Die CSL deckt alles ab, worauf der mitfliegende Passagier einen Anspruch gegen den Piloten hat. Der Pilot (und der Halter) sind also abgesichert.
Wenn man zusätzlich noch eine Unfallversicherung für Mitflieger abschliessen will, dann ist das ein "extra Service" und sie würden im Falle von Tod oder Invalidität durch einen Unfall etwas bekommen, was sie sonst nicht bekommen würden (auch nicht vom Piloten/Halter aus dessen Tasche. Die Unfallversicherung hat also nichts mit "Haftung" zu tun.)
Ob einem dass den hohen 3- bis 4-stelligen Beitrag pro Jahr Wert ist, muss jeder selber wissen.
Und ja: Der eine oder andere Versicherungsverkäufer wird jetzt sagen: "Aber so eine Unfallversicherung bekommt man doch schon für um die 50 EUR pro Platz" - das mag richtig sein, aber dann sind die Versicherungssummen so um die 20.000 EUR. Das bringt (ausser der Provision für den Vermittler natürlich) überhaupt nix, wenn man wirklich "das Haus behindertengerecht umbauen" muss oder gar einen längeren Verdienstausfall oder die behindertengerechte Privatschule davon bezahlen will.
Das ist leider eine Masche in der Branche - nicht nur was Luftfahrtversicherungen betrifft: Es wird mit katastrophalen Risiken ("Kind muss auf behindertengerechte Schule") ein Drohszenario aufgebaut, dass immens erscheint, aber im ersten Moment schwer zu quantifizieren ist, dann aber eine viel zu kleine Deckung dafür verkauft.
Den guten Versicherungsmakler erkennt man nicht am billigsten Angebot, sondern daran, dass er einem Deckungen anbietet, die auch zu den zu versichernden Risiken passen.
Oft wird auch nur für den Piloten eine Unfallversicherung in der Größenordnung von 20k vorgeschlagen, um die Bergungskosten zu bezahlen, wenn man z.B. im unwegsamen Gelände mit dem Heli der Bergrettung rausgeholt werden muss.
Eine solche Absicherung kann sehr sinnvoll sein, wenn man das Risiko nicht anderweitig versichert hat.
Auch hier kann man als Kunde gut einschätzen, ob der Vermittler die Interessen des Kunden oder seine eigene Provisionsabrechnung als primäres Ziel hat: Bietet er für diesen Zweck eine Unfallversicherung an, die nur bei Invalidität oder Tod bezahlt, dann ist es natürlich letzteres - mögliche Bergungskosten im Gebirge hängen ja nicht davon ab, ob man invalide wird.