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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Oktober 2025 12:03 Uhr: Von Norbert Rading an Matthias Reinacher

Es ist möglich, dass die Verwendung des Feuerlöschers in diesem Fall zu einem besseren Ausgang geführt hätte, wobei selbst die BEA festhält "It is, however, very probable that its use would not have reached the source of the fire." Und ich gebe dir recht: Wenn ein Löscher drin ist, dann sollte man dem Piloten auch helfen, in Notsituationen daran zu denken, zB mit der Checkliste.

Aber ich frage mich dennoch, ob das einen generellen Zwang für Kleinflugzeuge rechtfertigt, zumal es eben aktuell das Halonproblem gibt. Bei diesem Fall ist so viel schiefgelaufen - vom Design über Pipers SB und den fehlenden MCF bis hin zur grundlos optimistischen Interpretation des Überstroms - dass der Löscher wirklich nur die allerdünnste Käsescheibe ganz am Ende ist. Erinnert mich ein wenig an den ELT-Zwang.

Editiert: Ich würde am liebsten sehen, dass die Pflicht zum Handlöscher für ELA2 aus der Bauvorschrift und aus den OPS verschwindet. Gleichzeitig die Möglichkeit, generische Löscher ohne aufwändige (E)TSO oder anderweitige Luftfahrtzulassung einbauen zu können, solange die verwendete Technik eine weitere negative Beeinflussung (Sicht, Atemluft) ausschließt. Also viellleicht keinen Pulverlöscher nehmen, aber warum sollte ein Löschspray für 40€ aus dem Baumarkt nicht auch funktionieren?

11. November 2025 14:50 Uhr: Von F. S. an Norbert Rading Bewertung: +3.00 [3]

Weil es hier glaub ich noch nicht erwähnt wurde:

Die EASA hat dazu eine interessante "Meinung" veröffentlicht:
"Regulation (EU) 2024/590 is not airworthiness-related legislation. An infringement of Regulation (EU) 2024/590 with regard to halon fire extinguishers on aircraft beyond the envisaged end-date would not have an impact on the aircraft’s airworthiness. There are also no grounds under Regulation (EU) 2018/1139 that would oblige Member States to ground an aircraft for non-compliance with the end-date referred to in Regulation (EU) 2024/590."

Mal schauen, wie das LBA das im Zweifellsfall sieht...

Auserdem hat zumindest Polen eine Derogation beantragt, um das Halon-Verbot auf 2040 zu verschieben. Grund dafür ist, dass es nach Aussage von Polens CA gar keinen Halotron Löscher gibt, der für Innenräume kleiner 13 Kubikmeter zugelassen ist.


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