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7. Dezember 2021: Von Jochen Dimpfelmoser an M Schumacher Bewertung: +6.00 [6]

Ich gehe davon aus, die Aussage kommt von der Luftaufsicht? Haben sie erwähnt, ob sie diese Info vom RP Stuttgart haben oder selbst interpretiert?

Ist wohl in der Tat so. Habe heute eine Info vom Regpräs. Stuttgart bekommen :

Sehr geehrter Herr.....

die Verfügung (Nfl 1-831-16) regelt, dass Flugzeugführer sich mit einem Prüfer/Ausbilder qualifizieren müssen. Sie sind bereits zertifizierter Ausbilder, was sie qualifiziert Anflüge nach Mannheim durchzuführen auch ohne das dort aufgeführte Training. Ihrem Flug am Freitag steht nichts im Wege. Bei Nachfragen verweisen Sie einfach auf uns (Referat 46.2 Luftverkehr und Luftsicherheit

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7. Dezember 2021: Von Andreas KuNovemberZi an Jochen Dimpfelmoser

Das ist sehr interessant, Jochen.
Ich bin IRI (und CRI SEP), das müsste dann ja auch zählen, oder?

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7. Dezember 2021: Von Sven Walter an Jochen Dimpfelmoser

Danke für die Info.

Und auch wenn ich sonst immer gegen überzogene Spezialregeln bin, solange jeder auswärtige Lehrberechtigte grundsätzlich solche Spezialplätze anfliegen kann, ist das noch die schonendste, am wenigsten übergriffige Regelung. CRI/ FI(A)/ FI-IR/ IRI gibt es dann doch einige mehr, um die Wasserkuppe oder Mannheim einfach mal so anzufliegen für ein paar Platzrunden, die einen "current" machen.

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7. Dezember 2021: Von Wolff E. an Sven Walter Bewertung: +6.00 [6]
Ich bin einige Zeit nachts in Mannheim mit einer C414 raus und rein zu einer Zeit vor dieser doofen Regelung. Es ist mir nicht klar, was an diesem Anflug so schwer sein soll. Die PAY 3 in Reichelsheim auf der alten und 700 m kurzen Bahn nachts zu landen war deutlich anspruchsvoller.
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7. Dezember 2021: Von T. Magin an Wolff E. Bewertung: +5.00 [5]
Wer sagt denn, dass der Anflug schwierig ist? Das steht nirgends geschrieben, schon gar nicht in der NfL. Zum Erlassen neuer Regelungen ist es mittlerweile völlig ausreichend, dass jemand ein Jucken in der Hose hat. Mehr braucht‘s heutzutage nicht mehr. „Evidence based …“ … wen interessiert den so was?
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8. Dezember 2021: Von M Schumacher an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Danke Joachim für die Info zur Haltung des RP. Das ist für mich persönlich top.

Das ist eine pragmatische Auslegung der Behörde, die mir als FI hilft. Aber dass diese NfL insgesamt grundlegender Schwachsinn ist, da bin ich bei Thomas. Tobias hat das ja mit der Alternative VFR-Anflug so wunderbar beschrieben, wie Evidenz-basiert das ganze wohl ist ...

Andreas, als CRI und IRI würde ich dich schon als 'zertifizierter Ausbilder' einstufen - du nicht?!

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8. Dezember 2021: Von Jochen Dimpfelmoser an M Schumacher

Der Aufwand hat für mich persönlich nichts gebracht, das Wettr scheint am Freitag nicht so der Knaller zu sein.
Selbst mit einer SR22 und TKS ist die Bahn vermutlich die bessere Alternative.



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21. August 2023: Von Moritz Eble an Jochen Dimpfelmoser Bewertung: +8.00 [8]

...vielleicht für Euch keine Neuigkeiten, mir war es bisher nicht bekannt:

Beim Zahlen der Landegebühren kürzlich in Mannheim wurde mir vom zuständigen OPS-Kollegen berichtet, dass aktuell an einem "computer based training" - Programm gearbeitet wird, das kurz- bis mittelfristig das bisherige Verfahren ablösen soll.

Soll heißen: Wer zukünftig in Mannheim IFR landen will, muss sich im Selbststudium mit dem aktuell in Erstellung befindlichen Material / CBT / E-Learning auseinandersetzen - die drei Einweisungsflüge und halbjährliche IFR-Landung sollen damit hinfällig werden.

Wann mit dem neuen Vorgehen zu rechnen ist, konnte / solllte / wollte man mir nicht sagen... Es bleibt abzuwarten ;-)

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13. Februar 2024: Von Udo R. an Moritz Eble

Erlaubt mir die Nachfrage, denn noch ist die Regelung ja unverändert in Kraft.

Dass die Art und Weise der Formulierung dieser Anforderung absolut haarsträubend ist, wissen ja alle Beteiligten - darum soll es jetzt mal nicht direkt gehen.

Wie sieht es aus mit der Anforderung "current" zu bleiben. In der AIP steht:

c) Es ist mindestens 1 Flug halbjährlich auf dem VLP Mannheim durchzuführen [...]

bzw. auf Englisch

c) A minimum of one flight shall be conducted at Mannheim City Airport every six months [...]

Unter a) und b) wird hingegen in Anflug und Landung unterschieden, das ist klar was das beinhaltet. c) verlangt jetzt einen "Flug", ohne Erklärung was ein Flug eigentlich ist. Darf ich da "Anflug" darunter verstehen?

Hintergrund: für mich wäre es unkompliziert, alle 6 Monate mal einen Anflug auf Mannheim einzubauen. Man kommt vom Urlaub nach Hause, Flugzeug bleibt clean, 150 Knoten, ein paar Minuten Flugzeit, IFR canceln auf dem Approach und abdrehen nach Hause. Alles ok.

Aber wie sieht denn das die Schwarmintelligenz, sollte ein "Flug" eine Landung beinhalten? Ist nämlich zeitlich doch nochmal ein Unterschied, da die Räder runterzulassen, zu landen, Abflug (für mich in die falsche Richtung) und hinterher drandenken die Rechnung zu bezahlen.

Edit: Ja es gibt noch einen parallelen Thread "RP Karlsruhe erschwert IFR Betrieb" aber mein Thema passt besser hier, ich will kein "bashing" betreiben sondern erstmal wissen, wie die korrekte Interpretation lautet. Vielleicht habe ich es übersehen, aber mir ist nicht aufgefallen, dass das schon mal jemand so aufgelöst hätte, ob eine Landung auch sein muss oder nicht.

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13. Februar 2024: Von Alexis von Croy an Udo R. Bewertung: +1.00 [1]

Flieg einfach hin :-)

Beim ersten Mal hatte ich dem Tower noch angeboten, "IFR zu canceln" weil das Wetter ok war. Darauf hat er ungefähr mit "das muss nicht sein" reagiert ... Die nächsten zwei Mal bin ich einfach IFR hin geflogen, niemand hat mich irgendwas gefragt.

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14. Februar 2024: Von Udo R. an Alexis von Croy

Ja super, jetzt bin ich mal tatsächlich offiziell vollständig "current" mit allen Anforderungen und dann wieder für nix ;-)

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14. Februar 2024: Von TH0MAS N02N an Udo R. Bewertung: +1.00 [1]

Mein Gott,

ich würde ans RP schreiben das die die Flugleitung mal einnorden ....

DAS WAR IRONIE

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15. Februar 2024: Von Matthias Reinacher an TH0MAS N02N

Bitte schnell löschen, bevor hier "jemand" auf Ideen kommt...

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15. Februar 2024: Von Felix Hormuth an Matthias Reinacher

Immerhin haben wir in Mannheim schon einen recht brauchbaren Zaun um das Flugplatzgelände herum und es geht nur mit amtlich gezüptem Fingerabdruck raus auf's Vorfeld :-P

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15. Februar 2024: Von T. Magin an Felix Hormuth

Nicht zu vergessen der streng pruefende Blick durch die Glasscheibe am C, nachdem man den Fingerabdruckscanner passiert hat. 3-Augenprinzip, sozusagen ;-)

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