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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. November 2013: Von Heiko L. an Wolfgang Oestreich
"ein Luftraum F wird nicht aktiviert"

Natürlich wird ein Luftraum F(HX)aktiviert! Und zwar genau dann, wenn sich IFR Verkehr im An- bzw. Abflug befindet. Ist das nicht der Fall, ist der F(HX) inaktiv und es gelten wieder die Regeln des Luftraums G.
5. November 2013: Von Wolfgang Oestreich an Heiko L.
@ H.L. und Holger, da war meine Korrektur nicht schnell genug. Stimmt!
5. November 2013: Von alexis von croy an Heiko L. Bewertung: -1.00 [1]
Das einzige, was sich nach der Aktivierung von "F" ändert sind die Wetterminima:
Vis:5km, Abstand zu Wolken: 1500m horizontal, 300m vertikal

Sind diese nicht gegeben, darf sich KEINE VFR-Flieger hier aufhalten, aber der Luftraum ist nach wie vor UNKONTROLLIERTER Luftraum.
5. November 2013: Von Heiko L. an Wolfgang Oestreich
Und als Ergänzung zum von Dir verlinkten Kriterienkatalog: Luftraumplakat der DFS.
5. November 2013: Von Othmar Crepaz an alexis von croy
Bleibt noch die Frage, wie das die nicht zur Hörbereitschaft verpflichteten VFR-Piloten erfahren.
5. November 2013: Von  an Heiko L.
Beitrag vom Autor gelöscht
5. November 2013: Von Roland Schmidt an Othmar Crepaz
Wenn das Wetter so scheiße ist, dass nur die Minima von G vorliegen, MUSS ich mich natürlich informieren bzw. hörbereit sein, wenn ich da durchkesseln will.
5. November 2013: Von B. Quax F. an Othmar Crepaz
Entweder sie fragen oder müssen ihn als aktiv betrachten (bei schlechtem Wetter) wie ED-R´s.
5. November 2013: Von Heiko L. an Othmar Crepaz
Indem sie die Luftraumregeln kennen und beachten:
  • Wetter > F-Minima: alles gut, Einflug ohne Kontakt/Hörbereitschaft erlaubt, da F-Minima eingehalten sind (egal ob F(HX) gerade aktiv ist oder nicht)
  • Wetter < F-Minima aber > G-Minima: entweder draussen bleiben, oder FIS bzw. Infostelle fragen ob F(HX) aktiv
  • Wetter < G-Minima: sowieso kein VFR möglich

@Andreas Jennerwein: Also ich muss dazu nicht in Wikipedia nachschlagen, das sind die absoluten Basics. Erschreckend, dass offensichtlich so viel Unkenntnis vorherrscht, was den F(HX) angeht. Deshalb schadet es auch sicher nicht, das hier zu diskutieren. Ich möchte nicht als VFR-Verkehr mit einem unwissenden IFR-Verkehr konfrontiert sein, der nicht weiss dass er mit VFR-Verkehr rechnen und selbst separieren muss! Und es ging ja in der Diskussion um die Frage, ob nach einem IFR-Anflug eine VFR-Platzrunde geflogen wurde und ob dabei mit anderem (VFR-) Verkehr zu rechnen war.

5. November 2013: Von Andreas Trainer an Heiko L.

Erschreckend, dass offensichtlich so viel Unkenntnis vorherrscht, was den F(HX) angeht.

Auf beiden Seiten: sowohl VFR-Kutscher als auch IFR-Jockeys!

5. November 2013: Von Roland Schmidt an Heiko L.
Das rührt aber wohl aus der Annahme einiger (KEINE Verallgemeinerung!) IFR-Piloten, sie seien gegenüber dem VFR-Verkehr ÜBERALL privilegiert.
5. November 2013: Von Heiko L. an Andreas Trainer
Das wird hier nicht bestritten. Ein Grund mehr, das hier zu diskutieren ;-) Wir wollen doch im Platzbereich möglichst weitgehend selbst verantwortlich sein und brauchen keine "Anweisungen" durch Flugleiter. Dann müssen wir aber auch die Regeln kennen, sorry.
5. November 2013: Von Lutz D. an Heiko L. Bewertung: -1.00 [1]
Weil hier so viel Luftraum Expertise vorhanden ist: Der Luftraum G kennt ja keinen Mindestabstand von Wolken. Gibt es eine Untergrenze, bei der ich im Luftraum G nicht mehr starten darf? Hatte mal eine endlose Diskussion hierzu mit einem Flugleiter, der der Auffassung war, dass die Sicherheitsmindesthöhe von 500ft de facto eine Mindestwolkenuntergrenze von 500ft darstelle. 500ft ist ohnehin unterhalb meines Limits für VFR-Flüge, deshalb in der Realität nicht so relevant, auch wenn diese nur auf die Platzrunde beschränkt wären, aber interessant zu klären fand ich die Frage dennoch.
5. November 2013: Von Achim H. an Lutz D.
Gibt es eine Untergrenze, bei der ich im Luftraum G nicht mehr starten darf?

Ja, die gibt es, denn die Sicherheitsmindesthöhe von 500 Fuß gilt absolut, außer für Start- und Landung. § 6 LuftVO. Ausnahmen kann die Luftfahrtbehörde genehmigen, z.B. für Rettungshubschrauber.

Der Flugleiter hat also (wie immer) Recht.
5. November 2013: Von Othmar Crepaz an Heiko L. Bewertung: -1.00 [1]
Was bin ich froh, dass VFR- und UL-Piloten sich bedingungslos an Wolkenabständen und Sichtweiten halten. Da brauchen wir arroganten IFR-Flieger uns also keine Sorgen machen. *ironie off*
5. November 2013: Von Lutz D. an Achim H. Bewertung: -1.00 [1]
Gibt es eine Untergrenze, bei der ich im Luftraum G nicht mehr starten darf?

Ja, die gibt es, denn die Sicherheitsmindesthöhe von 500 Fuß gilt absolut, außer für Start- und Landung. § 6 LuftVO. Ausnahmen kann die Luftfahrtbehörde genehmigen, z.B. für Rettungshubschrauber.
Der Flugleiter hat also (wie immer) Recht.
Bis dahin waren wir auch schon gekommen. Aber: Wo endet denn der Start und beginnt die Landung? Darf ich denn starten und dann so fliegen, dass ich zB im Querabflug problemlos frei von Wolken auf >500ft steigen darf?
Wir hatten die konkrete Situation auf Juist. Da treiben dann schonmal Fetzen relativ tief über eine Hälfte der Insel, während die andere ganz frei ist.
5. November 2013: Von Ursus Saxum-is an Lutz D.
Mal abgesehen davon, ob es sinnvoll ist in BKN/OVC005 hinein zu starten, was hat das mit dem Flugleiter zu tun? Damit der irgend eine Rolle spielt, müsste doch eine in seinen Bereich als Flugplatzvertreter fallende Gefahrenabwehr notwendig werden, oder?

Wir sind jetzt aber schon wieder in einer dieser Seitendiskussionen, die mit dem eigentlichen Thementitel nichts zu tun haben.
5. November 2013: Von Heiko L. an Lutz D.
Oder eine Situation, bei der kurzzeitig ein Teil der Platzrunde wegen einzelner Hochnebelfelder über den Wolken geflogen werden muss und keine senkrechte, sondern nur eine schräge Erdsicht, die aber im Rahmen des Gleitwinkels ist, gegeben ist? Wenn man das auch vor dem §1 LuftVO (Gewährleistung der Sicherheit, keine Gefährdung/Belästigung anderer) rechtfertigen kann, könnte das zumindest bei einer Platzrunde legal sein, oder? Nur was einen Überlandflug angeht, frage ich mich, ob man bei so einer knappen Untergrenze diese Mindesthöhe für den ganzen Flugverlauf gewährleisten kann. Eher nicht, oder? Dann fehlt es zumindest an der vorgeschriebenen Flugvorbereitung.

Interessant auch der Artikel von Rick Durden: Scud Running - Discussing a Delicate Subject (sorry, dass das jetzt noch mehr off-topic geworden ist).
5. November 2013: Von Ursus Saxum-is an Heiko L.
Jetzt hast du mich abgehängt, Platzrunde heisst VFR und ist deine Frage dann ob "über den Wolken in der Platzrunde mit Schrägsicht auf die Erde" noch VMC ist ???
5. November 2013: Von Heiko L. an Ursus Saxum-is
Verstehe ich, mein Punkt war, wie aus Eurer Sicht die erforderliche Erdsicht im Luftraum G ausgelegt werden sollte. Ob es jederzeit eine senkrechte Erdsicht geben muss oder ob eine Sicht im schrägen Winkel zur Erde auch ausreicht. So wie es beispielsweise bei einem auf einem Plateau liegenden Platz der Fall wäre, bei dem die Platzrunde über ein Tal führt, in dem einzelne Nebelbänke liegen, ansonsten aber alles frei ist. So wie das auch in Coburg/EDQC vorkommen kann.

Aber das wird jetzt wohl echt langsam zu off-topic...

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