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18. Dezember 2024 08:31 Uhr: Von F. S. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Man darf die Worte auch nicht überintepretieren.

Zunächst einmal reden wir hier ja nicht (ausschliesslich) von Menschen, die eine Privatpilotenlizenz haben sondern über einen Gattungsbegrif für Piloten mit ganz unterschiedlichen Lizenzen. Ich würde sogar behaupten, dass die Mehrheit der Piloten, die unter der Gattung "Hobbypilot" zusammen gefasst sind eben keine Privatpilotenlizenz hat, sondern z.B. eine Leichtflugzeugpilotenlizenz, eine Segelflugzeugpilotenlizenz oder sogar "nur" einen Luftfahrerschein für Luftsprotgeräteführer.

Ob jetzt "Hobbypilot" dafür die beste Gattungsbezeichung ist, kann man bei schwierig fliegbarem Wetter ewig diskutieren. Technisch würde es in Abgrenzung zu Berufspiloten die Bezeichnung "Amateurpiloten" vielleicht etwas besser treffen, wobei sich aber sicher eine nicht geringe Zahl auch durch das Wort "Amateur" abgewertet fühlen würde - insbesondere diejenigen, die, wie wir weiter oben gelernt haben "Ehrgeiz entwickeln, es mit Berufspiloten aufzunehmen." (Was auch immer das bedeuten soll).

Die Inkonsistenz mit dem Autoführerschein sehe ich nicht, weil man damit (im Gegensatz zur PPL) sehr weitgehend beruflich und gewerblich fahren darf. In so fern wäre eine Bezeichnung "Privatführerschein" schlicht falsch.
Nur für spezielle gewebliche Zwecke (Taxi, Gefahrgut, ...) braucht man separate Berechtigungen.

18. Dezember 2024 08:57 Uhr: Von Michael Söchtig an F. S. Bewertung: +3.00 [3]

Zwischen mir als VFR Kirchturmflieger und John Travolta mit seiner 707 (aber mit PPL!) gibt es ja ein weites Feld.

Umso wichtiger, dass die Flieger sich als Gemeinschaft verstehen. Asozialplätze wie Bremgarten, bei denen man ja die "Hobbyflieger" nicht haben will und groteske Gebühren verlangt, die will ich nicht noch mehr haben.

18. Dezember 2024 09:36 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Michael Söchtig Bewertung: +2.67 [3]

in der Frage der Definition habt Ihr sicher alle irgndwo recht. Ich persönlich sehe es aber auch eher in Richtung Alfred, der den Beitrag eröffnet hat.

Der Begriff "Hobbypilot" entstand irgendwo, so vermute ich, in einer Zeitungsredaktion, als man wieder eine dicke Überschrift gesucht hat.

Zunächst Mal wäre daran ja auch nichts Verwerfliches, wenn sich nicht für den "gemeinen Bürger" dahinter eine gewisse polemische Wertung verstecken würde: Hobbypilot -> Amateur -> amteuerhaftes Verhalten -> konnte das eigentlich nicht richtig --> musste ja so ... kommen...

Dabei gibt es Privatpiloten (aka "Hobbypiloten"), die mit Ihrem Flugzeug höchstqualifiziert umgehen können, umfassende Kenntnisse in verschiedensten Gebieten haben etc., dagegen gibt es Berufspiloten, die zB. nicht wirklich nach VFR fliegen können.

Dabei ist der eine nicht "besser" oder "schlechter" als der andere, lediglich der Schwerpunkt liegt eben anders. Manche sogar kombinieren da reines "Vergnügungsfliegen" und "Broterwerb"... sind dann und wann eben auch "Hobbypiloten".

Wir sollten nur der Wertung "Hobby = unqualifiziert" entgegenwirken, die die Boulevardmedien gerne verbreiten wollen.

Und zum "Gerücht", dass John Travolta seine 707 mit PPL fliegt:

die FAA vermerkt zur Lizenz von JOHN JOSEPH TRAVOLTA in ihrer (frei zugänglichen) airmen database PRIVATE PILOT, aber mit der Limitation "B-737 B-707 DA-50 DA-2000 SIC PRIVILEGES ONLY"

Es ist halt so, dass ein Verkehrsflugzeug als PIC nur mit einer Verkehrspilotenlizenz (ATPL) geflogen werden kann, und das ist in den USA nicht anders als unter EASA.

18. Dezember 2024 12:16 Uhr: Von Sven Walter an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

https://www.law.cornell.edu/cfr/text/14/125.281#

Das wäre mir so, wie du es formuliert, neu.

Mein Wissensstand: Kommt auf die OPS an. Für Charter und Airline hast du recht, für Part 125 nein, s.o., auch wenn es "nah dran" ist hinsichtlich der Voraussetzungen; für Part 91 auch nicht, nur hätte Travolta dafür PIC und nicht SIC für sein Typerating buchen müssen. Alleine wegen der Kosten im Betrieb, Versicherung, Vernunft und Verantwortung wird er drauf verzichtet haben. Legal wäre es unproblematisch.

Passt auch zur Systematik des Gesetzes, proportional die "paying customers" zu schützen. Es kommt halt nur in der Praxis fast nie vor, dass links vorne jemand seinen 737 BBJ mit PPL fliegt. Legal geht es aber drüben mit PPL und Musteberechtigung nebst MEP, plus sinnigerweise IR.


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