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Ich bin zwar ein wenig IFR fliegender IFR-Amateur, aber DER Unterschied ist mir schon geläufig ....
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OK, um es aus meiner Sicht klar zu stellen:
Wann immer möglich, würde ich auf so einen Platz nach VFR anfliegen bei den dafür geltenden Regeln.
Wenn IMC herrschen, fliege ich IFR und habe (hoffentlich!) keine VFR-Flieger zu berücksichtigen. Und wenn ich dann unter den Wolken angelangt bin, teile ich mir den Luftraum mit den VFR-fliegern. Ob es für einen schnellen Jet lustig ist, der gerade durch die Wolken durchbricht und plötzlich vor sich einen "nicht hörbereiten" VFR-Flieger vor sich hat, der auf alle Wolkenabstände pfeift und auch den Hinweis von Info nicht gehört oder ignoriert hat, dass der Luftraum F wegen eines anfliegenden IFRlers aktiviert ist, überlasse ich Euch zur Beurteilung.
Im Gegenständlichen Unglücksfall dürfte aber Einigkeit darüber bestehen, dass der Anflug unter IFR in IMC stattfand und wahrscheinlich das Wetter nicht einmal für Platzrundenflüge unter VFR geeignet war.
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Bei allem Respekt für Ihre Flugerfahrung, ein Luftraum F wird nicht aktiviert und da es es um einen unkontrollierten Platz handelt, kann auch keine Lenkung des Verkehrs durch die Info-Stelle erfolgen. (die nur Fluginformationsdienst leisten kann und darf) Die Sichtflugminima sind 1.000 ft vertikal und 1,5km horizontal, so dass es beim Cloudbreaking keine Überraschungen geben sollte, wenn sich alle an die Regeln halten. Auch anfliegender IFR Verkehr hat sich rechtzeitig beim Platzverkehr zu melden und keine besonderen Rechte gegenüber dem anderen VFR Verkehr.
Das ganze funktioniert fast überall auf der Welt sogar ohne Luftraum F und ohne Flugleiter. In einer PuF Ausgabe 2008 gab es dazu einen Artikel anlässlich des Fluges zur Air Magdeburg
Edit: Kommt von den Schnellschüssen. Lt. Luftraumkomzept wird Luftraum F für IFR AN- und Abflüge aktiviert. Da lag ich grandios falsch. Für diesen Zeitraum gelten dann die erhöhten Sichtflu Minima. Alles andere wie oben.
https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/fachbereiche/luftraum/adressen_aul/Kriterienkatalog.pdf
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"Erfahrung" per se ist ohnehin nicht aussagekräftig wenn keine genaueren Details dazu bekannt sind. Ein Captain der in Saudi Arabien domestic fliegt wird mir in punkto winter operation wenig erzählen können, ich ihm dafür nichts über Sandstürme.
Ein (auf seiner Jetprop) erfahrener Pilot wird idealerweise bei Wolff oder Jan nachfragen bevor er etwas über Twin operation schreibt, etc.
Alles ist relativ, deshalb schätze ich dieses Forum auch zur Erweiterung meines fliegerischen Wissens, Airline ops ist auch nicht die einzig mögliche Form - zigtausend Stunden hin oder her.
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Bei allen Lufträumen F in Deutschland handelt es sich um F (HX). Diese werde einige Zeit vor dem geplanten IFR Betrieb aktiviert. Wenn sie nicht aktiv sind, handelt es sich um Luftraum G und in diesem darf VFR mit geringeren Minima geflogen werden als im F. z.b. Wolken nicht berühren.
Ich muss mich wenn ich bei schlechtem Wetter durch den vermeitlichen F fliegen will über den Zustand informieren , oder den Luftraum umfliegen.
Grüße Holger Kutz
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"ein Luftraum F wird nicht aktiviert"
Natürlich wird ein Luftraum F(HX)aktiviert! Und zwar genau dann, wenn sich IFR Verkehr im An- bzw. Abflug befindet. Ist das nicht der Fall, ist der F(HX) inaktiv und es gelten wieder die Regeln des Luftraums G.
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@ H.L. und Holger, da war meine Korrektur nicht schnell genug. Stimmt!
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Das einzige, was sich nach der Aktivierung von "F" ändert sind die Wetterminima: Vis:5km, Abstand zu Wolken: 1500m horizontal, 300m vertikal
Sind diese nicht gegeben, darf sich KEINE VFR-Flieger hier aufhalten, aber der Luftraum ist nach wie vor UNKONTROLLIERTER Luftraum.
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Und als Ergänzung zum von Dir verlinkten Kriterienkatalog: Luftraumplakat der DFS.
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Bleibt noch die Frage, wie das die nicht zur Hörbereitschaft verpflichteten VFR-Piloten erfahren.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Wenn das Wetter so scheiße ist, dass nur die Minima von G vorliegen, MUSS ich mich natürlich informieren bzw. hörbereit sein, wenn ich da durchkesseln will.
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Entweder sie fragen oder müssen ihn als aktiv betrachten (bei schlechtem Wetter) wie ED-R´s.
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Indem sie die Luftraumregeln kennen und beachten:
- Wetter > F-Minima: alles gut, Einflug ohne Kontakt/Hörbereitschaft erlaubt, da F-Minima
eingehalten sind (egal ob F(HX) gerade aktiv ist oder nicht)
- Wetter < F-Minima aber > G-Minima: entweder draussen bleiben, oder FIS bzw. Infostelle fragen ob F(HX) aktiv
- Wetter < G-Minima: sowieso kein VFR möglich
@Andreas Jennerwein: Also ich muss dazu nicht in Wikipedia nachschlagen, das sind die absoluten Basics. Erschreckend, dass offensichtlich so viel Unkenntnis vorherrscht, was den F(HX) angeht. Deshalb schadet es auch sicher nicht, das hier zu diskutieren. Ich möchte nicht als VFR-Verkehr mit einem unwissenden IFR-Verkehr konfrontiert sein, der nicht weiss dass er mit VFR-Verkehr rechnen und selbst separieren muss! Und es ging ja in der Diskussion um die Frage, ob nach einem IFR-Anflug eine VFR-Platzrunde geflogen wurde und ob dabei mit anderem (VFR-) Verkehr zu rechnen war.
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„Erschreckend, dass offensichtlich so viel Unkenntnis
vorherrscht, was den F(HX) angeht.“
Auf
beiden Seiten: sowohl VFR-Kutscher als auch IFR-Jockeys!
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Das rührt aber wohl aus der Annahme einiger (KEINE Verallgemeinerung!) IFR-Piloten, sie seien gegenüber dem VFR-Verkehr ÜBERALL privilegiert.
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Das wird hier nicht bestritten. Ein Grund mehr, das hier zu diskutieren ;-) Wir wollen doch im Platzbereich möglichst weitgehend selbst verantwortlich sein und brauchen keine "Anweisungen" durch Flugleiter. Dann müssen wir aber auch die Regeln kennen, sorry.
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Danke Markus, das du mich was 2-Mot Erfahrung in einem Satz mit Jan Brill nennst. Aber diese Würdigung kann ich nicht annehmen. Da liegen dann doch noch ein paar Stunden und Streckenerfahrung zwischen Jan und mir.
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Na, dafür hast Du auch schon umfangreiche Null-Mot Erfahrung. Und das ganz ohne PPL-C.
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OWi wg. Fliegen ohne entsprechende Berechtigung?
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Weil hier so viel Luftraum Expertise vorhanden ist: Der Luftraum G kennt ja keinen Mindestabstand von Wolken. Gibt es eine Untergrenze, bei der ich im Luftraum G nicht mehr starten darf? Hatte mal eine endlose Diskussion hierzu mit einem Flugleiter, der der Auffassung war, dass die Sicherheitsmindesthöhe von 500ft de facto eine Mindestwolkenuntergrenze von 500ft darstelle. 500ft ist ohnehin unterhalb meines Limits für VFR-Flüge, deshalb in der Realität nicht so relevant, auch wenn diese nur auf die Platzrunde beschränkt wären, aber interessant zu klären fand ich die Frage dennoch.
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Nein, der Wolff hat dankenswerterweise schon mal das statistische Risiko von Motorausfällen von mehreren Tausend Piloten ganz alleine auf sich genommen :)
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Dann ist das behördliche Ermessen zur Einleitung eines OWi -Verfahrens sicher zu seinen Gunsten auszulegen. Aber der Behörde melden müssen wir es trotzdem, damit diese ihr Ermessen zuständigkeitshalber und pflichtgemäß ausüben kann ;-)
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Zuerst ist zu klären, ob Wolff nicht schon einen PPL(C) hat.
Falls nein, dann wäre ihm der PPL-C ehrenhalber und somit ohne Prüfungsflug zu erteilen.
Ach das geht ja erst nach 25 Flügen im Segelflug ... soviel muß man machen, um den derzeit ruhenden JAR-FCL PPL-C wieder aufleben zu lassen, um dann einen EASA SPL zu bekommen.
Und 25 Motorausfälle sind dann doch zuviel, selbst wenn die AEST je Landung im lautlosen Flug gleich ZWEI Motorausfälle anrechenbar hätte :-)
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Gibt es eine Untergrenze, bei der ich im Luftraum G nicht mehr starten darf?
Ja, die gibt es, denn die Sicherheitsmindesthöhe von 500 Fuß gilt absolut, außer für Start- und Landung. § 6 LuftVO. Ausnahmen kann die Luftfahrtbehörde genehmigen, z.B. für Rettungshubschrauber.
Der Flugleiter hat also (wie immer) Recht.
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