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2. Juni 2014: Von Markus Nitsche an Lutz D.
Er ist sogar mehr als stehengeblieben. Er hat sich nämlich im Gefahrenbereich aufgehalten und dort gelegen. Das halte ich für eine sehr starke Gefahrerhöhung. Zwar fehlt es am ausdrücklichen Verbot, aber zumindest das "Ampelschild" wird als Ähnliches zu deuten sein.

Zivilrechtlich dürfte dann interessant werden, wenn der jetzt Erschreckte auch noch Schmerzensgeld für den Schreck haben will. Mehr Schaden ist ja bei dem nicht eingetreten. Ähnliches kenne ich aus der Praxis und halte es für sehr fragwürdig. Wird aber bestimmt versucht werden, besonders mit der BILD im Hintergrund.

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