Erlaubt mir die Nachfrage, denn noch ist die Regelung ja unverändert in Kraft.
Dass die Art und Weise der Formulierung dieser Anforderung absolut haarsträubend ist, wissen ja alle Beteiligten - darum soll es jetzt mal nicht direkt gehen.
Wie sieht es aus mit der Anforderung "current" zu bleiben. In der AIP steht:
c) Es ist mindestens 1 Flug halbjährlich auf dem VLP Mannheim durchzuführen [...]
bzw. auf Englisch
c) A minimum of one flight shall be conducted at Mannheim City Airport every six months [...]
Unter a) und b) wird hingegen in Anflug und Landung unterschieden, das ist klar was das beinhaltet. c) verlangt jetzt einen "Flug", ohne Erklärung was ein Flug eigentlich ist. Darf ich da "Anflug" darunter verstehen?
Hintergrund: für mich wäre es unkompliziert, alle 6 Monate mal einen Anflug auf Mannheim einzubauen. Man kommt vom Urlaub nach Hause, Flugzeug bleibt clean, 150 Knoten, ein paar Minuten Flugzeit, IFR canceln auf dem Approach und abdrehen nach Hause. Alles ok.
Aber wie sieht denn das die Schwarmintelligenz, sollte ein "Flug" eine Landung beinhalten? Ist nämlich zeitlich doch nochmal ein Unterschied, da die Räder runterzulassen, zu landen, Abflug (für mich in die falsche Richtung) und hinterher drandenken die Rechnung zu bezahlen.
Edit: Ja es gibt noch einen parallelen Thread "RP Karlsruhe erschwert IFR Betrieb" aber mein Thema passt besser hier, ich will kein "bashing" betreiben sondern erstmal wissen, wie die korrekte Interpretation lautet. Vielleicht habe ich es übersehen, aber mir ist nicht aufgefallen, dass das schon mal jemand so aufgelöst hätte, ob eine Landung auch sein muss oder nicht.