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27. Juni 2018: Von Erik N. an Mich.ael Brün.ing

Es gab ja hier schon eine Art Minikonsens, dass Kleinflugzeuge der GA einen Sonderfall darstellen. Ich persönlich hätte kein Problem mit Opt In für diese Gruppe. Allerdings reden wir hier von einer Untergruppe derjenigen, die sowohl ein Flugzeug halten, als auch FR24 verwenden. Ich behaupte, die meisten Flugzeugeigner würden auf die Frage nach Flightradar24 antworten: "Ägypten ?".

Ein generelles Opt In für alle - auch die Verkehrsflieger - würde für FR24 das Ende bedeuten, weil so ein Opt In für das Freischalten des Kennzeichens nicht effizient durchführbar ist. Wer soll das denn machen ? Der Herr Spohr ? Jeder Pilot einzeln ?

Meine persönliche Einschätzung ist, dass nicht mal 20% der Privatpiloten der GA von dem Problem überhaupt wissen, weil sie selber FR24 gar nicht kennen oder nicht verwenden.

Desweiteren möge man mir bitte erklären, wie man ALLE privaten Flugzeugeigner (von den Ansprechpartnern bei Airlines ganz zu schweigen) sinnvoll erreichen will ? Die Adressen bekommt man nicht, mögliche beim LBA bekannte emailadressen dürfen aufgrund der DSGVO nicht herausgegeben werden. Wie soll das technisch laufen ?

Ich bleibe bei meiner Meinung: Mit der Berufung auf die DSGVO im Thema Flightradar24 schüttet die AOPA alle Kinder in allen Freibädern gleichzeitig mit dem Bade aus.

27. Juni 2018: Von Tee Jay an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Zum Minimal-Konsens: GA Flugzeuge nur per Opt-In aufnehmen. Das ist in der Tat die einzige Möglichkeit. Diejenigen Halter/ Vereine etc. die FR24 zum Tracking nutzen möchten können das so wunderbar kund tun und einrichten. Derjenige, der seine Ruhe haben möchte eben nicht.

Warum Datenschutz so wichtig ist, möchte ich an einem krassen Beispiel mit einer Exfreundin beschreiben von der ich mich 2011 trennte. Zu meinem Geburtstag hat Sie mir ein ganz besonderes Geschenk zuteil werden lassen indem Sie beim RP wegen einem angeblichen Tiefflug anrief. Alles was ein RP gerne hören möchte, wurde von Ihr detailliert beschrieben: Die Kennung konnte gelesen, der Pilot im Fenster klar erkannt werden etc.

Nur leider (zu meinem Glück!) war ich zwar an jenem Tag am Platz, jedoch voll und ganz mit der Geburtstagsfeier im Hangar beschäftigt und gar nicht geflogen. Besagte Maschine stand den ganzen Tag über im Hangar. Trotzdem durften Kopien vom Bordbuch erstellt und übermittelt werden und der Platzhalter bzw. Flugleiter durften Kopien von Start-/Landellisten erstellen und ebenfalls übermitteln. Der Stress und Aufwand war in der Welt. Nicht vorstellbar, wenn FR24 als Tool bei so was mißbräuchlich angewendet wird und so eine Sache nicht so eindeutig und klar zu widerlegen wäre.

Viele gehen beim Datenschutz immer vom "normalen" Menschenverstand aus. Das ist ein Trugschluß. Wenn ich jemanden begegne, der den Standardspruch loslässt "er hätte nichts zu verbergen", den bitte ich umgehend mir sein Smartphone zu geben, damit ich eine Kopie ziehen kann. Plötzlich dämmert's, daß da wohl doch interessante Details von ihm verborgen sind...

27. Juni 2018: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Allerdings reden wir hier von einer Untergruppe derjenigen, die sowohl ein Flugzeug halten, als auch FR24 verwenden.

Nein, wir reden von allen, die ein Flugzeug verwenden. SERA verbietet mittlerweile das ausschalten des Transponders, einen Transponder ohne Mode-S zu installieren ergibt drastische Einschnitte in der Nutzbarkeit und ist IIRC bei neuinstallationen auch nicht mehr zulässig. Getrackt werden nicht nur Nutzer von FR24 oder ADSBExchange, sondern alle, die auf 1090 MHz rumfunken.

Ich behaupte, die meisten Flugzeugeigner würden auf die Frage nach Flightradar24 antworten: "Ägypten ?".

[...]

Meine persönliche Einschätzung ist, dass nicht mal 20% der Privatpiloten der GA von dem Problem überhaupt wissen, weil sie selber FR24 gar nicht kennen oder nicht verwenden.

Ja genau das ist doch das Problem! Viele Wissen offenbar nicht mal, daß ihre Daten verkauft oder geleecht werden. Diese Unwissenheit ist doch kein Freifahrtschein damit zu machen, was man will!

weil so ein Opt In für das Freischalten des Kennzeichens nicht effizient durchführbar ist. Wer soll das denn machen ? Der Herr Spohr ? Jeder Pilot einzeln ?

Jede Airline hat eine Liste mit ihren Flugzeugen. Wenn FR24 daran verdienen will, soll sie auch die Kennzeichen einpflegen. Wer die Musik bestellt, soll auch die Musiker bezahlen. Ganz einfach.

Desweiteren möge man mir bitte erklären, wie man ALLE privaten Flugzeugeigner (von den Ansprechpartnern bei Airlines ganz zu schweigen) sinnvoll erreichen will ?

Werbung? Das Problem hat doch jeder Unternehmer, der ein Produkt verkaufen will. Wieso sollte es FR24 da anders gehen? Und wenn FR24 nicht überzeugen kann, daß ihr Service einen Mehrwert für Halter/Piloten darstellt, darf die Antwort keine Umgehung der Grundwerte sein.

Ich bleibe bei meiner Meinung: Mit der Berufung auf die DSGVO im Thema Flightradar24 schüttet die AOPA alle Kinder in allen Freibädern gleichzeitig mit dem Bade aus.

Ich bleibe dabei: Meine Interessensvertretung wahrt damit vor allem unsere Rechte. Und das ist gut so.

27. Juni 2018: Von Erik N. an Malte Höltken Bewertung: +2.00 [2]

Du kannst Dein Recht schon heute wahren und einfach Dein Kennzeichen blockieren lassen. Drops gelutscht. Die Welt kann so einfach sein !

27. Juni 2018: Von Tee Jay an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

Nein, eben genau nicht so! Das ist eine Unzumutbarkeit und ein nicht zu gewinnender Kampf um das Grundrecht gegen irgendwelche Internet-Plattformen. Denn heute mag es FR24 sein, morgen eine andere aus einem x-beliebigen Staat, der Daten abgreift und online stelt. Du bist den ganzen Tag hinterher, um Dich von irgendwelchen Diensten abzumelden. Und morgen übernimmt die nächste Firma und stellt es wieder rein? Nein! Opt-In anstelle Opt-Out - das ist eine Kernaussage der DSGVO und das ist gut so. Nur dauert es bei einigen noch eine Weile, bis der Groschen gefallen ist (wenn ich das z.B. auf Google Analytics oder Fonts etc. übertrage).

27. Juni 2018: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Nein, kann ich nicht. Und jemand, der davon nichts weiß, kann es auch nicht.

27. Juni 2018: Von Markus Doerr an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Du kannst Dein Recht schon heute wahren und einfach Dein Kennzeichen blockieren lassen. Drops gelutscht.

Wie geht das bei ADSB-exchange? Und wie bei radarvirtuel.com, wir hätten da auch noch Flightaware, opensky-network.org und noch ein paar andere. Hast du eine vollständige Liste?

Eine Dropslutschliste? Einmal eintragen und schon darf man lutschen bis der Arzt kommt.

27. Juni 2018: Von Willi Fundermann an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

"Und wenn die AOPA das berechtigte Interesse selbst einiger weniger schützen will, OHNE dabei die anderen zu beschränken, dann sehe ich darin auch kein Problem für deren Anspruch als Interessenvertretung ALLER Mitglieder."

versus:

"Ich bleibe bei meiner Meinung: Mit der Berufung auf die DSGVO im Thema Flightradar24 schüttet die AOPA alle Kinder in allen Freibädern gleichzeitig mit dem Bade aus."

Kann es sein, dass sich diese Diskussion seit ein paar Tagen etwas im Kreis dreht?

27. Juni 2018: Von Florian S. an Erik N.

Ich kann leider nicht nachvollziehen, wie sich eine Trennung nach „Linie“ und „Nicht-Linie“ aus des DSGVO ableiten lassen sollte.

Wenn es um die persönlichen Daten des Halters geht, dann ist die nach DSGVO relevante Frage, ob der Flieger von einer natürlichen Person gehalten wird, oder nicht. Demnach wären alle Flieger von Unternehmen, Vereinen, Haltergemeinschaften und auch alle N-reg Flieger (da von Trusts gehalten) unproblematisch.

Wenn es um die persönlichen Daten des Piloten (oder der Insassen) geht, dann fällt mir nicht ein, warum die Persönlichkeitsrechte eines Linienpiloten kleiner sein sollen, als die eines Fluglehrers oder „normalen“ Piloten.

27. Juni 2018: Von Karpa Lothar an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Kann es sein, dass sich diese Diskussion seit ein paar Tagen etwas im Kreis dreht?

Ja, sie schraubt sich zielstrebig auf die 1000er Marke.

Inhaltlich sind die Positionen weitgehend geklärt...

wenn auch nicht von allen verstanden und respektiert

27. Juni 2018: Von Erik N. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Die DSGVO ist eine Kopfgeburt aus Brüssel. Es fehlt Augenmaß und Praxisnähe. Wie man mittlerweile regelmäßig erlebt (ich gestern erst wieder bei Sixt, wo ein Mitarbeiter in meiner Gegenwart und gegen Vorlage meines Ausweises mir meine eigenen Daten nicht nennen konnte / durfte), ist sie praxisuntauglich und dient als Steilvorlage für alle, die schon immer mal was gegen die großen bösen amerikanischen Internetkonzerne unternehmen wollten, für die Industrie der Abmahnanwälte, die sich bereits warmlaufen, und für alle möglichen selbsternannten Berater, die jetzt die große Stunde wittern. Sie ist aber für große Teile der Wirtschaft untauglich, unklar, und schwer bis nicht umsetzbar, was zu erheblichen Überreaktionen führt, wie z.B. die Entfernung von Whatsapp von Firmenhandys. So kann das nicht gewollt gewesen sein, wie es jetzt umgesetzt wird. Wenn man es überhaupt so nennen kann, denn sie wird in vielen Ländern, Branchen, je nach Mentalität, nicht umgesetzt werden. Nur wir Deutschen, wir setzen sie Punkt für Punkt durch, und fragen wenig nach Sinn oder Unsinn.

Die DSGVO ist ein typisches Beispiel für "gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht".

Das ist meine Meinung, und das Ergebnis einer Reihe von Erlebnissen der dritten Art mit diesem Machwerk.

27. Juni 2018: Von Tee Jay an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

...für die Industrie der Abmahnanwälte, die sich bereits warmlaufen, und für alle möglichen selbsternannten Berater, die jetzt die große Stunde wittern.

Danke damit hast Du Dich eindeutig in's Land der Trumpschen-Unwissenheit gebracht, denn wegen der DSGVO abmahnen, das kann weder ein Mitbewerber noch ein Unternehmen geschweige denn ein tatsächlich Betroffener.

Eine juristisch natürliche Person (kein Unternehmen) kann sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, die dann Ihrerseits aktiv werden muß (irgendwann, sobald diese wieder Kapazitäten frei haben) oder ein Betroffener kann auch gleich Klage erheben und das Prozesskostenriskio selbst tragen. Einziger Hebel von klassischen Abmahnanwälten sind wie zuvor Wettbewerbsrecht und/oder Markenrecht.

Und wenn Unternehmen wie in Deinem Beispiel Sixt die DSGVO als Ursache für zuvor kaputte IT und Prozesse anführen, sagt das viel von den Unternehmen aus. Denn die DSGVO besagt im Grunde nichts Neues, nur die Sanktionsmöglichkeiten sind (endlich!) spürbar geworden und die Beweislastumkehr. Wenn ein Unternehmen oder Verein da nichts vorweisen kann und IT und Organisation weder dokumentiert noch in bester Absicht zueinander abbildbar sind, dann selbst Schuld.


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