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14. September 2023: Von Steff D. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]
Naja, einen 2-Takter bekommst du beim Straßenverkehrsamt auch nicht NEU zugelassen, während du einen bereits zugelassen 2 Takter beliebig oft ummelden kannst.

Schlicht weil es (neue) Auflagen gibt, die eine Neuzulassung verhindern, während es Bestandsschutz gibt. Da fühlt sich auch Keiner benachteiligt.

Das Beispiel ließe sich beliebig fortsetzen, früher durfte das Mopped auch lauter sein als heute.
Warum bitte, soll das jetzt am Flugplatz anders sein? Man will halt aus Gründen/Motivationen „leiser“ werden.
Er darf ja jederzeit dort landen. Nur nicht dort Stationiert sein.
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14. September 2023: Von Sven Walter an Steff D. Bewertung: -1.00 [1]

Klar, dann muss es aber rechtsförmig festgelegt werden, aber nicht willkürlich nach Gutsherrenart. Da liegt kein Widerspruch drin. Am einfachsten ist es über differenzierte Gebührenordnungen als mildere Mittel.

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