Weil der Vermieter hier eben kein Privatmann ist, der höchstens die Drittwirkung von Grundrechten als Subjekt des Privatrechtes zu gewährleisten hat (jeder BGB-Kommentar vermittelt dir dutzende Fallkonstellationen, wo es auch Kontrahierungszwang gibt, beispielsweise muss das private Theater auch dem regelmäßig dieses Theater verreißenden Theaterkritiker weiterhin Karten verkaufen und der Vermieter darf nicht einen solventen Mieter ablehnen, dessen Hautfarbe oder Geschlecht oder sexuelle Orientierung ihm nicht passt), sondern unserer Staat, der rechtstaatlich an die Verfassung gebunden ist: Und daher Menschen und Rechtssubjekte gleich zu behandeln hat. Wem gehört der Augsburger VLP? Voilà. Ist schon ganz gut, dass zumindest auf dem Papier hier noch Gleichbehandlung oder Windhundprinzip gelten.
Wobei Lärmschutz natürlich schon ein gutes Kriterium wäre, um eher
https://de.wikipedia.org/wiki/Pipistrel_Velis_Electro
oder
https://en.wikipedia.org/wiki/Lockheed_YO-3_Quiet_Star
als einen Learjet
https://www.caa.co.uk/Documents/Download/3934/ca692457-336e-4190-840e-cd26cf498935/2811
oder älter zu stationieren. Der Lärmvogel brächte aber eventuell deutlich mehr Umsatz, wenn kommerziell genutzt. Ist schon ganz gut, wenn öffentliche Verwaltung bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen, Pommesbuden, Hangarplätzen oder ähnlichem nur mit akzeptablen, gerichtsfesten Begründungen "diskriminiert".