Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

1. Oktober 2018: Von  an Philipp Tiemann

Aus dem Formular des Luftames Südbayern für die SEP-Verlängerung:

Die Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber hat frühestens innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Ablaufdatum der Gültigkeit der Berechtigung(en)
vom (Ablaufdatum Klassenberechtigung minus maximal 12 Monate) bis (Datum des Handeintrags in die Lizenz)

die Verlängerungsvoraussetzungen gemäß FCL.740.A b) (1) ii) VO(EU) 1178/2011 erfüllt (12 Flugstun- den/Blockzeit auf einem einmotorigen Flugzeug mit Kolbentriebwerk (SEP) und / oder Reisemotorsegler (TMG), darin enthalten: 6 Stunden als verantwortlicher Pilot und 12 Starts und 12 Landungen sowie eine Auffrischungsschulung vom mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit der/dem unterzeichnenden FI/CRI).:

1. Oktober 2018: Von Johannes König an  Bewertung: +1.00 [1]

Ihr habt beide recht. Es sind 12 Stunden, aber nur jedes zweite Jahr.

@Gerald: Wie du siehst, hast du nun 8 Meinungen von 5 Leuten. Nimm das als Anregung, mal mit einem Ausbildungsleiter einer Flugschule oder eines Vereins das weiter zu vertiefen. Und dann mach einfach das, was du für das richtige hälst.

1. Oktober 2018: Von  an Johannes König

Ich wollte Philipp gar nicht widersprechen, sondern nur die Regeln verdeutlichen – wobei diese Formulierungen wirklich schlecht gewählt sind! 12 Stunden, aber 6 Stunden als PIC ... etc.


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang