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20. November 2018: Von  an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Aus dem Bericht (Hervorhebung von mir):

Innerhalb der beauftragten Luftsportverbände wird die Gewichtsproblematik (Zula- dung von UL) diskutiert und beklagt. Die Mitteilung der DULV/DAeC BUKO UL be- schreibt eine „zunehmende[n] Illegalität“ im Flugbetrieb. Dass ein Teil der Flüge mit Ultraleichtflugzeugen dabei mit einer Überladung erfolgt, wird nach Auffassung der BFU stillschweigend toleriert und zeigt deutliche Defizite in der Sicherheitskultur und dem Umgang mit Regelverstößen. Aufgrund der Vorbildfunktion hat ein von einem Fluglehrer oder Funktionär durchgeführter Regelverstoß eine besonders große nega- tive Auswirkung auf das Verhalten der Flugschüler. Da beispielsweise die Überladung eines ULs als tolerierbar vorgelebt wird, wird diese Einstellung von einem Flugschüler und späteren Lizenzinhaber übernommen.

Die durch das LSG-B in dem Dokument Vorgaben zur Nutzung von Ultraleichtflug- zeugen in der Ausbildung eingeführten Kategorien 1 bis 3 erfolgte im direkten Bezug zur dieser Flugunfalluntersuchung. Die Grenze ob ein UL zur Ausbildung (doppelsit- zig) eingesetzt werden darf, liegt bei einer Leermasse von 315 kg. Die maximal zu- lässige Zuladung inklusive Kraftstoff beträgt dann 157,5 kg für doppelsitzige Ultra- leichtflugzeuge. Nach Auffassung der BFU ist mit dieser Maßnahme ein Flugbetrieb innerhalb der Gewichtsgrenzen realistisch nicht darstellbar.

Warum braucht es immer Tote, bis so was auch mal "offiziell" erkannt wird?

Wenn selbst bei einem Prüfungsflug obwohl das Gewicht für einen über 100 Kilo schweren UL-Prüfer (warum darf so jemand das überhaupt Prüfer werden?) mit 85kg angenommen wird die W&B nur dann funktioniert, wenn mit 28l Sprit für über 2 Flugstunden gerechnet wird - und der Prüfling nicht durchgefallen ist, bevor er in die Nähe des Flugzeuges kommt - dann ist doch das System kaputt.
Das die Prüferberechtigung abgelaufen war - der Kandidat bei diesem Flug also eh keinen Schein hätte bekommen können - ist da nur eine Notiz am Rande. Passt aber ins Bild eines Systems wo jeder sagt: "Wenn wir eh überladen fliegen ist eine um ein paar Tage abgelaufene Berechtigung natürlich kein Problem - deswegen stürzt kein Flieger ab... "

Jetzt kann man natürlich immer schön sagen: "Der Prüfer mit über 1000 Flugstunden war sehr erfahren, der wusste, was er machte und welches Risiko er dabei eingeht". Aber selbst wenn man das so denkt: Kann ein Flugschüler mit nicht mal 40 Stunden tatsächlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, dass er angeblich selber bewusst eingeht?


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