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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Es hängt auch vom Bundesland ab. Mein Steuerberater in NRW sieht es (auch noch unter CDU-FDP) so: "Jeder Unternehmer ist ein mutmaßlicher Steuerhinterzieher - es ist unsere Challenge, ihn zu überführen". Ein Freund in Hamburg hat eher folgende Erfahrung: "Der Steuerprüfer bittet Dich zum 4-Augen-Gespräch. Und sagt Dir: 'Das geht gar nicht! Und das will ich bei der nächsten Prüfung nicht noch einmal sehen. Die Paragraphen sind hier, da und dort. Diesmal Schwamm drüber, nächstes Mal so und so').

Ich würde den für mich zuständigen Beamten einfach auf dem Finanzamt aufsuchen, und mit ihm direkt die Thematik diskutieren. Das ist zwar offiziell unverbindlich, aber der Wert der kostenpflichtigen, verbindlichen Auskunft wurde ja schon dargestellt.

23. Januar 2020: Von Achim H. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Die sicherste Variante ist wohl, Charterkosten als Betriebsausgaben anzusetzen. Für die gibt es ja Referenzen bei ortsnahen Flugschulen. Die Umsatzsteuer kann man so nicht ziehen aber es ist sicher.

Die Betriebsprüfer haben einen großen Ermessenspielraum. Meiner Erfahrung nach schauen sie sich an, ob Steuern fließen oder ob man jeden Trick versucht um dem zu entkommen. Das hängt aber sehr von der Person ab. Ich hatte einmal eine große Betriebsprüfung mit aller Kraft als Nullprüfung durchbekommen was gut für mein Ego war aber es war für das Prüfungsteam wie eine persönliche Niederlage. Also habe ich in der Folge etwas Fleisch am Knochen gelassen und es lief sehr geschmeidig. Wenn das Flugzeug der beste Angriffspunkt ist, werden sie darauf anspringen.

23. Januar 2020: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

es hat auch den Anschein, dass von Jahr zu Jahr oder Prüfungszeitraum zu Prüfungszeitraum neue "Prüfungsstrategien" ausgegeben werden. So zB. auf den korrekten Besteuerungsabschnitt, dh. das Mehrergebnis in das korrekte Jahr zuzuordnen, auch wenn es sich nur um "Verschiebungen" handelt, aber entsprechend höhere Zinsen auslöst, oder aber sich verstärkt der Umsatzsteuer zu widmen, anstatt dem steuerlichen Gewinn, unterschiedlich nach zuständiger Oberfinanzdirektion.

Letztlich wäre mir der o.g . Erfahrungsbericht ein zusätzlicher Fingerzeig, um "die Finger davon zu lassen"...


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