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18. Juni 2021: Von Sven Walter an Michael Stock Bewertung: +2.00 [2]
Was für ein Wahnsinn das war, sieht man ja je nach Aufnahme nochmals viel deutlicher als nach den ersten zwei, drei Aufnahmen, die gesendet wurden. Als er den Ball abwirft, ist er eben schon deutlich unterhalb des Randes vom Dach, und als er in das Kabel rein knallt, machte noch ein überschlag in sich selbst.

Und mal jenseits der unschuldigen, die er auf der Tribüne rasiert hat, der Ummantelung des Schirms, die direkt neben den französischen Trainer und Co-Trainer teilweise knallte, er ist Vater von zwei Kindern und Chirurg, sein klarname ist angegeben bei der Verurteilung aus Frankreich, als er über das atomkraftwerk in Bugey flog und landete. Das muss man sich mal vorstellen, der hätte genauso gut aus noch gut 25 m Höhe mit dem Kopf in den Rasen rammen können und zwei Kinder zu Halbwaisen machen können.

Ich hatte sonst nicht viel von Kollegenschelte, aber eigentlich könnte man ihn mal nach Hause postalisch mitteilen, was man davon hält, was er seinen Kindern, seiner Sache, den unschuldigen Beteiligten im Stadion und auch dem Luftsport angetan hat. Kriminell. Bin gespannt, ob er die Approbation behalten darf.
18. Juni 2021: Von Stefan Jaudas an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Sie erwarten wirklich, dass der auch nur mit der halben Härte des Gesetzes getroffen werden wird?

Also, alleine schon was § 62 LuftVG angeht, Wiederholungstäter (Frankreich zählt da auch), schwerster Vorsatz (oder wie immer man das nennen will, wenn man so eine Aktion gemeinschaftlich wochen- bis monatelang plant, vorbereitet und durchzieht), alleine das würde schon eher die Anwendung des oberen Enden des Strafspektrums begründen.

Ganz zu schweigen davon, dass gerade ein mittdreißiger Akademiker der Folgen seines Tuns besonders gut überschauen können müsste.

Also, ich wäre überrascht, wenn da unterm Strich deutlich mehr bei rauskommen würde wie 90 moderate Tagessätze und viele Talkshows.

18. Juni 2021: Von Sven Walter an Stefan Jaudas
Wird deutlich mehr werden. Allein wegen der. fahrlässigen Kopfverletzungen.

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