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20. November 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Aber nur bei ULs hat das zu einer Unsicherheitskultur geführt, die schon ganz frischen Anfängern beibringt: Fliegen geht nur unsicher und illegal ausserhalb der Regeln"

Ein - für mich - erschütterndes Beispiel für diese "Sicherheitskultur" und wie die Verbände damit umgehen, hat die BFU gerade veröffentlicht:

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/untersuchungsberichte_node.html;jsessionid=D0BA359AD4CE8E87419FA71051674537.live11294

Die Bewertung dieser "Kultur" durch die BFU ist dann in Ihrer Eindeutigkeit doch erschreckend!

20. November 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Keine Frage, dass die Sicherheitskultur zu wünschen übrig lässt und Überladen auch illegal ist.

Ich wüsste trotzdem gerne mal, wie Ferrypiloten ihre Flugparameter ändern, wenn sie wissen, dass sie über MTOW liegen. Und die dahinterliegenden Überlegungen.

20. November 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Willi Fundermann

Du meinst den Unfall der C42 in Iserlohn mit Angabe des Prüfergewichts "75kg"..?

20. November 2018: Von Willi Fundermann an Flieger Max L.oitfelder

Genau der, der tatsächlich 108 kg wog (plus 86 kg Prüfling) und dessen Prüferberechtigung abgelaufen war.

20. November 2018: Von Alexander Callidus an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Wobei die 108kg auch nur Selbstauskunft waren - abrunden kann man ihm wohl unterstellen. Eine Zunahme von 108 auf 150kg durch Intensivbehandlung wäre aber durchaus möglich.

20. November 2018: Von Malte Höltken an Willi Fundermann

Laut den medizinischen Unterlagen wogen der Prüfer 108 kg [...]. Bei der Leichenschau wurde das Gewicht des Prüfers mit 150 kg angegeben. (Seite 8)

20. November 2018: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Aus dem Bericht (Hervorhebung von mir):

Innerhalb der beauftragten Luftsportverbände wird die Gewichtsproblematik (Zula- dung von UL) diskutiert und beklagt. Die Mitteilung der DULV/DAeC BUKO UL be- schreibt eine „zunehmende[n] Illegalität“ im Flugbetrieb. Dass ein Teil der Flüge mit Ultraleichtflugzeugen dabei mit einer Überladung erfolgt, wird nach Auffassung der BFU stillschweigend toleriert und zeigt deutliche Defizite in der Sicherheitskultur und dem Umgang mit Regelverstößen. Aufgrund der Vorbildfunktion hat ein von einem Fluglehrer oder Funktionär durchgeführter Regelverstoß eine besonders große nega- tive Auswirkung auf das Verhalten der Flugschüler. Da beispielsweise die Überladung eines ULs als tolerierbar vorgelebt wird, wird diese Einstellung von einem Flugschüler und späteren Lizenzinhaber übernommen.

Die durch das LSG-B in dem Dokument Vorgaben zur Nutzung von Ultraleichtflug- zeugen in der Ausbildung eingeführten Kategorien 1 bis 3 erfolgte im direkten Bezug zur dieser Flugunfalluntersuchung. Die Grenze ob ein UL zur Ausbildung (doppelsit- zig) eingesetzt werden darf, liegt bei einer Leermasse von 315 kg. Die maximal zu- lässige Zuladung inklusive Kraftstoff beträgt dann 157,5 kg für doppelsitzige Ultra- leichtflugzeuge. Nach Auffassung der BFU ist mit dieser Maßnahme ein Flugbetrieb innerhalb der Gewichtsgrenzen realistisch nicht darstellbar.

Warum braucht es immer Tote, bis so was auch mal "offiziell" erkannt wird?

Wenn selbst bei einem Prüfungsflug obwohl das Gewicht für einen über 100 Kilo schweren UL-Prüfer (warum darf so jemand das überhaupt Prüfer werden?) mit 85kg angenommen wird die W&B nur dann funktioniert, wenn mit 28l Sprit für über 2 Flugstunden gerechnet wird - und der Prüfling nicht durchgefallen ist, bevor er in die Nähe des Flugzeuges kommt - dann ist doch das System kaputt.
Das die Prüferberechtigung abgelaufen war - der Kandidat bei diesem Flug also eh keinen Schein hätte bekommen können - ist da nur eine Notiz am Rande. Passt aber ins Bild eines Systems wo jeder sagt: "Wenn wir eh überladen fliegen ist eine um ein paar Tage abgelaufene Berechtigung natürlich kein Problem - deswegen stürzt kein Flieger ab... "

Jetzt kann man natürlich immer schön sagen: "Der Prüfer mit über 1000 Flugstunden war sehr erfahren, der wusste, was er machte und welches Risiko er dabei eingeht". Aber selbst wenn man das so denkt: Kann ein Flugschüler mit nicht mal 40 Stunden tatsächlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, dass er angeblich selber bewusst eingeht?

20. November 2018: Von Alexander Callidus an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Ja, das ist durchaus möglich. 10, 20, 30 bis 50 kg sind drin, wenn der Pat ein kapilläres Leck hat. Lässt sich aus der Dokumentation der Intensivbehandlung ersehen.
Gab einen etwas bekannteren Fall: eine BW-Matrosin stürzte in Südamerika vom Mast. Nach dem Ergebnis der Obduktion meinten die Eltern in D "bei dem Gewicht, das ist nicht unsere Tochter." War es aber leider, nach Internsivstation.

20. November 2018: Von Lutz D. an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Und ehrlich gesagt, weiß ich immer noch nicht, wohin sich va verschiebt oder was man beim Fliegen sonst so beachten muss

Zu der Va habe ich jetzt aber bereits 2 Beitraege geschrieben, siehe oben. Du kannst Dir das auch an einem Diagramm wie diesem hier klar machen:

https://www.google.de/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwion_vg8-LeAhXFJ1AKHcXyDZcQjRx6BAgBEAU&url=https%3A%2F%2Fwww.avweb.com%2Fnews%2Ffeatures%2FThe-Risks-of-Maneuvering-Speed-Myths-222680-1.html&psig=AOvVaw3wbEdQjYnD-6xgVG3-opE-&ust=1542801001037958

Wie sich das Flugverhalten aendert wenn ueberladen oder ausserhalb des Schwerpunkts geflogen wird, kann nicht allgemeingueltig fuer alle Flugzeuge gesagt werden. Ein paar Dinge sind klar:

  • schlechtere Performance
  • geringere vertikale Landegeschwindigkeit wird verkraftet
  • max. Lastvielfache sinken
  • Stall Speeds steigen
  • Trimmung und Steuerflaechen sind ggf. nicht ausreichend, um vorgesehene Pitch Winkel zu halten bzw. den gesamten Geschwindigkeitsbereich zu erfliegen
  • Stall/Abkipp/Trudelverhalten kann anders sein

Wenn Du den Enveleope verlaesst, bist Du Testpilot.

20. November 2018: Von Chris _____ an Lutz D.

Lutz, danke für den Artikellink. Ich finde folgenden Satz darin interessant:

Perhaps a speed 5 to 10 knots below Va or 1.7 times Vs would be a better substitute for Vb, should your aircraft operating manual not list a specific Turbulence Penetration Speed.

Macht für mich Sinn.

1,7 ist etwa die Wurzel aus 3. Wenn man 1,7 mal Vs nimmt - Vs wie für MTOW im POH publiziert - dann sollte es unmöglich sein, die Flächen mit mehr als 3xMTOW zu belasten. Bei dem Versuch, sie mehr zu belasten, würden sie aerodynamisch stallen.

Bis zu welchem Lastvielfachen werden ULs getestet? 3 ist (hoffentlich) locker drin.

Das würde dann bedeuten, wenn man sich auf 1,7 x Vs (wie im POH für MTOW beschrieben) beschränkt, sollten einem nicht die Flügel abfallen.

Oder?

20. November 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

Bis 6g mindestens

20. November 2018: Von Martin M. an Alexander Callidus
Beitrag vom Autor gelöscht
20. November 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____

Die CTSW zB hat als UL eine Bruchlast von 9.8 g bei MTOW, da habe ich schon ein paar Reserven.

20. November 2018: Von Malte Höltken an Flieger Max L.oitfelder

Nur aus persönlichem Interesse: Hast Du darüber genauere Dokumentationen?

20. November 2018: Von Malte Höltken an Alexander Callidus Bewertung: +4.00 [4]

Nein, die vorgeschriebene Manöverlastvielfache ist 4g. Die Sicherheit soll gegen Berechnungsfehler, Materialschwankungen und Fertigungstoleranzen schützen und ist nicht für den Piloten anzutasten.

Eine Biegebelastung des Hauptholms mit mehr Last als vorgesehen bedeutet noch kein sicheres Flugzeug über die Handbuchangaben hinaus. Vielmehr sind bei einer Auflastung alle nötigen Lastpunkte zu prüfen. Der Hauptholm ist Erfahrungsgemäß eher selten die Schwachstelle, gleichwohl das von Laien am häufigsten herangezogene Bauteil bei der Rechtfertigung, Handbuchinhalte zu misachten. Aus professioneller Erfahrung kann ich nur dazu raten, diese Thematik nicht derart unterkomplex zu betrachten.

20. November 2018: Von Chris B. K. an Chris _____

Bis zu welchem Lastvielfachen werden ULs getestet? 3 ist (hoffentlich) locker drin.

Soweit mir bekannt liegen die Betriebsgrenzen bei +4/-2 G und brechen darf der Vogel erst bei +6/-3 G.

20. November 2018: Von Alexander Callidus an Malte Höltken

Was heißt hier "Nein"? Mißverstehen wir uns vielleicht? Wenn das Bruchlastvielfache 6 g beträgt, bis wohin wird dann getestet?
Mir ist auch klar, daß man eigentlich mehr testen müßte, nicht zuletzt auch die Motoraufhängung. Ich habe aber bisher immer nur Fotos der UL-Hersteller gesehen, auf denen die Tragfläche allein getestet wurde. Für alles außer dem Holm scheint der rechnerische Nachweis auszureichen.
Es ging doch um die sachliche Frage von chris___ um 14:xx, ob die UL über mehr als 3g getestet würden. Und da ist die Antwort ja, 4g Lastvielfache und 6g Bruchlast. Mein Verständnis war bis vorhin, daß die 6g durch Versuch nachgewiesen werden müssen.
Das heißt doch nicht, daß ich Kunstflug mit UL oder so was befürworte.

20. November 2018: Von Lutz D. an Chris _____

Ja, aber entscheidend ist ja, dass Du das MTOW änderst. Ob dann die 3g noch gelten - who knows. Kommt auf die Überladung an. Über Vno haben wir ja noch gar nicht gesprochen.

Grundsätzlich muss man auch sichere Lastvielfache und Bruchlastvielfache deutlich voneinander trennen. Habe schon mal ne verbogene Mooney mit gesprengten Nieten gesehen. Da war das Bruchlastvielfache nicht erreicht, aber sicher war der Flug auch nicht.

Kritisch sind in der Regel ja aber auch nicht Vollausschläge, sondern Vertikalböen und da macht es dann weniger Sinn sich an den positiven, als an den viel kleineren sicheren negativen Lastvielfachen zu orientieren. Die sind im UL -2g lt. Tulassungsvorschriften - bei normal category aircraft ist die Marge sogar noch kleiner. Da kann kann eine auch nur geringe Überladung eine große Rolle spielen, wenn man im gelben Bereich in eine Böe krachen würde.

20. November 2018: Von Johannes König an Chris B. K.

Bitte lass dich nicht zu dem Gedanken hinreißen, dass eine Überladung von 5% einfach nur mit einer Verringerung der maximalen Lastvielfachen von 5% gekontert werden muss und dann passt das schon wieder.

Auch wenn ein Flieger eine Überladung gefühlt gut wegsteckt, auch wenn er das 10, 20, 100x tut: Das Material "merkt" sich die Belastung. Stichworte: Lastkollektiv und Schadensakkumulation (z.B. Lineare Schadensakkumulation)

Irgendwann ist die Schadenssumme = 1 erreicht. Insbesondere bei häufigen Belastungen im Bereich der Zeitfestigkeit. Und dann machts knack.

20. November 2018: Von  an Johannes König

Kommt das nicht auf das Material an? Ich dachte das betrifft zB Aluminiumbauweise. Bei Holz oder CFK kann ich mir das nicht so vorstellen.

20. November 2018: Von Malte Höltken an Alexander Callidus

Was heißt hier "Nein"? Mißverstehen wir uns vielleicht? Wenn das Bruchlastvielfache 6 g beträgt, bis wohin wird dann getestet?

Gestestet wird auf eine vom Piloten als voraussetzbar annehmbares Lastvielfache von 4g.

Es ging doch um die sachliche Frage von chris___ um 14:xx, ob die UL über mehr als 3g getestet würden. Und da ist die Antwort ja, 4g Lastvielfache und 6g Bruchlast.

Nein, die Antwort ist "Mindestens auf 4g Lastvielfaches bei MTOM und VNE nach LTF-UL". Die tatsächliche Bruchlast eines Hauptholms kann der Pilot nicht bewerten. Das Verhalten des Flugzeuges jenseits MTOM und VNE ebenfalls nicht.

Mein Verständnis war bis vorhin, daß die 6g durch Versuch nachgewiesen werden müssen.

Das ist für jeden Piloten vollkommen irrelevant. Er kennt die Lastannahmen nicht, die Lastfälle nicht, die Lastwege nicht und kann über die zugesicherten 4g nichts beurteilen.

Das heißt doch nicht, daß ich Kunstflug mit UL oder so was befürworte.

Zur Kunstflugeignung eines Flugzeuges gehört mehr als nur das sichere Lastvielfache.

20. November 2018: Von Alexander Callidus an Malte Höltken

"Gestestet wird auf eine vom Piloten als voraussetzbar annehmbares Lastvielfache von 4g."

Es ging doch um die sachliche Frage von chris___ um 14:xx, ob die UL über mehr als 3g getestet würden. Und da ist die Antwort ja, 4g Lastvielfache und 6g Bruchlast.

Nein, die Antwort ist "Mindestens auf 4g Lastvielfaches bei MTOM und VNE nach LTF-UL".

Ist LTF-UL 305

2. Der Festigkeitsverband muss imstande sein, Bruchlasten mindestens 3 Sekunden lang zu tragen, ohne dass ein Versagen auftritt. Die Dreisekundengrenze gilt jedoch nicht, wenn der Festigkeitsnachweis mittels dynamischer Versuche erbracht wird, bei denen die tats‰chlichen Belastungsbedingungen nachgeahmt werden.

nicht so zu verstehen, daß bis zur Bruchlast getestet wird? Wg. LTF-UL 307?

.

"Mein Verständnis war bis vorhin, daß die 6g durch Versuch nachgewiesen werden müssen"

Das ist für jeden Piloten vollkommen irrelevant. Er kennt die Lastannahmen nicht, die Lastfälle nicht, die Lastwege nicht und kann über die zugesicherten 4g nichts beurteilen.

Meine Frage war nicht, was Du anderen Piloten als relevant zugestehst, sondern, ob ein UL bis zur Bruchlast von 6g getestet wird.

20. November 2018: Von Chris B. K. an Lutz D.

Dass Chris BK nur einsitzig Ul fliegt, ist aber definitiv kein Zeichen fuer die verkommene Sicherheitskultur, sondern eine anerkennenswerte Entscheidung.

Ja, meine Rechnung sieht so aus:

  • Leergewicht des Fliegers laut Wägebericht: 305kg (ich nehme mal an, daß das stimmt)
  • Kleinkram im Flieger: 5kg (Bordbuch, Handbuch, Headset, Kartenmaterial, ...)
  • mein Lebendgewicht: 85kg
  • Klamotten am Leib: 5kg
  • Benzin: 53kg

Da bin ich dann bei einem Startgewicht von 453kg. Wie ich da in den verbleibenden 20kg noch einen Passagier unterbringen soll, ist mir schleierhaft. Daher derzeit nur solo unterwegs.

Derweil liebäugele ich etwas mit dem Nachfolger der Eurofox/Kitfox/Explorer... halt in der 600kg Version.

Da würde die Rechnung dann so aussehen:

  • Leergewicht des Fliegers: 340kg
  • Kleinkram im Flieger: 5kg
  • Zwei Personen inkl. Kleidung: 180kg
  • Maximale Benzinladung 130 Liter: 100kg

Damit käme man also auch mit zwei Personen an Bord vorwärts, ok wirklich bis zum Stehkragen volltanken geht nicht, aber mit 75kg Benzin kommt man schon schön weit.

Wobei ich bei den Fliegern auch immer aufs Rüst- und nicht aufs Leergewicht gucken würde. Da gibt es im UL-Bereich schon sonderbare Wege, um das Leergewicht im Prospekt runterzudrücken. So brauchen in NL oder DK die Vögel z.B. kein Rettungssystem, man läßt dies beim Prospektwert also mal weg. Wir sind ja international. ;-) Oder man baut in den Vogel mit Sondergenehmigung ein Handfunkgerät (z.B. früher Icom a20) "fest" ein. Für die Wägung ist das Funkgerät natürlich mobil und damit nicht mit auf der Waage. Transponder sind ja auch nicht vorgeschrieben, also fehlen sie in den Prospekt-Angaben beim Gewicht, ...

  • Anti-Collision-Light?
  • Heizung?
  • elektrische Zusatz-Benzinpumpe?
  • Lackierung?
  • ...

Ihr werdet Euch wundern, was man bei einem UL alles "optional" bekommt, wo man eigentlich davon ausgehen würde, daß es mit drin sein müßte. Das wandert alles in die Aufpreisliste, weil man damit das Gewicht schön verstecken kann. :-(

20. November 2018: Von  an Chris B. K.

Ich wäre eigentlich davon ausgegangen, dass jeder der einen sechsstelligen Betrag für ein UL ausgibt nicht nur den Werbeprospekt liest, sondern sich einen echten Wägebericht von einem real existierenden UL zeigen lässt.

Am Ende geht die Differenz zwischen Prospekt und Gewicht des Einzelstücks ja zu Lasten des Käufers, der ein Gerät bekommt, das deutlich weniger kann, als versprochen.

20. November 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Malte Höltken

Ich müsste mal nachsehen, glaube aber dass die CTSW nur vor dem Kauf vom Importeur so beworben wurde. Bruchlast bei 600kg 8g, bei 472,5kg 9,8g


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