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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. November 2015: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt
Das mit den Landefeldern ist so eine Sache. Selbst mit meinem Flieger (Vs0 ca 45-46kts, Vs1 51-52 kts) brauche ich bei Randbebauung schon eine Fläche von 150-200m zum Landen.

Weiter mein Flieger: Gleitzahl 1:8 bei stehendem Prop. 1000 ft Ausgangshöhe, dann Leistungsverlust, bei 800ft endgültige Entscheidung zum Außenlanden. 50ft. zum Abfangen, bleiben 750 ft. Unter optimalen Bedingungen bleibt ein Radius von 1800m.

Dann schau mal in Google Maps über einer Großstadt Deiner Wahl, von wo aus Du solche Felder erreichen würdest. Ganz, ganz mau.
5. November 2015: Von B. Quax F. an Alexander Callidus
Nimm einfach eine Straße und hör auf zu jammern :-) die sind in der Regel mehr als 150m lang. Nur nicht frontal in eine Hauswand.
5. November 2015: Von Roland Schmidt an Alexander Callidus
Du bretterst aber auch mit 120-130kts - bis zur Vy hast du also auch noch einen Moment und dass ein Motor auf Schlag steht, ist nach meiner Kenntnis auch nicht so häufig. Aber ganz klar, dann wäre innerhalb weniger Sekunden eine Entscheidung zu treffen und abzuwägen, welchen Ausgang eine Notlandung wohl nehmen würde und gegen das Risiko des (Teil)Versagens des RG und unsanften Landung (z. B. Hausdach, Baum mit anschließendem Abrutschen etc.) abzuwägen.
5. November 2015: Von Richard Georg an Roland Schmidt
noch Fragen??
5. November 2015: Von Roland Schmidt an Richard Georg

noch Fragen??

Ja, sagt dir "unbestimmter Rechtsbegriff" etwas?

5. November 2015: Von Richard Georg an Roland Schmidt
öfentliches Interesse,
Zuverlässigkeit,
Eignung,
grob fahrlässig
5. November 2015: Von Christof Edel an Richard Georg Bewertung: +1.00 [1]
Egal über welchem Gelände, ein senkrecht am Fallschirm 'runterschwebendes Flugzeug hat wesentlich niedrigeres Risiko für die Allgemeinheit als ein "normal" Notlandendes.

Mit 100 km/h und ein paar hundert Metern Bremsweg überrolle ich bei zehn Metern Spannweite 2000 Quadratmeter, und ich komme recht schnell mit wenig Vorwarnung angeschossen. Jeder der im Weg steht und nicht schnell genug wegkommt wird mindestens schwer verletzt.

Senkrecht haben die Tragfläche und das Flugzeug vielleicht 20 Quadratmeter, und wenn der Fussgänger das Flugzeug rechtzeitig bemerkt (die Rakete ist nicht ganz leise) kann er auch ganz gemächlich ausweichen.

Wenn also ein armer Kerl im Feld von mir bei der Notlandung getötet wird, dann wird der Richter wohl eher fragen warum ich denn den Fallschirm nicht gezogen habe...


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