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5. November 2013: Von Heiko L. an Lutz D.
Oder eine Situation, bei der kurzzeitig ein Teil der Platzrunde wegen einzelner Hochnebelfelder über den Wolken geflogen werden muss und keine senkrechte, sondern nur eine schräge Erdsicht, die aber im Rahmen des Gleitwinkels ist, gegeben ist? Wenn man das auch vor dem §1 LuftVO (Gewährleistung der Sicherheit, keine Gefährdung/Belästigung anderer) rechtfertigen kann, könnte das zumindest bei einer Platzrunde legal sein, oder? Nur was einen Überlandflug angeht, frage ich mich, ob man bei so einer knappen Untergrenze diese Mindesthöhe für den ganzen Flugverlauf gewährleisten kann. Eher nicht, oder? Dann fehlt es zumindest an der vorgeschriebenen Flugvorbereitung.

Interessant auch der Artikel von Rick Durden: Scud Running - Discussing a Delicate Subject (sorry, dass das jetzt noch mehr off-topic geworden ist).
5. November 2013: Von Ursus Saxum-is an Heiko L.
Jetzt hast du mich abgehängt, Platzrunde heisst VFR und ist deine Frage dann ob "über den Wolken in der Platzrunde mit Schrägsicht auf die Erde" noch VMC ist ???
5. November 2013: Von Heiko L. an Ursus Saxum-is
Verstehe ich, mein Punkt war, wie aus Eurer Sicht die erforderliche Erdsicht im Luftraum G ausgelegt werden sollte. Ob es jederzeit eine senkrechte Erdsicht geben muss oder ob eine Sicht im schrägen Winkel zur Erde auch ausreicht. So wie es beispielsweise bei einem auf einem Plateau liegenden Platz der Fall wäre, bei dem die Platzrunde über ein Tal führt, in dem einzelne Nebelbänke liegen, ansonsten aber alles frei ist. So wie das auch in Coburg/EDQC vorkommen kann.

Aber das wird jetzt wohl echt langsam zu off-topic...

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