Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

13. Mai 2023 13:58 Uhr: Von B. Quax F. an Guido Frey

Das Finanzamt hat sehr kritisch nachgefragt,-> sollten sie auch im Interesse der Allgemeinheit!

aber den Sachverhalt letztendlich durchgewunken, nachdem ich die Zeitersparnis für jeden Flug einzeln dargelegt und bewertet habe. ->genau das würde ich nie tun, weil einem ggf. der Gegenbeweiss dargelegt wird. Ich muss auch nicht beweisen dass die Bahn oder mein PKW schneller ist, ich wähle es aus (Punkt). Wenn man sich entscheidet zu fliegen ist es nicht zu begründen wenn man einen Grund für die Reise hatte!

13. Mai 2023 14:26 Uhr: Von Guido Frey an B. Quax F. Bewertung: +3.00 [3]

Ganz so einfach ist es, falls ich das richtig verstanden habe, leider nicht:

Fall 1: Wenn das Flugzeug im Privatvermögen gehalten wird und auch privat genutzt wird, dann ist nach Ansicht des Finanzamtes auch die private Sphäre betroffen und es kann sich um "Repräsentationsaufwand" handeln. In diesem Fall ist nach Ansicht des Finanzamtes auch die Angemessenheit des Aufwandes zu prüfen und die Ausgaben sind in einen angemessenen und einen die Angemessenheit überschreitenden Teil aufzuteilen.

Angemessen ist nach Ansicht des Finanzamtes eine Ausgabe, wenn sie ein ordentlicher wirtschaftender Kaufmann auch getätigt hätte...

Fall 2: Wird das Flugzeug hingegen angechartert oder ausschließlich betrieblich genutzt, dann ist nur auf die berufliche Veranlassung des Reiseanlasses abzustellen.

In Fall 2 hast Du eindeutig recht. Hier ist keine Prüfung auf Angemessenheit erforderlich. Sprich wenn ich mir für einen dienstlichen Flug von Paderborn nach Dortmund eine Gulfstream chartern würde, wäre nur die berufliche Veranlassung zu überprüfen (Hatte ich wirklich einen rein beruflichen Termin in Dortmund?).

In Fall 1 sieht es aber anders aus: Fliege ich hier mit meiner auch privat genutzten C150, dann kann das Finanzamt privat veranlassten Repräsentationsaufwand unterstellen und es ist neben der beruflichen Veranlassung auch eine Prüfung der Angemessenheit möglich (Ist z. B. die Bahn bei gleicher Gesamtreisezeit billiger?)...

Deswegen ist vermutlich vorab ein Gespräch mit einem Steuerberater sinnvoll...

13. Mai 2023 15:00 Uhr: Von Jochen Wilhe an Guido Frey Bewertung: +2.00 [2]

Für den Beleg der Angemessenheit ist sicherlich mittlerweile der Vergleich mit einem Linienflug (Business Klasse) + Taxi zu dem meist ungünstiger gelegenen Verkehrsflughäfen ganz überzeugend. Da kommt man mittlerweile bei einem Inlandsflug schnell auf 600-800 € p r o Strecke, wo man mit einer SEP nur etwas mehr als 60-90 min in der Luft ist. Hier kommen uns die stark gestiegenen Ticketpreise zuGute. Wenn in der Vergleichsrechnung der Flug im Privatflugzeug unterhalb von 120% der Kosten mit Linie liegt, dann kann das Finanzamt nicht viel sagen. Oft kann man hier sogar schön darauf hinweisen, dass die Privatflugvariante sogar etwas preiswerter ist ( zumindest auf dem Papier (:

13. Mai 2023 15:43 Uhr: Von Markus S. an Jochen Wilhe

Bei Deinem Beispiel handelt es sich aber um einen Kurzstreckenflug (100-180 NM) ;-).

13. Mai 2023 16:50 Uhr: Von B. Quax F. an Guido Frey

Fall 1: Wenn das Flugzeug im Privatvermögen gehalten wird und auch privat genutzt wird, dann ist nach Ansicht des Finanzamtes auch die private Sphäre betroffen und es kann sich um "Repräsentationsaufwand" handeln. In diesem Fall ist nach Ansicht des Finanzamtes auch die Angemessenheit des Aufwandes zu prüfen und die Ausgaben sind in einen angemessenen und einen die Angemessenheit überschreitenden Teil aufzuteilen.

Nein von dem Privaten Flugzeug hatte ich nicht gesprochen, das ist eine andere Ausgangslage. Da ist das FA doppelt hellhörig weil leicht der Eindruck entstehen kann Private kosten mit rüber zu nehmen. Trotzdem kann man die tatsächlichen Flugkosten sehr gut ansetzten (AVGAS, Landegebühren), alles andere müßte exakt Erfaßt und realistisch umgelegt werden und da gibt es viel Diskussionsbedarf!

Angemessen ist nach Ansicht des Finanzamtes eine Ausgabe, wenn sie ein ordentlicher wirtschaftender Kaufmann auch getätigt hätte...

Ansichten des FA´s sind auch grundsätzlich nicht interessant, Frage ist was Gesetz und Gerichte sagen. Daher ist der Satz meiner Meinung nach falsch. Ich habe die Wahl des Transportmittels (Punkt).

Ob ein Flugzeug im Privatvermögen oder Firma richtig aufgehoben ist, hängt vom "überwiegenden" Nutzungszweck ab. Man kann ein Firmenflugzeug auch Privat nutzen, wenn man der Firma die Kosten ersetzt (Charter). Natürlich müssen die Charterkosten auch Marktüblich sein. Bedeutet man kann es sich nicht schenken und man muß auch nicht Kostendeckend sein. Blöd wäre aber wenn man mehr als 50% Privat nutzt, besser mehr für die Firma.

13. Mai 2023 16:59 Uhr: Von B. Quax F. an Jochen Wilhe

Für den Beleg der Angemessenheit ist sicherlich mittlerweile der Vergleich mit einem Linienflug (Business Klasse) + Taxi zu dem meist ungünstiger gelegenen Verkehrsflughäfen ganz überzeugend.

Was ist "Angemessenheit"? Am billigsten wäre zu Fuß, dann kommt trampen., dann kommen Mitfahrzentrale, Mofa, Kleinstwagen, Linienflug, Bahn (ja mit Absicht weit hinten, so ein Adhoc Ticket kann sehr Teuer sein).

Kein Vergleich oder Besserstellung versuchen dar zu legen. Braucht man nicht und kann im Zweifel gegen einen Verwendet werden (dann bricht diese Argumentationskette zusammen)! Wichtig ist die Dokumentation, wo, was warum. Was auch völlig verständlich ist.

13. Mai 2023 17:13 Uhr: Von Jochen Wilhe an B. Quax F.

Hi, schau mal in Puf da gabe es vor ca 2 Jahren einen ausführlichen Artikel, wo genau das so beschrieben war, von einem Steuerberater. Das Wort Angemessenheit bezog sich auf einen Vergleich mit dem gleichen Verkehrsmittel.

13. Mai 2023 17:26 Uhr: Von Guido Frey an B. Quax F. Bewertung: +3.00 [3]

Ansichten des FA´s sind auch grundsätzlich nicht interessant, Frage ist was Gesetz und Gerichte sagen. Daher ist der Satz meiner Meinung nach falsch. Ich habe die Wahl des Transportmittels (Punkt).

Das war bis vor einigen Jahren (Jahrzehnten) richtig. Damals gab es die Prüfung der Angemessenheit nur im Bereich der Betriebsausgaben (EStG §4 Abs. 5 Satz 1 Punkt 7) und nicht im Bereich der Werbungskosten für nichtselbständige Tätigkeit. Nachdem der BFH in den 90ern daraufhin einem Geschäftsführer den vorzeitigen Rückflug per gechartertem Jet von einer Kreuzfahrt wegen dringender kurzfristiger dienstlicher Verpflichtungen mit dem Argument zugestand, dass im Bereich der nichtselbständigen Tätigkeit die Angemessenheit gar nicht zu prüfen sei, sondern nur die berufliche Veranlassung, hat der Gesetzgeber darauf das EStG geändert und den § 9 Abs. 5 eingefügt: Dieser verweist ausdrücklich auf § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 bis 4, 6b bis 8a..

Damit gilt auch bei Werbungskosten, dass "Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind" leider nicht absetzbar sind.

Damit ist man also leider wieder im Bereich der Prüfung der Angemessenheit.

Ich wäre heilfroh, wenn Deine Auffassung richtig wäre, und würde mich sehr freuen, wenn ich hier falsch liege (Die dargelegte Rechtsauffassung hat mir viele graue Haare eingebracht und ich durfte mich damit lange beschäftigen...), aber leider kann ich momentan keine Grundlage für Deine Interpretation erkennen

13. Mai 2023 17:36 Uhr: Von B. Quax F. an Jochen Wilhe Bewertung: +1.00 [1]

Ja, das ist eine Meinung, ich habe andere Erfahrungen gemacht. Das Wissen von Steuerberatern ist bei dem exotischen Thema stark beschränkt (meist kennen die nur Urteile, die aber anders gelagert sind) und Fachlich und Sachlich sind da Rechtsanwälte die Erfahrungen mit dem Thema haben spannender.

13. Mai 2023 17:57 Uhr: Von B. Quax F. an Guido Frey

Ja, graue Haare bekommt man davon. Ist ein Tanz mit dem Bär.

Allerdings sehe ich hier noch keinen Wiederspruch, das FA muss Dir eine Unangemessenheit beweisen und nicht Du die Angemessenheit. Da ist viel Spielraum, allerdings möchte ich Abgrenzen das meine Erfahrungen nicht auf "Werbungskosten" beruhen, sondern auf Betriebsausgaben. Daher ist es gut wenn wir das trennen und ich sage, da wirst Du Recht haben wenn es bei Dir so war! Allerdings wäre es auch gut wenn es mit einem Urteil ausgegangen ist? Alles andere wäre ja auch nur ein "Deal" zweier unterschiedlichen Auffassung wo keiner weiß wer Recht bekommen hätte.

13. Mai 2023 18:01 Uhr: Von Guido Frey an Jochen Wilhe Bewertung: +3.00 [3]

Für den Beleg der Angemessenheit ist sicherlich mittlerweile der Vergleich mit einem Linienflug (Business Klasse) + Taxi zu dem meist ungünstiger gelegenen Verkehrsflughäfen ganz überzeugend.

Ja, das hat bei mir das Finanzamt u. a. als Vergleichsmaßstab klaglos akzeptiert.

13. Mai 2023 18:04 Uhr: Von Guido Frey an B. Quax F. Bewertung: +3.00 [3]

Glücklicherweise ist es bei mir ohne Urteil ausgegangen, da ich nachweisen konnte, dass die ersparte Zeit die höheren Kosten im Vergleich zu alternativen Transportmöglichkeiten durchaus aufwog.

Das FA stellte sich anfangs einfach auf den Standpunkt, dass es auch günstigere Transportmöglichkeiten gegeben hätte. Damit hätte ich das eigene Flugzeug aus reinem "Affektionsinteresse" genutzt. Damit sei das ganze unangemessen. Und schon durfte ich einen Gegenbeweis führen...

Ich kann daher aus meiner Erfahrung heraus nur jedem empfehlen, sich auf eine solche Argumentation gut vorzubereiten. Ob es dann taktisch klüger ist, diese Argumentation proaktiv oder erst auf Nachfrage vorzubringen, vermag ich nicht zu sagen.

14. Mai 2023 21:32 Uhr: Von B. Quax F. an Guido Frey

Glücklicherweise ist es bei mir ohne Urteil ausgegangen, da ich nachweisen konnte, dass die ersparte Zeit die höheren Kosten im Vergleich zu alternativen Transportmöglichkeiten durchaus aufwog.

Das FA stellte sich anfangs einfach auf den Standpunkt, dass es auch günstigere Transportmöglichkeiten gegeben hätte. Damit hätte ich das eigene Flugzeug aus reinem "Affektionsinteresse" genutzt. Damit sei das ganze unanagemessen. Und schon durfte ich einen Gegenbeweis führen...

Das war eine Willkürliche Meinung eines Beamten, der die Antwort bekommen hat die ER wollte. Das sagt nichts über die Rechtliche Lage aus.

Nach der Betriebsprüfung wollten der Prüfer 35k an MwSt. nicht anerkennen. Auch beim Gespräch am Runden Tisch wie oder warum das so seien sollte gab es null Tollerranz.

Dann folgte der Einspruch und die Rechtsbehelfstelle hat den Fall wie eine heiße Kartoffel von einem Sachbearbeiter zum anderen geschickt.

Nach 22k Anwaltskosten, wurde es am Ende ein Bescheid über 1.700€. Die Summe konnte mir zwar auch keiner logisch erklären, war aber zu gering um sich weiter darüber zu streiten.

Es wurde im ganzen Verfahren nie nach alternativen Transportmöglichkeiten gefragt, noch ausgerechnet. Es ging am Ende nur darum einen Fehler in der Dokumentation zu finden. Wie es ja auch mit Fahrtenbüchern gerne gemacht wird um dann alles für 3 Jahre zu "streichen". Aber das sahen Gerichte dann auch anders.....

Es gibt einfach zu wenig in der Rechtssprechung und zu viele Beispiele wo Firmen Jets betreiben.

15. Mai 2023 08:23 Uhr: Von F. S. an B. Quax F. Bewertung: +4.00 [4]

Ansichten des FA´s sind auch grundsätzlich nicht interessant, Frage ist was Gesetz und Gerichte sagen.

Das mag für Menschen zutreffen, die Spass daran haben, andere zu verklagen und es als sportliche Herausforderung nehmen, gegen das Finanzamt Recht zu behalten.

Andere Menschen - und ich behaupte einfach mal, dass das die Mehrheit ist - wollen einfach nur ihre Ruhe vor dem Finanzamt und sie empfinden es als emotionale Belastung, wenn ihr FA eine hohe Forderung stellt, gegen die sie klagen müssen - selbst wenn sie meinen, zu wissen, dass diese Forderung ungerechtfertigt ist.
Für solche Menschen ist durchaus relevant, was das Finanzamt meint und welche Dinge man ohne Stress durchbekommt und bei welchen man sich auf eine Klage einstellen muss.

16. Mai 2023 19:03 Uhr: Von B. Quax F. an F. S. Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt aber nicht "das" Finazamt. Im diesem Fall ware es eine willkürliche Auswahl, bei jedem anderen kann es eine andere "Grundlage" geben. Der kleinste Nenner den ich bitte daraus zu schlussfolgern, sich nicht darauf verlassen dass es keinen Streß gibt, nur weil es bei jemanden mit dieser Argumentaion funktioniert hat.


15 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang