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2. Juni 2014: Von Markus Nitsche an Lutz D.
Halte ich für möglich. Ein Mitverschulden des Badegastes steht ausser Frage. Wie hoch man diese prozentuale Quote setzt - wie im Strassenverkehr bedarf der rechtlichen Argumentation. Folgende Fehler wurden begangen:

Pilot:

- Anflug erheblich zu tief, Flugplatzzaun beschädigt
- Anflug trotzdem fortgesetzt, obwohl sich Menschen im Sicherheitsbereich befanden

Passant:

- Aufenthalt im Gefahrenbereich trotz eindeutiger Beschilderung für längere Zeit - der lag wohl auf dem Handtuch und sonnte sich!
- Missachtung der eindeutigen und deutlich lesbaren Beschilderung
- laut Artikel fanden über der unveränderten Situation mehrere Landungen statt, so dass dem Passanten die Gefährlichkeit seines Liegeplatzes hätte klar sein müssen, wenn er schon 4-5 Landungen miterleben musste, bei denen Flugzeuge in 6-7 m über seinem Kopf hinweg landen.


Die Mitverschuldensquote würde ich dann beim Passanten bei mindestens 66 - 75% sehen. Bedeutet ein weit überwiegendes Verschulden des Passanten, aber eben auch eine Aktie beim Piloten, da ja so tief, dass der Zaun dran glauben musste.

Ob das aber konkret strafrechtlich zu einer Verurteilung reicht, würde ich derzeit nicht unterschreiben. Der Tatbestand der Gefährdung des Luftverkehres verlangt nämlich grob pflichtwidriges Verhalten des Piloten. So weit würde ich nach Kenntnis des Videos nicht gehen. Hier kommt es darauf an, wie und ob sich der Pilot äußert und was der Richter und vorher der Staatsanwalt daraus macht. Die konkrete Gefährdung dürfte wohl trotz Ausbleibens des Erfolges vorliegen.
2. Juni 2014: Von Lutz D. an Markus Nitsche
...die zivilrechtliche Beurteilung dürfte ohnehin spannender sein.
Ich teile Deine Einschätzung zur Höhe der Mitschuld nicht, räume aber ein, dass es im Bereich des Möglichen liegt. Die Warnschilder sind ja keine Verbotsschilder - und stehengeblieben ist er auch nicht ;)
2. Juni 2014: Von Markus Nitsche an Lutz D.
Er ist sogar mehr als stehengeblieben. Er hat sich nämlich im Gefahrenbereich aufgehalten und dort gelegen. Das halte ich für eine sehr starke Gefahrerhöhung. Zwar fehlt es am ausdrücklichen Verbot, aber zumindest das "Ampelschild" wird als Ähnliches zu deuten sein.

Zivilrechtlich dürfte dann interessant werden, wenn der jetzt Erschreckte auch noch Schmerzensgeld für den Schreck haben will. Mehr Schaden ist ja bei dem nicht eingetreten. Ähnliches kenne ich aus der Praxis und halte es für sehr fragwürdig. Wird aber bestimmt versucht werden, besonders mit der BILD im Hintergrund.
2. Juni 2014: Von Raimund Schäfer an Markus Nitsche Bewertung: +1.33 [5]
Ich bin weitaus mehr über den Piloten erschrocken/empört als über den Badegast. Der Gast hat ein Hinweisschild missachtet. Der Pilot hat es nicht geschafft, gescheit zu landen und dadurch sogar einen Sachschaden verursacht und einen Menschen lebensgefährlich gefährdet. Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass der Gast überlebt hat. Der Gast hat wie gesagt ein Schild missachtet. Der Pilot hat gezeigt, dass er sein Handwerk nicht beherrscht und das Flugzeug nicht unter Kontrolle hat. Wer sich derart verschätzt, schlecht fliegt (zu langsam und zu tief) und nicht in der Lage ist, es zu korrigieren (wäre ja durch Gas geben leicht möglich) gehört nicht ans Steuer. Ich kann nur Hoffen, dass er sich gehörig nachschulen lässt oder das Fliegen aufgibt, sollte er feststellen, dass er nicht behebbare Probleme mit der Wahrnehmungs-, Urteils- und Reaktionsfähigkeit hat. Im Übrigen würde ICH als Badegast den Piloten anzeigen, wenn ich durch solchen einen fast getötet worden wäre (wobei ich mich auch nicht dahin gelegt hätte). Ich erwarte aber in solch einem Fall, dass deutsche Behörden schon von Amts wegen tätig werden. Schließlich hat der Pilot ein Straf/Bußgeld im vierstelligen Bereich zu erwarten; der Badegast im niedrigen zweistelligen Bereich. Dies würde übrigens auch die Schwere der Schuldfrage unterstreichen. Ich bin echt noch immer erschrocken wie planlos, hilflos und gefährlich mache fliegen....
2. Juni 2014: Von Lutz D. an Raimund Schäfer Bewertung: +3.00 [3]
@Raimund ich würde den Stab da mal nicht so schnell brechen. Die Einlassung des Piloten ist m.E. schon zutreffend - Dein Kommentar lässt befürchten, dass Du in der Annahme bist, dergleichen könnte Dir nicht passieren - das ist der erste Schritt auf solche Situationen zu.
Jeder von uns kann einen schlechten Tag haben, sich verschätzen, einen Aussetzer haben. Das geht schneller als man denkt. Wichtig ist, sich gerade auf diese eigene Fehleranfälligkeit gut vorzubereiten, seinen Flug zu de-briefen etc.

Ich glaube nicht, dass es sich bei dem Piloten um einen unterdurchschnittlich begabten Kollegen handelt. Und seine Einsicht sollte auch berücksichtigt werden bei einem eventuellen Verfahren....

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