuchungsbericht steht.

Laut Untersuchungsbericht gab es eine "Instandhaltungsvereinbarung" - was genau drin steht weiss ich nicht, aber es war auf jeden Fall nicht so, dass dert Halter einfach jedes Jahr angerufen und den Flieger zur Nachprüfung angemeldet hat.
Zudem wurden IHP und AD-Übersicht zu einer Zeit erstellt, als es noch eine CAMO-Vereinbarung gab.

In Summe bleibt für den Halter: Selber machen ist angesagt! Man darf weder einem Prüfer noch einer früheren CAMO vertrauen.
Und selbst wenn der Flieger heute in einer Camo ist, muss nicht sicher sein, dass wirklich alle (alten) ADs berücksichtigt sind. Dann mag nach einem Unfall vielleicht die CAMO haften - das hilft bei Personenschäden aber auch nicht mehr wirklich...

Es würde sicher schon reichen, mal ein Pflichtangebot für 2h einzuführen…

Jetzt bitte nicht noch eine weitere Berechtigung die man braucht, um ein Flugzeug betreiben zu dürfen - ich finde, wir haben schon genug Bürokratie!

4. Juni 2023 15:46 Uhr: Von Willi Fundermann an Steff D.

"Es würde sicher schon reichen, mal ein Pflichtangebot für 2h einzuführen…Luftrecht für den Halter nach Part ML."

Das wird von Malte und der AOPA seit langem als Seminar angeboten - natürlich auf freiwilliger Basis.


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