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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Oktober 2025 13:27 Uhr: Von TH0MAS N02N an Norbert Rading Bewertung: +1.00 [1]

Ja, das hatte ich auch zuerst so gelesen. Wenn man das Dokument zu Ende liest kommt der Item "Endtermin" und Kritische Verwendungszwecke....

(1) Die Produktion, das Inverkehrbringen, die anschließende entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Überlassung an Dritte innerhalb der Union sowie die Verwendung der in Anhang I aufgeführten ozonabbauenden Stoffe sind verboten

„Verwendung“ bezeichnet in Bezug auf ozonabbauende Stoffe deren Einsatz zur Herstellung, Instandhaltung oder Wartung (einschließlich der Wiederbefüllung) von Erzeugnissen und Einrichtungen oder zu anderen in dieser Verordnung genannten Zwecken und Verfahren;

KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN GEMÄß ARTIKEL 9 ABSATZ 1KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN | Anwendung | Stichtag | (31. Dezember des genannten Jahres) | Endtermin | (31. Dezember des genannten Jahres) | Kategorie der Einrichtung oder Anlage | Zweck | Art des Feuerlöschsystems | Halon-Typ

4. „Endtermin“ bezeichnet das Datum, ab dem Halone für die betreffende Anwendung nicht mehr verwendet werden dürfen, und das Datum, bis zu dem Feuerlöscher oder Brandschutzeinrichtungen mit Halonen außer Betrieb genommen werden müssen;

KRITISCHE VERWENDUNGSZWECKE VON HALONEN
4. | In Luftfahrzeugen || 4.2. | Zum Schutz von Kabinen und Mannschaftsräumen | Tragbarer Feuerlöscher | 1211 | 2402 | 2014 | 2025

17. Oktober 2025 13:36 Uhr: Von TH0MAS N02N an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

m.E. kann man das System nur mit seinen eigenen Waffen schlagen: Zuständigkeit ! Bitte etwas weniger deutsch!

Der Lfz-Prüfer muss nur prüfen ob ein Feuerlöscher drin ist (falls in der MEL oder sonstwo gefordert). Ob der einer Chemikalien-Verordnung entspricht geht ihn nichts an.

Und wer wäre überhaupt dafür zuständig den Feuerlöscher auf Inhalt zu prüfen. m.E. auch die ACAM-Leute nicht.

25. Oktober 2025 11:17 Uhr: Von Norbert Rading an TH0MAS N02N Bewertung: +1.00 [1]

Tatsache, da habe ich wohl zu früh mit Lesen aufgehört. Etwas seltsam allerdings, das im Kapitel zu "Ausnahmen" zu verstecken. Würde aber dennoch auf dem Standpunkt bleiben, dass das Ganze keine luftfahrtrechtliche Relevanz hat und man bei ARC und Co. erst einmal sicher sein sollte.

---

Ich lese nun doch recht viele Unfallberichte und kenne keinen einzigen, in dem der Einsatz eines Handfeuerlöschers in einem Kleinflugzeug instrumental für die sichere Beendigung des Fluges war. Man sollte aber auch bedenken, dass "Small Aircraft" bei der EASA wahrscheinlich konzeptuell eher bei Learjet beginnt als bei C152.

25. Oktober 2025 11:35 Uhr: Von Matthias Reinacher an Norbert Rading

Hier hätte die Anwendung des (vorhandenen) Feuerlöschers vermutlich Leben gerettet:

https://bea.aero/fileadmin/user_upload/HB-PNP_EN.pdf

Keinesfalls ein Vorwurf, es zeigt einfach, wie eng das Denken in Paniksituationen wird. Deshalb ist m. E. der Punkt "FIRE EXTINGUISHER....CONSIDER" auf der "Fire in flight" Emergency Checklist nicht verkehrt.

25. Oktober 2025 12:03 Uhr: Von Norbert Rading an Matthias Reinacher

Es ist möglich, dass die Verwendung des Feuerlöschers in diesem Fall zu einem besseren Ausgang geführt hätte, wobei selbst die BEA festhält "It is, however, very probable that its use would not have reached the source of the fire." Und ich gebe dir recht: Wenn ein Löscher drin ist, dann sollte man dem Piloten auch helfen, in Notsituationen daran zu denken, zB mit der Checkliste.

Aber ich frage mich dennoch, ob das einen generellen Zwang für Kleinflugzeuge rechtfertigt, zumal es eben aktuell das Halonproblem gibt. Bei diesem Fall ist so viel schiefgelaufen - vom Design über Pipers SB und den fehlenden MCF bis hin zur grundlos optimistischen Interpretation des Überstroms - dass der Löscher wirklich nur die allerdünnste Käsescheibe ganz am Ende ist. Erinnert mich ein wenig an den ELT-Zwang.

Editiert: Ich würde am liebsten sehen, dass die Pflicht zum Handlöscher für ELA2 aus der Bauvorschrift und aus den OPS verschwindet. Gleichzeitig die Möglichkeit, generische Löscher ohne aufwändige (E)TSO oder anderweitige Luftfahrtzulassung einbauen zu können, solange die verwendete Technik eine weitere negative Beeinflussung (Sicht, Atemluft) ausschließt. Also viellleicht keinen Pulverlöscher nehmen, aber warum sollte ein Löschspray für 40€ aus dem Baumarkt nicht auch funktionieren?

11. November 2025 14:50 Uhr: Von F. S. an Norbert Rading Bewertung: +3.00 [3]

Weil es hier glaub ich noch nicht erwähnt wurde:

Die EASA hat dazu eine interessante "Meinung" veröffentlicht:
"Regulation (EU) 2024/590 is not airworthiness-related legislation. An infringement of Regulation (EU) 2024/590 with regard to halon fire extinguishers on aircraft beyond the envisaged end-date would not have an impact on the aircraft’s airworthiness. There are also no grounds under Regulation (EU) 2018/1139 that would oblige Member States to ground an aircraft for non-compliance with the end-date referred to in Regulation (EU) 2024/590."

Mal schauen, wie das LBA das im Zweifellsfall sieht...

Auserdem hat zumindest Polen eine Derogation beantragt, um das Halon-Verbot auf 2040 zu verschieben. Grund dafür ist, dass es nach Aussage von Polens CA gar keinen Halotron Löscher gibt, der für Innenräume kleiner 13 Kubikmeter zugelassen ist.


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