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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Juli 2022: Von Chris _____ an Steffen W. Bewertung: +1.00 [1]

Bei mir steht in den AVB (AXA)

"Kein Versicherungsschutz besteht ... für Haftpflichtansprüche ... von Angehörigen des Versicherungsnehmers, soweit Leistungspflicht eines Sozialversicherungsträgers oder eines öffentlich rechtlichen Versorgungsträgers besteht..."

Das ist ja doch etwas vollkommen anderes als "Familie ist ausgeschlossen". Man muss nur bis zum Ende lesen.

1. Juli 2022: Von F. S. an Chris _____

Das ist der Standardausschluss nach §116(6) SGB X: Bei Familienangehörigen kann eine Krankenkasse (oder anderer Sozialversicherungsträger) nur in so weit Ersatzansprüche stellen, wie eine Versicherung besteht.

Dadurch, dass die (Haftpflicht-)Versicherung diese Fälle ausschliesst, kann die Krankenkasse keine Ansprüche stellen - aber am Piloten bleibt nichts hängen (zumindest so lange die Schädigung nicht vorsätzlich war).


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