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1. Juni 2014: Von Philipp Tiemann an 
So isses.

Ich habe mich auch schon ein paar Mal dabei erwischt, in Helgoland sehr tief und langsam reingekommen zu sein, was im Nachhinein eigentlich übertrieben und unnötig war. Aber die Psyche spielt eben mit. Außerdem war das mit einem Flieger, der ne knapp 30% höhere Stallspeed hat als 'ne Archer.

Auf die 21 fliegt man ja nur an, wenn mindestens ein mäßiger Süd-Südwestwind herrscht. In dem Fall aber bekommt man 'ne Archer theoretisch selbst dann noch zum Stehen, wenn man erst nach der halben Bahn aufsetzt (wie gesagt theoretisch; in der Praxis würde man durchstarten, sobald man merkt, dass man nicht innerhalb Schwelle + 70 Metern sitzen wird).

Spekulation: der Pilot wusste gar nichts von dem Zaun und hatte ihn deshalb mental nicht auf dem Schirm. Fixierung auf die Schwelle, daher auch kurzfristig nicht mehr wahrgenommen...
1. Juni 2014: Von  an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]
Ich neige bei kurzen Bahnen auch dazu zu flach anzufliegen, deshalb kann ich das gut nachvollziehen. In Helgoland hatte ich mit meiner (nahezu baugleichen) Warrior keine Probleme weil man praktisch immer genug Gegenwind hat. Mit der SR22 war ich noch nicht da (wie Du). Aber wie Du schon sagst, das ist (wenn die Piste am Wasser endet) eben vor allem ein psychisches Problem. Wenn dem Badegast was passiert wäre hätte dieser m.E. die Hauptschuld.
1. Juni 2014: Von Markus Nitsche an 
Klar hätte der Badegast die Hauptschuld bereits aus der eindeutigen Beschilderung heraus. Eine Entrüstungswelle über den ach so rücksichtslosen Millionär und sein so sauteures Spielzeug wäre trotzdem vom "Leitmedium der öffentlichen Meinung" losgetreten worden. Dabei hätte es keinen interessiert, dass auf kurze Pisten sehr gerne tief und langsam angeflogen wird und weder der eine, noch der andere Punkt der Stimmungsmache wirklich zugetroffen hätte.
1. Juni 2014: Von Lutz D. an Markus Nitsche Bewertung: +1.00 [1]
...halte ich für kaum vorstellbar, dass dem Badegast in diesem Fall eine Hauptschuld vor einem deutschen Gericht gegeben würde. Der Mann lag ja de facto ebenerdig. Die Schwelle markiert auch in Helgoland den Anfang der zur Landung benutzbaren Piste. Das Flugzeug hat den Flugplatzzaun rasiert und im Sand vor der Schwelle aufgesetzt. Wäre er zuvor auf dem Badegast aufgesetzt, hätte der Pilot kaum argumentieren können, vorschriftsmäßig gelandet zu sein.
Ich will den Badegast nicht in Schutz nehmen - irre leichtsinnig und gefährlich - aber als Pilot habe ich schon die Verpflichtung zu prüfen, ob mein Flugweg frei ist. Bin selbst auch schon mehrmals wegen Radfahrern et al im Endteil durchgestartet - dazu ist man m.E. auch verpflichtet.

Der Pilot hat riesiges Glück gehabt.
2. Juni 2014: Von Markus Nitsche an Lutz D.
Halte ich für möglich. Ein Mitverschulden des Badegastes steht ausser Frage. Wie hoch man diese prozentuale Quote setzt - wie im Strassenverkehr bedarf der rechtlichen Argumentation. Folgende Fehler wurden begangen:

Pilot:

- Anflug erheblich zu tief, Flugplatzzaun beschädigt
- Anflug trotzdem fortgesetzt, obwohl sich Menschen im Sicherheitsbereich befanden

Passant:

- Aufenthalt im Gefahrenbereich trotz eindeutiger Beschilderung für längere Zeit - der lag wohl auf dem Handtuch und sonnte sich!
- Missachtung der eindeutigen und deutlich lesbaren Beschilderung
- laut Artikel fanden über der unveränderten Situation mehrere Landungen statt, so dass dem Passanten die Gefährlichkeit seines Liegeplatzes hätte klar sein müssen, wenn er schon 4-5 Landungen miterleben musste, bei denen Flugzeuge in 6-7 m über seinem Kopf hinweg landen.


Die Mitverschuldensquote würde ich dann beim Passanten bei mindestens 66 - 75% sehen. Bedeutet ein weit überwiegendes Verschulden des Passanten, aber eben auch eine Aktie beim Piloten, da ja so tief, dass der Zaun dran glauben musste.

Ob das aber konkret strafrechtlich zu einer Verurteilung reicht, würde ich derzeit nicht unterschreiben. Der Tatbestand der Gefährdung des Luftverkehres verlangt nämlich grob pflichtwidriges Verhalten des Piloten. So weit würde ich nach Kenntnis des Videos nicht gehen. Hier kommt es darauf an, wie und ob sich der Pilot äußert und was der Richter und vorher der Staatsanwalt daraus macht. Die konkrete Gefährdung dürfte wohl trotz Ausbleibens des Erfolges vorliegen.
2. Juni 2014: Von Lutz D. an Markus Nitsche
...die zivilrechtliche Beurteilung dürfte ohnehin spannender sein.
Ich teile Deine Einschätzung zur Höhe der Mitschuld nicht, räume aber ein, dass es im Bereich des Möglichen liegt. Die Warnschilder sind ja keine Verbotsschilder - und stehengeblieben ist er auch nicht ;)
2. Juni 2014: Von Markus Nitsche an Lutz D.
Er ist sogar mehr als stehengeblieben. Er hat sich nämlich im Gefahrenbereich aufgehalten und dort gelegen. Das halte ich für eine sehr starke Gefahrerhöhung. Zwar fehlt es am ausdrücklichen Verbot, aber zumindest das "Ampelschild" wird als Ähnliches zu deuten sein.

Zivilrechtlich dürfte dann interessant werden, wenn der jetzt Erschreckte auch noch Schmerzensgeld für den Schreck haben will. Mehr Schaden ist ja bei dem nicht eingetreten. Ähnliches kenne ich aus der Praxis und halte es für sehr fragwürdig. Wird aber bestimmt versucht werden, besonders mit der BILD im Hintergrund.
2. Juni 2014: Von Raimund Schäfer an Markus Nitsche Bewertung: +1.33 [5]
Ich bin weitaus mehr über den Piloten erschrocken/empört als über den Badegast. Der Gast hat ein Hinweisschild missachtet. Der Pilot hat es nicht geschafft, gescheit zu landen und dadurch sogar einen Sachschaden verursacht und einen Menschen lebensgefährlich gefährdet. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass der Gast überlebt hat. Der Gast hat wie gesagt ein Schild missachtet. Der Pilot hat gezeigt, dass er sein Handwerk nicht beherrscht und das Flugzeug nicht unter Kontrolle hat. Wer sich derart verschätzt, schlecht fliegt (zu langsam und zu tief) und nicht in der Lage ist, es zu korrigieren (wäre ja durch Gas geben leicht möglich) gehört nicht ans Steuer. Ich kann nur Hoffen, dass er sich gehörig nachschulen lässt oder das Fliegen aufgibt, sollte er feststellen, dass er nicht behebbare Probleme mit der Wahrnehmungs-, Urteils- und Reaktionsfähigkeit hat. Im Übrigen würde ICH als Badegast den Piloten anzeigen, wenn ich durch solchen einen fast getötet worden wäre (wobei ich mich auch nicht dahin gelegt hätte). Ich erwarte aber in solch einem Fall, dass deutsche Behörden schon von Amts wegen tätig werden. Schließlich hat der Pilot ein Straf/Bußgeld im vierstelligen Bereich zu erwarten; der Badegast im niedrigen zweistelligen Bereich. Dies würde übrigens auch die Schwere der Schuldfrage unterstreichen. Ich bin echt noch immer erschrocken wie planlos, hilflos und gefährlich mache fliegen....
2. Juni 2014: Von Christoph Sandstede an Markus Nitsche
Jetzt spricht der Pilot: https://www.bild.de/news/inland/helgoland/badegast-fast-erwischt-bild-fand-den-bruchpiloten-von-helgoland-36218016.bild.html

Bei den ganzen Flugleiterdiskussionen halte ich es auch für möglich, dass sich ein Gericht auch noch mal zu Herzen nimmt, ob der Flugleiter den Badegast nicht habe verscheuchen müssen. Vielleicht gibt es dann ja bald einen 10m höheren Tower auf der Düne - oder noch besser: Einen Wachposten zur Sicherstellung des freien Endanfluges...
2. Juni 2014: Von Raimund Schäfer an Christoph Sandstede
Auf Flugzeugträgern gibt es Posten, die die Piloten darauf hinweisen wenn sie u.a. zu tief sind und besser durchstarten oder ihre Höhe korrigieren sollten...

Um größtmögliche Sicherheit zu bekommen muss man darauf achten, dass sich dort keine Menschen aufhalten und die Piloten "beobachten", dass sie gescheit anfliegen.

Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Badegast, der keine Ahnung von der Fliegerei hat denkt: ich liege hier doch 50-100m hinter der Landebahn, da bin ich weit genug weg und sicher. Der Gast denkt. Piloten sind Profis und treffen die Bahn. Ein Fußgänger auf dem Gehweg fühlt sich ja auch sicher und erwartet, dass die Autos auf der Fahrbahn bleiben...
2. Juni 2014: Von Lutz D. an Raimund Schäfer Bewertung: +3.00 [3]
@Raimund ich würde den Stab da mal nicht so schnell brechen. Die Einlassung des Piloten ist m.E. schon zutreffend - Dein Kommentar lässt befürchten, dass Du in der Annahme bist, dergleichen könnte Dir nicht passieren - das ist der erste Schritt auf solche Situationen zu.
Jeder von uns kann einen schlechten Tag haben, sich verschätzen, einen Aussetzer haben. Das geht schneller als man denkt. Wichtig ist, sich gerade auf diese eigene Fehleranfälligkeit gut vorzubereiten, seinen Flug zu de-briefen etc.

Ich glaube nicht, dass es sich bei dem Piloten um einen unterdurchschnittlich begabten Kollegen handelt. Und seine Einsicht sollte auch berücksichtigt werden bei einem eventuellen Verfahren....

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