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Gibt es hier irgendwelche Neuigkeiten, ob die Ausnahmegenehmigung für Halon-Feuerlöscher verlängert wird? Ich kann im Netz nichts dazu finden und der 31.12. rückt ja schnell heran.
Und hat irgendjemand Informationen dazu, was dann ab 2026 vorgesehen ist? Die aopa.de schreibt schon, wir müssen dann Feuerlöscher aus dem Baumarkt nehmen...?
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Ich denke, eine weitere Verlängerung der Ausnahme ist eher unwahrscheinlich. Für die großen Flieger gibt es mit den Halotron-Löschern ja bereits seit einiger Zeit Alternativen, die kleinen fallen als ELA1 per OPS aus der Forderung nach Handlöschern raus und alles dazwischen fällt eben unter den Tisch.
Für die meisten sollte sich das Problem aber trotzdem wortwörtlich in Grenzen halten:
1. Laut EU-Verordnung 2024/590 sind "Inverkehrbringen", Einfuhr und Ausfuhr von "Erzeugnissen oder Einrichtungen, die die in Anhang I aufgeführten ozonabbauende Stoffe enthalten" - also beispielsweise Löscher - verboten. "Inverkehrbringen" ist definiert als "Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union oder die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder die Verwendung von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden". Ich bin kein Jurist, aber ich lese das so, dass ein bereits im Flugzeug verbauter Halon-Löscher nicht ausgebaut werden muss, man darf ihn nur nicht benutzen - wobei ich das im Ernstfall einfach darauf ankommen lassen würde. Wenn die "erstmalige" Lieferung/Bereitstellung innerhalb der EU bereits erfolgt ist, sollte sogar ein weiterer Verkauf erlaubt sein, wenn ich das richtig verstehe.
2. 2024/590 ist zwar eine EU-Verordnung, aber keine luftrechtliche. Es gibt meines Erachtens daher auch keine Rechtsgrundlage, beispielsweise ein ARC zu verweigern oder ein ACAM-Finding aufzumachen. Die oben erwähnten Grenzen tauchen dann aber in dem Moment auf, in dem man eine EU-Außengrenze überfliegt und mit dem Zoll zu tun hat. Ich vermute, die stets freundlichen Herren in Dunkelblau dürften dann tatsächlich Möglichkeiten haben, unangenehme Fragen zu stellen.
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Ja, das hatte ich auch zuerst so gelesen. Wenn man das Dokument zu Ende liest kommt der Item "Endtermin" und Kritische Verwendungszwecke....
(1) Die Produktion, das Inverkehrbringen, die anschließende entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Überlassung an Dritte innerhalb der Union sowie die Verwendung der in Anhang I aufgeführten ozonabbauenden Stoffe sind verboten
„Verwendung“ bezeichnet in Bezug auf ozonabbauende Stoffe deren Einsatz zur Herstellung, Instandhaltung oder Wartung (einschließlich der Wiederbefüllung) von Erzeugnissen und Einrichtungen oder zu anderen in dieser Verordnung genannten Zwecken und Verfahren;
KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN GEMÄß ARTIKEL 9 ABSATZ 1KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN | Anwendung | Stichtag | (31. Dezember des genannten Jahres) | Endtermin | (31. Dezember des genannten Jahres) | Kategorie der Einrichtung oder Anlage | Zweck | Art des Feuerlöschsystems | Halon-Typ
4. „Endtermin“ bezeichnet das Datum, ab dem Halone für die betreffende Anwendung nicht mehr verwendet werden dürfen, und das Datum, bis zu dem Feuerlöscher oder Brandschutzeinrichtungen mit Halonen außer Betrieb genommen werden müssen;
KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN 4. | In Luftfahrzeugen || 4.2. | Zum Schutz von Kabinen und Mannschaftsräumen | Tragbarer Feuerlöscher | 1211 | 2402 | 2014 | 2025
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m.E. kann man das System nur mit seinen eigenen Waffen schlagen: Zuständigkeit ! Bitte etwas weniger deutsch!
Der Lfz-Prüfer muss nur prüfen ob ein Feuerlöscher drin ist (falls in der MEL oder sonstwo gefordert). Ob der einer Chemikalien-Verordnung entspricht geht ihn nichts an.
Und wer wäre überhaupt dafür zuständig den Feuerlöscher auf Inhalt zu prüfen. m.E. auch die ACAM-Leute nicht.
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Tatsache, da habe ich wohl zu früh mit Lesen aufgehört. Etwas seltsam allerdings, das im Kapitel zu "Ausnahmen" zu verstecken. Würde aber dennoch auf dem Standpunkt bleiben, dass das Ganze keine luftfahrtrechtliche Relevanz hat und man bei ARC und Co. erst einmal sicher sein sollte.
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Ich lese nun doch recht viele Unfallberichte und kenne keinen einzigen, in dem der Einsatz eines Handfeuerlöschers in einem Kleinflugzeug instrumental für die sichere Beendigung des Fluges war. Man sollte aber auch bedenken, dass "Small Aircraft" bei der EASA wahrscheinlich konzeptuell eher bei Learjet beginnt als bei C152.
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Hier hätte die Anwendung des (vorhandenen) Feuerlöschers vermutlich Leben gerettet:
https://bea.aero/fileadmin/user_upload/HB-PNP_EN.pdf
Keinesfalls ein Vorwurf, es zeigt einfach, wie eng das Denken in Paniksituationen wird. Deshalb ist m. E. der Punkt "FIRE EXTINGUISHER....CONSIDER" auf der "Fire in flight" Emergency Checklist nicht verkehrt.
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Es ist möglich, dass die Verwendung des Feuerlöschers in diesem Fall zu einem besseren Ausgang geführt hätte, wobei selbst die BEA festhält "It is, however, very probable that its use would not have reached the source of the fire." Und ich gebe dir recht: Wenn ein Löscher drin ist, dann sollte man dem Piloten auch helfen, in Notsituationen daran zu denken, zB mit der Checkliste.
Aber ich frage mich dennoch, ob das einen generellen Zwang für Kleinflugzeuge rechtfertigt, zumal es eben aktuell das Halonproblem gibt. Bei diesem Fall ist so viel schiefgelaufen - vom Design über Pipers SB und den fehlenden MCF bis hin zur grundlos optimistischen Interpretation des Überstroms - dass der Löscher wirklich nur die allerdünnste Käsescheibe ganz am Ende ist. Erinnert mich ein wenig an den ELT-Zwang.
Editiert: Ich würde am liebsten sehen, dass die Pflicht zum Handlöscher für ELA2 aus der Bauvorschrift und aus den OPS verschwindet. Gleichzeitig die Möglichkeit, generische Löscher ohne aufwändige (E)TSO oder anderweitige Luftfahrtzulassung einbauen zu können, solange die verwendete Technik eine weitere negative Beeinflussung (Sicht, Atemluft) ausschließt. Also viellleicht keinen Pulverlöscher nehmen, aber warum sollte ein Löschspray für 40€ aus dem Baumarkt nicht auch funktionieren?
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Weil es hier glaub ich noch nicht erwähnt wurde:
Die EASA hat dazu eine interessante "Meinung" veröffentlicht: "Regulation (EU) 2024/590 is not airworthiness-related legislation. An infringement of Regulation (EU) 2024/590 with regard to halon fire extinguishers on aircraft beyond the envisaged end-date would not have an impact on the aircraft’s airworthiness. There are also no grounds under Regulation (EU) 2018/1139 that would oblige Member States to ground an aircraft for non-compliance with the end-date referred to in Regulation (EU) 2024/590."
Mal schauen, wie das LBA das im Zweifellsfall sieht...
Auserdem hat zumindest Polen eine Derogation beantragt, um das Halon-Verbot auf 2040 zu verschieben. Grund dafür ist, dass es nach Aussage von Polens CA gar keinen Halotron Löscher gibt, der für Innenräume kleiner 13 Kubikmeter zugelassen ist.
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Moin!
Gibt es hier neue Erkenntnisse oder Erfahrungen? Da mein Halon-Feuerlöscher abgelaufen ist, braucht es für das bald ablaufende ARC einen neuen, und genau so einen kann man halt nicht mehr kaufen. Echo-Klasse > 1to, Hersteller hat kein Service Bulletin gemacht und auch keins angekündigt.
Die Lösung über STC + neuen Halontron kostet knapp 3k€. Daher sind sachdienliche Hinweise sehr willkommen!
Besten Dank
Kim
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Es ist doch kein Lufttüchtigkeitsthema, steht also der ARC-Verlängerung nicht im Wege. Hat die EASA doch soweit ich erinnere auch so bestätigt. Oder ist deiner Annex I? Sieht das LBA das anders?
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kürzlich beim ARC: Flugzeuge unter 1200kg MTOW nicht betroffen.
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Ein Feuerlöscher muss an Bord sein, wegen >1to (vllt war die Grenze auch 1,2to, aber es ist auch schwerer als das).Vorhandensein dürfte schon ein Lufttüchtigkeitsthema sein, das verwendete Gas vermutlich nicht. Neue mit Halon gibt es halt nicht mehr...
Und der abgelaufene reicht halt nicht. Instandsetzung von Halon-Löschern scheint verboten. Die Halotrons kosten 1.800€ statt normal nur ein paar Hundert. Wenn jemand eine günstigere Quelle hätte, wäre das auch sehr nützlich.
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https://www.flugversand.de/Notausruestung/Feuerloescher/NA-038-1-Feuerloescher-M-900-Halotron-BRX-2-BTP::5123.html
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Ich empfinde diese Diskussion wieder als ziemlich deutsch: du hast doch einen Feuerlöscher im Luftfahrzeug und bekommst ein ARC. Den Rest schreibe ich hier nicht. Den könnt ihr euch denken,
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