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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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457 Beiträge Seite 1 von 19

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26. März 2015: Von Norbert S. an Dr. Peter Oltmann
Incapacitation:
20s nach Eingabe eines Codes von außen müßte die Cockpittüre öffnen, wenn sie nicht von innen auf closed gehalten wird, oder?
26. März 2015: Von R. F. an Norbert S.
laut Airbus-Video sind es 30sec
26. März 2015: Von Thomas Gojowy an R. F.
..laut Staatsanwalt bei älteren Mustern nicht möglich... da fällt einem doch nix mehr ein... Szenario ja auch ohne Suizid Absicht denkbar... -:((
26. März 2015: Von Joachim Hofmann an R. F. Bewertung: +2.00 [2]
ich sage nochmal:
wir müssen sehr ernsthaft das Konzept des "closed cockpit" diskutieren und in Frage stellen.

In nur 15 Monaten ist dies der 3.te Vorfall bei dem "deliberate CFIT / Suicide" als Ursache gesichert oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vermutet wird.
#MH370
#Germanwings
#LAME190
https://avherald.com/h?article=46c3abde/0010&opt=0



So schlimm und fassungslos das einen macht, muss ich doch sagen, dass mich dieses (Zwischen)ergebnis - als Pilot - etwas beruhigt.
Das Flugprofil stimmt zum erstenmal 100%ig mit den Recordings überein.
Deliberate descent, no comms etc.

Keine ominösen Sensorfehler, keine FBY-Mysterien, keine schwachen Cockpitscheiben etc. etc. - einfach nur Mord/psychische Labilität.

Fliegen ist also wieder sicher, auch mit GW und LH, wenn doch nur die Cockpittüren bitte wieder offen wären, just in case....

Allt the best
JH
26. März 2015: Von Markus Heiss an Thomas Gojowy Bewertung: +2.00 [2]
Sollte der Copi den CFIT absichtlich durchgeführt haben, hat die Luftfahrt ein Problem mehr.
Nicht das es diese "kranken Köpfe" nur in de der Luffahrt gibt, nein die findet man in allen Berufsgruppen.
Die Frage ist nur:
Wie steigst du morgen ins Cocpit. Beobachtest du deinen Kollegen argwöhnisch, weil du ja nicht weist wie der tickt?
Bittest du den "Skymarshall" in Cockpit, fallst du mal musst?
Das Ganze wird die professionelle Fliegerei nicht leichter machen.

Jeder kann seinem Leben ein Ende setzen. Jedoch nicht noch hunderte Unschuldige mitnehmen.

R.I.P für die Absturzopfer.

Markus Heiss
26. März 2015: Von Christian R. an Markus Heiss Bewertung: +2.00 [2]
Man könnte tatsächlich das Thema "3. Mann im Cockpit" wieder aufleben lassen, sollte sich das als Wahrheit bestätigen...
26. März 2015: Von Joachim Hofmann an Markus Heiss
>Wie steigst du morgen ins Cocpit. Beobachtest du deineen Kollegen argwöhnisch, weil du ja nicht weist wie der tickt?
>Bittest du den "Skymarshall" in Cockpit, fallst du mal musst?
>Das Ganze wird die professionelle Fliegerei nicht leichter machen.

Richtig! Geht nur so. - Solange ultimatives Aussperren möglich ist.

off topic
Empfehle i.d. Zusammenhang auch den Film "Nonstop" - interessanter Psychothriller in Bezug auf das (Miss)trauensverhältnis zwischen Skymarshals und Crew.
26. März 2015: Von  an Christian R.
Ich bin allerdings etwas verwundert. Ich kenne das aus dem Cockpit eigentlich nur so, dass immer ein Zweiter im Cockpit sein muss - gerade nach den Vorfällen in denen es Probleme gab seit Einführung der Panzertür. Wenn ich also meiner Natur zur Keramik folge, dann nur im Austausch gegen ein anderes Crewmitglied. Ist das bei GWI etwa nicht so?
26. März 2015: Von Christian R. an 
Diese Frage wird sich die GW-Geschäftsführung nun wohl zur Beantwortung vorlegen lassen dürfen...nicht ganz zu Unrecht.
26. März 2015: Von Thomas Magin an 

Hmmm, ich bin ja hin und wieder im Flieger unterwegs, auch Kurz- und Mittelstrecke. Da ist mir noch nie ein dritter Pilot aufgefallen. Und da ich auf Zubringerfluegen doch oefter vorne sitze (AirFrance) ist mir noch nicht aufgefallen, dass da mal eine Pilot mit nem FlightAttendant tauscht. Und das auf Strecken von wenigen Stunden ein drittes Crewmitglied dabei ist, nur fuer den Fall "if nature calls", halte ich fuer unwahrscheinlich.

Gruss, Thomas

26. März 2015: Von Erik N. an Christian R.
Bitte diese Frage nicht als pietätlos empfinden: Falls es Absicht war, wird sich die Aufmerksamkeit der Angehörigen zur Recht bald auf die Haftungsfrage richten. Als Arbeitgeber und Fluglinie ist die GW dann wohl voll in der Haftung. Mit Ihr die Lufthansa, es gibt eine Patronatserklärung. Es gab lt. NY Times Passagiere aus USA, Australien, von überall her. Das ist nicht mehr höhere Gewalt, wenn ich das richtig interpretiere. Oder ?
26. März 2015: Von Christian R. an Thomas Magin
Natürlich ist das nach gesundem Menschenverstand nicht notwendig (das Aufgabensprektrum sollte für 3 Minuten auch alleine durchführbar sein). Nur scheinbar ist dieser nicht immer so gesund...
26. März 2015: Von Alfred Obermaier an Erik N.
Kein Arbeitgeber oder Frachtführer haftet für absichtliches Handeln oder Unterlassen seiner Mitarbeiter, Handlungs- oder Erfüllungsgehilfen.
26. März 2015: Von Clemens Wodak an Alfred Obermaier
Ist die Haftung bei Erfüllungsgehilfen nicht so geregelt, dass das Unternehmen im Aussenverhältnis gegenüber dem Auftraggeber sehr wohl auch für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar gemacht wird und dies dann im Innenverhältnis gegenüber dem eigenen Arbeitnehmer regressieren kann? Bin kein Jurist, hatte nur mal einige Vorlesungen in dem Bereich und glaube mich an so eine Formulierung im Schadenersatzrecht zu erinnern. (in Österreich)
26. März 2015: Von Erik N. an Clemens Wodak
https://www.airpassengerrights.eu/de/haftung-der-fluglinien-bei-unfaellen.html

Auszug: Die Haftung eines Luftfahrtunternehmens für Schäden, die ein Fluggast bei einem Unfall erlitten hat, oder für Schäden am Reisegepäck kann nicht durch Rechtsvorschriften, Übereinkünfte oder Verträge begrenzt werden. Ein Luftfahrtunternehmen kann nur dann von seiner Haftung befreit werden, wenn es nachweist, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit der geschädigten oder getöteten Person verursacht oder mitverursacht wurde.

Der Pilot war im Dienst, daher ist das Luftfahrtunternehmen haftbar. Und zwar der Höhe nach unbegrenzt. Und es war definitiv nicht höhere Gewalt.

Das ganze ist zu schrecklich und unfassbar, daß man es in Worte fassen könnte. Aber wie immer, nachdem die Trauer sich gelegt hat, beginnt die Wut und die Suche nach dem Schuldigen, und damit, wer zahlt.
26. März 2015: Von Carsten G. an Erik N.
"tragischer Einzelfall" sagt Hr. Spohr/LH-VV. Vielleicht was die LH betrifft, weltweit sicherlich nicht.
26. März 2015: Von  an Carsten G.
Mein Beileid gilt auch den Eltern des Copiloten, die nun sicher gerade durch die psychologische Hölle gehen!

Trotz aller öffentlicher Betroffenheit warte ich nun aber auch auf die medizinische Untersuchung des Copiloten, die vielleicht noch ein anderes Bild ergeben könnte - im Zweifelsfall für den Angeklagten. Solche Einzelfälle sind allerdings genau das Grauen aller Lenker dieser Welt, denn verhindern wird man diese niemals können, es sei denn in einer Welt, in der niemand leben kann oder möchte.
26. März 2015: Von Lutz D. an 

warte ich nun aber auch auf die medizinische Untersuchung des Copiloten

...ob das möglich sein wird...?

26. März 2015: Von Thomas Magin an Carsten G. Bewertung: +1.00 [1]

"tragischer Einzelfall" sagt Hr. Spohr/LH-VV. Vielleicht was die LH betrifft, weltweit sicherlich nicht."

Ich denke eher doch Einzelfall! Man muss die wenigen Ereignisse der letzten Dekaden ins Verhältnis zur Zahl aktiver Piloten und transportierter Passagiere setzen. Und dann ist es ein Einzellfall.

Wir sind ja auch keine suizidal veranlagten Autofahrer, nur weil es im Strassenverkehr solche Einzelfälle gibt.

Ich freu mich auf jeden Fall auf meinen nächsten Flug mit einer Airline. Und mach mir null Gedanken.

Gruss, Thomas

26. März 2015: Von Joachim Hofmann an Thomas Magin
trotzdem:
CEO Spohr lehnt eine SOP Änderung in Bezug auf "one person in cockpit" ab.
In USA ist es Standard - DORT hat man ja auch die gepanzerten nicht mehr zu öffnenden Türen verlangt und eingeführt.
"closed cockpit" und "no single person alone inside" gehören nach diesem Vorfall m.E. unabdingbar zusammen und der Druck diese SOP in Deutschland für GWI und LH zu ändern wird sicher zunehmen.

JH
26. März 2015: Von  an Lutz D.
... man kann vielleicht in Geweberesten Drogen oder Medikamente nachweisen, viel mehr wohl nicht.

Es ist wohl das geschehen, was man einen erweiterten Suizid nennt. Wobei mir unerklärlich ist, wie man so gewissenlos sein kann, dass man 149 Leute "mit nimmt" ...
26. März 2015: Von Lutz D. an Joachim Hofmann

Ich weise mal darauf hin, dass diese Türen in EU-OPS 1, geregelt durch EU VErordnung 2006/1899 zwingend vorgeschrieben sind.

OPS 1.735

Internal doors and curtains

An operator shall not operate an aeroplane unless the following equipment is installed:

(a)

in an aeroplane with a maximum approved passenger seating configuration of more than 19 passengers, a door between the passenger compartment and the flight deck compartment with a placard “Crew only” and a locking means to prevent passengers from opening it without the permission of a member of the flight crew;

Ich bin gerade mal das Procedure File vom ersten Kommissionsvorschlag im Jahre 2000 bis zur Verabschiedung in 2006 durchgegangen, in keiner der Äußerungen von Abgeordneten oder Dokumenten des Rates und der Kommission habe ich eine Einlassung zu dieser Frage gefunden.

Hauptdiskussion waren vor allem Ruhezeiten und Lizenzierungen.

https://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2000/0069(COD)

https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=CRE&reference=20060704&secondRef=ITEM-016&language=EN&ring=A6-2006-0212

26. März 2015: Von Erik N. an 
Wenn das stimmt - bis jetzt ist das ja nur die wahrscheinlichste Variante, nicht gesichert - dann würde ich es schon als Massenmord bezeichnen. Das ist kein Suizid mehr, sorry.
26. März 2015: Von  an Erik N.
Ja, "Massenmord" ist der umgangssprachlich richtige Ausdruck, in der Psychologie nennt man dieses Phänomen "Erweiterter Suizid".

Ist nicht das erste Mal. In Kalifornien erschoß einmal ein gefeuerter Airline-Mitarbeiter beide Piloten, dann gibt es noch den Fall der Egyptair-767, und einen weiteren Fall der irgendwo in Nordafrika passierte. Und es gibt auch eine Dunkelziffer ...
26. März 2015: Von Alfred Obermaier an Erik N.
Eine unbegrenzte Haftung käme nur bei Verschulden von GW infrage.
GW kann vermutlich belegen den Copi richtig ausgewählt, geschult und eingesetzt zu haben, ergo liegt keine Fahrlässigkeit vor.
Für mich scheidet daher eine unbegrenzte Verschuldenshaftung aus. Es kommen anlässlich dieses Ereignisses daher, nach meinem Verständnis, die gesetzlichen Bestimmungen und de Regularien der internationalen Abkommen für die Beförderung von Passagieren zur Anwendung. Ist auch so in der zitierten Quelle nachlesbar.
Letztlich werden die Juristen die anzuwendenden Bestimmungen ganz genau durchdeklinieren.

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