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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. Oktober 2018: Von Philipp Tiemann an Gerald Werner Bewertung: +1.00 [1]

Ein kleiner Fehler von dir, den auch keiner bisher gefunden oder kommentiert hat: es sind gesetzlich nicht 12 Stunden pro Jahr, sondern 12 Stunden in 2 Jahren. Also eigentlich nur 6 Stunden pro Jahr! Aber gut, das macht natürlich gar keinen Sinn, und 12 Stunden pro Jahr sollten schon das absolute Minimum sein. Sprich durchschnittlich eine Stunde pro Monat.

Nein, Piloten mit Minimumstunden sind nicht unsicherer, denn sie trauen sich eben weniger zu und machen weniger anspruchsvolle Dinge. Von daher solltest du da keine Bedenken haben.

Das Problem ist dann eher, wie schon angesprochen, dass viele Leute dann jedes Mal völlig unsicher sind, und Ihnen deshalb irgendwann die Lust vergeht. Außerdem kommt man mit wenig Budget natürlich nicht so weit weg vom Platz, was viele dann nach ein paar Jahren frustriert und sie geben auf. Der klassische "Burger-Run", also für 100 Euro 'ne halbe Stunde zum nächsten langweiligen Verkehrslandeplatz und für 100 Euro dann wieder zurück, ist vom Kosten-Spaß-Verhältnis so ziemlich das ungünstigste, was man tun kann. Aber auch das kann man alles nicht pauschalieren. Manche Leute sind auch damit über viele Jahre recht glücklich. Wenn du also vor allem fliegen möchtest, dann ja, mach' den Schein, und sieh' dann zu, dass du auf einen Motorsegler kommst. Andere aber lernen das Fliegen vor allem mit dem Wunsch, später dann Strecken von A nach B und Wochenendausflüge zu machen, haben aber nicht das Budget dafür. Dass das nicht zusammenpasst, merken viele leider erst nachdem sie den Schein gemacht haben.

1. Oktober 2018: Von  an Philipp Tiemann

Aus dem Formular des Luftames Südbayern für die SEP-Verlängerung:

Die Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber hat frühestens innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablaufdatum der Gültigkeit der Berechtigung(en)
vom (Ablaufdatum Klassenberechtigung minus maximal 12 Monate) bis (Datum des Handeintrags in die Lizenz)

die Verlängerungsvoraussetzungen gemäß FCL.740.A b) (1) ii) VO(EU) 1178/2011 erfüllt (12 Flugstun- den/Blockzeit auf einem einmotorigen Flugzeug mit Kolbentriebwerk (SEP) und / oder Reisemotorsegler (TMG), darin enthalten: 6 Stunden als verantwortlicher Pilot und 12 Starts und 12 Landungen sowie eine Auffrischungsschulung vom mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit der/dem unterzeichnenden FI/CRI).:

1. Oktober 2018: Von Johannes König an  Bewertung: +1.00 [1]

Ihr habt beide recht. Es sind 12 Stunden, aber nur jedes zweite Jahr.

@Gerald: Wie du siehst, hast du nun 8 Meinungen von 5 Leuten. Nimm das als Anregung, mal mit einem Ausbildungsleiter einer Flugschule oder eines Vereins das weiter zu vertiefen. Und dann mach einfach das, was du für das richtige hälst.

1. Oktober 2018: Von  an Johannes König

Ich wollte Philipp gar nicht widersprechen, sondern nur die Regeln verdeutlichen – wobei diese Formulierungen wirklich schlecht gewählt sind! 12 Stunden, aber 6 Stunden als PIC ... etc.


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