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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Juli 2022: Von F. S. an Chris _____

Das ist der Standardausschluss nach §116(6) SGB X: Bei Familienangehörigen kann eine Krankenkasse (oder anderer Sozialversicherungsträger) nur in so weit Ersatzansprüche stellen, wie eine Versicherung besteht.

Dadurch, dass die (Haftpflicht-)Versicherung diese Fälle ausschliesst, kann die Krankenkasse keine Ansprüche stellen - aber am Piloten bleibt nichts hängen (zumindest so lange die Schädigung nicht vorsätzlich war).


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