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1. Juli 2022: Von Markus S. an Dirk Weske Bewertung: +1.00 [1]

Mir hat mal ein Versicherungsagent gesagt, dass eine CSL Versicherung keine Familienmitglieder als Passagiere absichert. Es wäre mal gut, wenn ein profunder Versicherungsagent hier Stellung nehmen würde und den Leistungsumfang einer CSL Versicherung beschreibt.

1. Juli 2022: Von Dominic L_________ an Markus S.

Das wäre auf jeden Fall sehr sinnvoll, denn dass jemand seine Familie mit ins Flugzeug nimmt, ist ja so gut wie ausgeschlossen.

1. Juli 2022: Von Steffen W. an Markus S.
Bin zwar kein Versicherungsagent, aber das steht in den Verträgen tatsächlich so, kein Versicherungsschutz für Angehörige, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Dafür muss man die Passagierhaftpflicht mit anderen Verträgen ergänzen, z.B.
Sitzplatz-Unfallversicherung.
1. Juli 2022: Von Chris _____ an Steffen W. Bewertung: +1.00 [1]

Bei mir steht in den AVB (AXA)

"Kein Versicherungsschutz besteht ... für Haftpflichtansprüche ... von Angehörigen des Versicherungsnehmers, soweit Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen Versorgungsträgers besteht..."

Das ist ja doch etwas vollkommen anderes als "Familie ist ausgeschlossen". Man muss nur bis zum Ende lesen.

1. Juli 2022: Von F. S. an Chris _____

Das ist der Standardausschluss nach §116(6) SGB X: Bei Familienangehörigen kann eine Krankenkasse (oder anderer Sozialversicherungsträger) nur in so weit Ersatzansprüche stellen, wie eine Versicherung besteht.

Dadurch, dass die (Haftpflicht-)Versicherung diese Fälle ausschliesst, kann die Krankenkasse keine Ansprüche stellen - aber am Piloten bleibt nichts hängen (zumindest so lange die Schädigung nicht vorsätzlich war).

7. Juli 2022: Von Thomas Endriß an Markus S. Bewertung: +15.00 [15]

Eine CSL-Versicherung für Luftfahrzeuge deckt

a) Ansprüche von am Flug unbeteiligten Dritten

b) Passagiere in dem Flugzeug nebst ihres Gepäcks.

Unter a) fällt z.B. ein anderes Flugzeug, in das gerollt wird und dabei beschädigt oder zerstört wird; der Bauer, dessen Feld bei einer Notlandung beschäigt wird - also nicht am Flug Beteiligter.

Unter b) fallen alle Passagiere, nicht jedoch die Besatzung selbst.

a) wird als Dritthaftpflicht und

b) als Passagierhaftpflicht bezeichnet.

Für a) und b) gab es früher individuelle Versicherungssummen (Limits). Heutzutage werden a) und b) in aller Regel zusammengefasst mit einer gemeinsamen maximalen Versicherungssumme je Unfall/Vorfall - eben das Combined Single Limit - CSL.

Deckung besteht für sämtliche Schäden, die aus dem Betrieb des Luftfahrzeugs entstehen, dabei gehört bereits das Aushallen dazu (Beschädigung anderer Flugzeuge), geht mit dem Einsteigen weiter (Pax rutscht ab und bricht sich ein Bein), mit dem Rollen, Flug, Landung, Ausrollen, Einsteigen und Einhallen.

Ausschlüsse gibt es nur sehr wenige (Umweltverschmutzung, Lärm, Krieg).

Das immer wieder zitierte Ammenmärchen, dass Familienmitglieder nicht durch die CSL gedeckt seien, ist falsch. Solange Familienmitglieder keine Crew-Funktion haben (was nur dann der Fall wäre, wenn sie eine Fluglizenz hätten und offiziell Zeit für den Flug loggen würden) sind sie auch als Passagiere gedeckt.

Lediglich der Pilot selbst ist nicht gedeckt, deswegen ist eine Unfallversicherung empfehlenswert.

VG

Thomas (seit knapp 30 Jahren Luftfahrtversicherer)

11. Juli 2022: Von Thomas Endriß an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Werte Foristi,

ich möchte meinem Post von voriger Woche noch zur Präzisierung folgendes anfügen (vielen Dank an A. für die kritische Stellungnahme und noch mal vielen Dank für das nette Gespräch):

Die CSL deckt in der Tat Familienmitglieder für unmittelbare Schäden, z.B. aus Körperverletzung. Davon wird aber abgezogen, was evtl. von einem Sozialversicherungträger übernommen wird. Also, bei z.B. einem ausgeschlagenen Gebiss die über die Leistungen des gesetzlichen Krankenversicherers hinausgehenden Kosten. So weit, so gut und verständlich. Auch eine nötige Heilbehandlung wird übernommen.

Trotz alledem ist es dringend zu empfehlen, zusätzlich noch eine Sitzplatzunfallversicherung (deckt dann auch nicht Familienmitglieder) abzuschließen, oder eine etwaige vorhandene Unfallversicherung der Familienmitglieder für das passive Flugrisiko zu erweitern (kostet nicht die Welt und wird normalerweise von den Versicherern auch nicht abgelehnt).

Grund dafür ist, dass z.B. ein behindertengerechter Umbau von Wohnung/Haus, der für ein verunfalltes Familienmitglied nötig sein könnte, nicht übernommen wird. Oder behindertengerechte Schule für Kinder, Verdienstausfall während der Genesung, um nur ein paar Dinge zu nennen.

VG

Thomas

11. Juli 2022: Von Markus S. an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Vielen Dank Thomas für die Aufklärung. Warum ist das Ganze so kompliziert und undurchsichtig, dass scheinbar der Versicherungsagent der mich beraten hat es nicht einmal richtig wusste? Ich glaube die Versicherungsbranche würde sich selbst einen gefallen tun, dass ganze Thema "Unfallversicherung" und um dass geht es ja wohl zu vereinfachen.

11. Juli 2022: Von Patrick Lean Hard an Thomas Endriß

...(deckt dann auch nicht Familienmitglieder).. das liest sich jetzt wieder so als ob die CSL Pax Haftpflicht nur Familienmitglieder decken würde? (insert confused smiley)

12. Juli 2022: Von Thomas Endriß an Patrick Lean Hard

Patrick,

das bezog sich auf den Folgesatz: Wenn Du nur bei Deinen Familienmitgliedern in deren regulären Unfallversicherungen das passive Flugrisiko einschließt, dann hast Du für Passagiere, die nicht Familienmitglieder sind, keine Unfalldeckung (aber die CSL). Wenn Du eine Sitzplatzunfallversicherung abschließt, dann hast Du - neben der CSL - auch noch für alle Passagiere eine Unfallversicherung zusätzlich.

Hoffe, das klärt die Verwirrung.

VG

Thomas

PS: ich würde mir ebenfalls wünschen, dass die CSL für GA-Flugzeuge automatisch eine Sitzplatzunfallversicherung beinhalten würde - in der Großluftfahrt (Airlines) - also das, was ich hauptberuflich mache - ist das Standard.

Hier hat sich seit dem Zerfall des Deutschen Luftpools praktisch nichts getan auf der Bedingungsseite. Leider haben die meisten Versicherer, die in Deutschland GA versichern, keine eigenen Luftfahrtabteilungen....

12. Juli 2022: Von F. S. an Patrick Lean Hard

Die CSL deckt alles ab, worauf der mitfliegende Passagier einen Anspruch gegen den Piloten hat. Der Pilot (und der Halter) sind also abgesichert.

Wenn man zusätzlich noch eine Unfallversicherung für Mitflieger abschliessen will, dann ist das ein "extra Service" und sie würden im Falle von Tod oder Invalidität durch einen Unfall etwas bekommen, was sie sonst nicht bekommen würden (auch nicht vom Piloten/Halter aus dessen Tasche. Die Unfallversicherung hat also nichts mit "Haftung" zu tun.)

Ob einem dass den hohen 3- bis 4-stelligen Beitrag pro Jahr Wert ist, muss jeder selber wissen.

Und ja: Der eine oder andere Versicherungsverkäufer wird jetzt sagen: "Aber so eine Unfallversicherung bekommt man doch schon für um die 50 EUR pro Platz" - das mag richtig sein, aber dann sind die Versicherungssummen so um die 20.000 EUR. Das bringt (ausser der Provision für den Vermittler natürlich) überhaupt nix, wenn man wirklich "das Haus behindertengerecht umbauen" muss oder gar einen längeren Verdienstausfall oder die behindertengerechte Privatschule davon bezahlen will.

Das ist leider eine Masche in der Branche - nicht nur was Luftfahrtversicherungen betrifft: Es wird mit katastrophalen Risiken ("Kind muss auf behindertengerechte Schule") ein Drohszenario aufgebaut, dass immens erscheint, aber im ersten Moment schwer zu quantifizieren ist, dann aber eine viel zu kleine Deckung dafür verkauft.
Den guten Versicherungsmakler erkennt man nicht am billigsten Angebot, sondern daran, dass er einem Deckungen anbietet, die auch zu den zu versichernden Risiken passen.

Oft wird auch nur für den Piloten eine Unfallversicherung in der Größenordnung von 20k vorgeschlagen, um die Bergungskosten zu bezahlen, wenn man z.B. im unwegsamen Gelände mit dem Heli der Bergrettung rausgeholt werden muss.
Eine solche Absicherung kann sehr sinnvoll sein, wenn man das Risiko nicht anderweitig versichert hat.
Auch hier kann man als Kunde gut einschätzen, ob der Vermittler die Interessen des Kunden oder seine eigene Provisionsabrechnung als primäres Ziel hat: Bietet er für diesen Zweck eine Unfallversicherung an, die nur bei Invalidität oder Tod bezahlt, dann ist es natürlich letzteres - mögliche Bergungskosten im Gebirge hängen ja nicht davon ab, ob man invalide wird.

13. Juli 2022: Von Jan Oldie an Markus S.
Beitrag vom Autor gelöscht
13. Juli 2022: Von Jan Oldie an Thomas Endriß

Hmm,
bei uns im Verein ist es mal auf einem Seminar durch den Versicherer expliziert erwähnt worden, dass deine direkte Verwandschaft nicht versichert ist bei der Passagierhaftpflicht. Es ging um das klassische Thema Ehefrau - nicht um Verwandschaft 3. Grades etc.

Wenn ich mir die Vertragsunterlagen eines großen Versicherers anschaue, dann steht das dort nämlich auch so drin. Auch ein anderer Versicherer hat das auf seiner Homepage als Ausschluss stehen

Ausschlüsse
B 7.11. Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungs-
nehmer
B 7.11.1. aus Schadenfällen von seinen Angehörigen, die mit ihm
in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versiche-
rungsvertrag mitversicherten Personen gehören.

Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaften
nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern
und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder,
Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder
(Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer an-
gelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden
sind).

Auch bei dem Thema Besatzung bin ich mir auch nicht so sicher. Wenn ich z.B. mit einem Vereinsmitglied (mit Lizenz) in einer unserer C172 fliege, dann ist es auch fraglich, ob er wirklich Passagier ist. Insbesondere wenn er noch Flugfunk o.Ä. macht!

Selbiges z.B. auch im doppelsitzigem Segelflugzeug z.B. bei einer Meisterschaft!

13. Juli 2022: Von Udo R. an Jan Oldie

Korrekt Jan, den Ausschluss von Familienmitgliedern kenne ich auch genau so aus allen Versicherungen, die ich angefragt hatte.

Und ich habe mir das unabhängig von verschiedenen Versicherungsmaklern bestätigen lassen. Familie ist raus, die CSL zahlt nicht für Verletzungen oder damit in Zusammenhang stehenden Kosten von Familienmitgliedern. Ich konnte auch keinen Anbieter finden, der diesen Ausschluss nicht drin hat. Da ich fast immer mit Familienmitgliedern fliege, ist das bei mir ein wichtiger Punkt gewesen.

13. Juli 2022: Von Thomas Endriß an Jan Oldie Bewertung: +3.00 [3]

Jan,

Du solltest die Bedingungen dann schon komplett zitieren.

Anbei zwei Beispiele (R&V und Allianz).

Ausgeschlossen sind Ansprüche von Familienmitgliedern, soweit Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen Versorgungsträgers besteht, ferner wegen Sachschäden.

Das bedeutet, dass etwaige Entschädigungen, die ein Sozialversicherungsträger leistet (gesetztliche KV, Unfallbestandteile daraus, Rentenversicherung, etc.) nicht noch einmal von der CSL erstattet werden. Was über die Leistung der Sozialversicherungsträger hinaus geht, ist von der CSL gedeckt.

Dass Sachschäden (z.B. verloren gegangenes Gepäck der Familienmitglieder - Gepäck ist ja bei der CSL mitversichert) in dem Falle nicht versichert ist, dürfte jedem irgendwie einleuchten.

VG

Thomas




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