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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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20. November 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Aber nur bei ULs hat das zu einer Unsicherheitskultur geführt, die schon ganz frischen Anfängern beibringt: Fliegen geht nur unsicher und illegal ausserhalb der Regeln"

Ein - für mich - erschütterndes Beispiel für diese "Sicherheitskultur" und wie die Verbände damit umgehen, hat die BFU gerade veröffentlicht:

https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/untersuchungsberichte_node.html;jsessionid=D0BA359AD4CE8E87419FA71051674537.live11294

Die Bewertung dieser "Kultur" durch die BFU ist dann in Ihrer Eindeutigkeit doch erschreckend!

20. November 2018: Von Chris _____ an Willi Fundermann

Keine Frage, dass die Sicherheitskultur zu wünschen übrig lässt und Überladen auch illegal ist.

Ich wüsste trotzdem gerne mal, wie Ferrypiloten ihre Flugparameter ändern, wenn sie wissen, dass sie über MTOW liegen. Und die dahinterliegenden Überlegungen.

20. November 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Willi Fundermann

Du meinst den Unfall der C42 in Iserlohn mit Angabe des Prüfergewichts "75kg"..?

20. November 2018: Von Willi Fundermann an Flieger Max L.oitfelder

Genau der, der tatsächlich 108 kg wog (plus 86 kg Prüfling) und dessen Prüferberechtigung abgelaufen war.

20. November 2018: Von Alexander Callidus an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Wobei die 108kg auch nur Selbstauskunft waren - abrunden kann man ihm wohl unterstellen. Eine Zunahme von 108 auf 150kg durch Intensivbehandlung wäre aber durchaus möglich.

20. November 2018: Von Malte Höltken an Willi Fundermann

Laut den medizinischen Unterlagen wogen der Prüfer 108 kg [...]. Bei der Leichenschau wurde das Gewicht des Prüfers mit 150 kg angegeben. (Seite 8)

20. November 2018: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Aus dem Bericht (Hervorhebung von mir):

Innerhalb der beauftragten Luftsportverbände wird die Gewichtsproblematik (Zula- dung von UL) diskutiert und beklagt. Die Mitteilung der DULV/DAeC BUKO UL be- schreibt eine „zunehmende[n] Illegalität“ im Flugbetrieb. Dass ein Teil der Flüge mit Ultraleichtflugzeugen dabei mit einer Überladung erfolgt, wird nach Auffassung der BFU stillschweigend toleriert und zeigt deutliche Defizite in der Sicherheitskultur und dem Umgang mit Regelverstößen. Aufgrund der Vorbildfunktion hat ein von einem Fluglehrer oder Funktionär durchgeführter Regelverstoß eine besonders große nega- tive Auswirkung auf das Verhalten der Flugschüler. Da beispielsweise die Überladung eines ULs als tolerierbar vorgelebt wird, wird diese Einstellung von einem Flugschüler und späteren Lizenzinhaber übernommen.

Die durch das LSG-B in dem Dokument Vorgaben zur Nutzung von Ultraleichtflug- zeugen in der Ausbildung eingeführten Kategorien 1 bis 3 erfolgte im direkten Bezug zur dieser Flugunfalluntersuchung. Die Grenze ob ein UL zur Ausbildung (doppelsit- zig) eingesetzt werden darf, liegt bei einer Leermasse von 315 kg. Die maximal zu- lässige Zuladung inklusive Kraftstoff beträgt dann 157,5 kg für doppelsitzige Ultra- leichtflugzeuge. Nach Auffassung der BFU ist mit dieser Maßnahme ein Flugbetrieb innerhalb der Gewichtsgrenzen realistisch nicht darstellbar.

Warum braucht es immer Tote, bis so was auch mal "offiziell" erkannt wird?

Wenn selbst bei einem Prüfungsflug obwohl das Gewicht für einen über 100 Kilo schweren UL-Prüfer (warum darf so jemand das überhaupt Prüfer werden?) mit 85kg angenommen wird die W&B nur dann funktioniert, wenn mit 28l Sprit für über 2 Flugstunden gerechnet wird - und der Prüfling nicht durchgefallen ist, bevor er in die Nähe des Flugzeuges kommt - dann ist doch das System kaputt.
Das die Prüferberechtigung abgelaufen war - der Kandidat bei diesem Flug also eh keinen Schein hätte bekommen können - ist da nur eine Notiz am Rande. Passt aber ins Bild eines Systems wo jeder sagt: "Wenn wir eh überladen fliegen ist eine um ein paar Tage abgelaufene Berechtigung natürlich kein Problem - deswegen stürzt kein Flieger ab... "

Jetzt kann man natürlich immer schön sagen: "Der Prüfer mit über 1000 Flugstunden war sehr erfahren, der wusste, was er machte und welches Risiko er dabei eingeht". Aber selbst wenn man das so denkt: Kann ein Flugschüler mit nicht mal 40 Stunden tatsächlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, dass er angeblich selber bewusst eingeht?

20. November 2018: Von Alexander Callidus an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Ja, das ist durchaus möglich. 10, 20, 30 bis 50 kg sind drin, wenn der Pat ein kapilläres Leck hat. Lässt sich aus der Dokumentation der Intensivbehandlung ersehen.
Gab einen etwas bekannteren Fall: eine BW-Matrosin stürzte in Südamerika vom Mast. Nach dem Ergebnis der Obduktion meinten die Eltern in D "bei dem Gewicht, das ist nicht unsere Tochter." War es aber leider, nach Internsivstation.


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