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21. November 2018: Von Roland Schmidt an Martin S.

Da das BauGB ein Bundesgesetz ist, wird es deutschlandweit ähnlich als sonstiges Vorhaben eingestuft werden. Falls ein Flugplatz in die engere Wahl kommt, würde ich mich mit dem zuständigen Bauordnungsamt in Verbindung setzen und - entsprechende Signale vorausgesetzt - ggf. eine Bauvoranfrage stellen, was relativ wenig Aufwand ist. Aber ob das hier in Deutschland...

21. November 2018: Von Ernst-Peter Nawothnig an Roland Schmidt

In Itzehoe war genau sowas angedacht, nach USA-Vorbild. Aber das deutsche Baurecht ist eine harte Nuss. Wohnen im Außenbereich dürfen nur die Bauern. Selbst wenn im Anschluss an den Flugplatz der Orts-Innenbereich beginnt, ist das meistens ein Gewerbegebiet, und auch da darf in der Regel nicht gewohnt werden. Und wenn doch, dann muss der geltende Bebauungsplan diesen Baukörper und ein dazu passendes Grundstück zulassen, der Flugplatzeigentümer muss an der passenden Stelle eine Zufahrt (mit Tor?) ermöglichen, und die zuständige Luftfahrtbehörde muss auch alles mitgenehmigen.

Letztlich wäre AUF DEM FLUGPLATZ baurechtlich nur eine vom Flugplatz-Eigentümer oder -betreiber erstellte Betriebsleiterwohnung möglich gewesen, mit dauerhaft nachzuweisender Nutzung nur durch Angestellte des Flugplatzes.

Der Hangar unter oder alternativ neben der Wohnung löste kaum Diskussionen aus, aber beim Wort WOHNUNG gingen immer alle Schranken runter.

22. November 2018: Von Dr. Oliver Brock an Ernst-Peter Nawothnig

... also wenn ich mir ansehe, wie schnell aus einem landwirtschaftlichen Gelände mit Ackerbau im Kreis Pinneberg (Speckgürtel Hamburg) ein Wohngebiet werden kann, weil die Gemeinde damit Geld verdienen kann (Aufkauf des Grundstücks durch Gemeinde, Umwandlung, Verkauf als Wohnungsbaugrund, folgende erhöhte Grundsteuer), dann ist es nur eine Frage des Zeitpunkts und der fin. Lage der Gemeinde resp. ist es eine Frage des politischen Wollens.

22. November 2018: Von  an Dr. Oliver Brock

Ja und Nein.

Ja, wenn eine Gemeinde das wirklich will, dann findet sich da baurechtlich schon eine Lösung.

Nein, leider wollen die wenigsten Gemeinden ihren Flugplatz stärken und auserdem wird auch das Geschäft mit dem Baugrund deutlich schlechter ausfallen: Es wird kaum jemand einen Hangar oder ein "Hangar-Wohnhaus" irgendwo hinstellen, wo man für den Grund so viel zahlen muss, wie für Bauland im Kernbereich.

Aus sicht der Gemeinde ist es immer viel lukrativer, den Flugplatz dicht zu machen und da Mehrfamilienhäuser drauf zu stellen...

22. November 2018: Von Ernst-Peter Nawothnig an 

Genau so ist es. Die Gemeinde muss wollen und es aktiv vorantreiben. Damit ist alles gesagt.

23. November 2018: Von Thomas Dietrich an Ernst-Peter Nawothnig

So wie es in EDTG Bremgarten gemacht wird. Da geht das problemlos.

18. Dezember 2018: Von Sven Walter an Thomas Dietrich

Wo wird denn da gewohnt? Hab gerade nur den gewerblichen Teil im Kopf?


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