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27. Juni 2018: Von Florian S. an Erik N.

Ich kann leider nicht nachvollziehen, wie sich eine Trennung nach „Linie“ und „Nicht-Linie“ aus des DSGVO ableiten lassen sollte.

Wenn es um die persönlichen Daten des Halters geht, dann ist die nach DSGVO relevante Frage, ob der Flieger von einer natürlichen Person gehalten wird, oder nicht. Demnach wären alle Flieger von Unternehmen, Vereinen, Haltergemeinschaften und auch alle N-reg Flieger (da von Trusts gehalten) unproblematisch.

Wenn es um die persönlichen Daten des Piloten (oder der Insassen) geht, dann fällt mir nicht ein, warum die Persönlichkeitsrechte eines Linienpiloten kleiner sein sollen, als die eines Fluglehrers oder „normalen“ Piloten.

27. Juni 2018: Von Erik N. an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Die DSGVO ist eine Kopfgeburt aus Brüssel. Es fehlt Augenmaß und Praxisnähe. Wie man mittlerweile regelmäßig erlebt (ich gestern erst wieder bei Sixt, wo ein Mitarbeiter in meiner Gegenwart und gegen Vorlage meines Ausweises mir meine eigenen Daten nicht nennen konnte / durfte), ist sie praxisuntauglich und dient als Steilvorlage für alle, die schon immer mal was gegen die großen bösen amerikanischen Internetkonzerne unternehmen wollten, für die Industrie der Abmahnanwälte, die sich bereits warmlaufen, und für alle möglichen selbsternannten Berater, die jetzt die große Stunde wittern. Sie ist aber für große Teile der Wirtschaft untauglich, unklar, und schwer bis nicht umsetzbar, was zu erheblichen Überreaktionen führt, wie z.B. die Entfernung von Whatsapp von Firmenhandys. So kann das nicht gewollt gewesen sein, wie es jetzt umgesetzt wird. Wenn man es überhaupt so nennen kann, denn sie wird in vielen Ländern, Branchen, je nach Mentalität, nicht umgesetzt werden. Nur wir Deutschen, wir setzen sie Punkt für Punkt durch, und fragen wenig nach Sinn oder Unsinn.

Die DSGVO ist ein typisches Beispiel für "gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht".

Das ist meine Meinung, und das Ergebnis einer Reihe von Erlebnissen der dritten Art mit diesem Machwerk.

27. Juni 2018: Von Tee Jay an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

...für die Industrie der Abmahnanwälte, die sich bereits warmlaufen, und für alle möglichen selbsternannten Berater, die jetzt die große Stunde wittern.

Danke damit hast Du Dich eindeutig in's Land der Trumpschen-Unwissenheit gebracht, denn wegen der DSGVO abmahnen, das kann weder ein Mitbewerber noch ein Unternehmen geschweige denn ein tatsächlich Betroffener.

Eine juristisch natürliche Person (kein Unternehmen) kann sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, die dann Ihrerseits aktiv werden muß (irgendwann, sobald diese wieder Kapazitäten frei haben) oder ein Betroffener kann auch gleich Klage erheben und das Prozesskostenriskio selbst tragen. Einziger Hebel von klassischen Abmahnanwälten sind wie zuvor Wettbewerbsrecht und/oder Markenrecht.

Und wenn Unternehmen wie in Deinem Beispiel Sixt die DSGVO als Ursache für zuvor kaputte IT und Prozesse anführen, sagt das viel von den Unternehmen aus. Denn die DSGVO besagt im Grunde nichts Neues, nur die Sanktionsmöglichkeiten sind (endlich!) spürbar geworden und die Beweislastumkehr. Wenn ein Unternehmen oder Verein da nichts vorweisen kann und IT und Organisation weder dokumentiert noch in bester Absicht zueinander abbildbar sind, dann selbst Schuld.


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