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18. Juni 2021: Von Stefan Jaudas an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Sie erwarten wirklich, dass der auch nur mit der halben Härte des Gesetzes getroffen werden wird?

Also, alleine schon was § 62 LuftVG angeht, Wiederholungstäter (Frankreich zählt da auch), schwerster Vorsatz (oder wie immer man das nennen will, wenn man so eine Aktion gemeinschaftlich wochen- bis monatelang plant, vorbereitet und durchzieht), alleine das würde schon eher die Anwendung des oberen Enden des Strafspektrums begründen.

Ganz zu schweigen davon, dass gerade ein mittdreißiger Akademiker der Folgen seines Tuns besonders gut überschauen können müsste.

Also, ich wäre überrascht, wenn da unterm Strich deutlich mehr bei rauskommen würde wie 90 moderate Tagessätze und viele Talkshows.

18. Juni 2021: Von Sven Walter an Stefan Jaudas
Wird deutlich mehr werden. Allein wegen der. fahrlässigen Kopfverletzungen.

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