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20. März 2016: Von Lutz D. an Achim H.

Mein Problem ist die "Flugplatzverkehrszone" (für TJ: in der englischen Ausgabe von SERA 'aerodrome traffic zone"). Die gibt es ja jetzt nun in Egelsbach.

Du verstehst den Absatz so, dass die Flugplatzverkehrszone und die Platzrunde in der Verbindung mit einer Kontrollzone stehen müssen, damit die Minima Relevanz besitzen?

Gibt es denn auch ATZ innerhalb einer Kontrollzone? Ich hatte das jetzt mal zunächst so lesen können, dass entweder in Kontrollzone starten und landen oder in ATZ einfliegen von einander (örtlich) getrennte Dinge sind?

20. März 2016: Von Achim H. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt verstehe ich es! Es wird eine ATZ um Egelsbach ausgewiesen, wie in der Karte verzeichnet. SERA definiert diese:

‘aerodrome traffic zone’ means an airspace of defined
dimensions established around an aerodrome for the
protection of aerodrome traffic;

Und nimmt in SERA.5005 darauf Bezug:

(b) Except when a special VFR clearance is obtained from an air traffic control unit, VFR flights shall not take off or land at an aerodrome within a control zone, or enter the aerodrome traffic zone or aerodrome traffic circuit when the reported meteorological conditions at that aerodrome are below the following minima:

Das ist dann doch ziemlich klar. Es ändert sich nichts, die erhöhten Minima für Egelsbach gelten weiter, auch ohne Kontrollzone. Wenn die Freigabe von Egelsbach INFO kommt, dann wie bisher nur als Weitergabe des Lotsen in Langen.

20. März 2016: Von Tee Jay an Achim H.

Jein es fällt mit VMC/IMC... die Minima, normalerweise die vom umgebenden Luftraum Golf - die meinem Verständnis nach in der RMZ/ATZ gelten, sind mit diesem Passus deutlich auf (1500 Fuß/5 km) angehoben außer eben bei SVFR. Aber kann ein INFO SVFR Freigaben erteilen?

Rein praktisch, pragmatisch würde ich sagen ja.. (siehe oben) was das Rechtliche anbetrifft ist mir das jetzt weniger so deutlich. Denn seit wann darf ein INFO Flugleiter außer zur Abwehr von Schäden in den Luftverkehr eingreifen? Vielleicht kann uns Stefan da bald mehr Infos geben...

20. März 2016: Von Achim H. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Aber kann ein INFO SVFR Freigaben erteilen?

Tut sie nicht, SERA sagt ganz klar, dass das nur Lotsen können. Die Info-Stelle in Egelsbach hat eine Vereinbarung mit ATC und gibt Freigaben weiter. Dafür haben sie ein Telefon.

20. März 2016: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Nach der Definition von SERA.5005 dürfte für Egelsbach (dann als ATZ) weiterhin gelten:

  1. die Hauptwolkenuntergrenze liegt bei 450 m (1 500 ft) und
  2. die Bodensicht beträgt 5 km.

Zum Sonder-VFR sagt uns die Verordnung in Artikel 2 Begriffsbestimmungen 122:

„besonderer VFR-Flug“: ein VFR-Flug, der von der Flug­verkehrskontrolle freigegeben wird, innerhalb einer Kon­trollzone in Wetterbedingungen zu verkehren, die unter den Sichtwetterbedingungen liegen

wenn nun die ATZ um Egelsbach weiterhin "Kontrollzone" (Luftraum D) ist, dann kann eine Sonder-VFR-Freigabe erteilt werden (durch wen auch immer? -> Freigabe des TOWER-LOTSEN, übermittet durch den Flugleiter, denn nur der Lotse = Flugverkehrskontrollstelle darf Freigaben erteilen (s. oben)) --> dann gibt es weiter "Sonder-VFR"

Die Kartendarstellung oben zeigt aber folgendes: die laterale Begrenzug der CTR mit "-----" endet westlich und nördlich des Egelsbacher Luftraumes (gekennzeichnet mit "......", damit würde der Luftraum um Egelsbach NICHT zur Frankfurter Kontrollzone ("CTR" - Luftraum D) gehören.

Dann ist es eine "ATZ" für die schlicht die o. g. Minima gelten würden und KEINER könnte eine Freigabe erteilen. Das wäre in der Tat eine Verschlechterung der Situation!

20. März 2016: Von Tee Jay an Achim H.

SERA sagt ganz klar, dass das nur Lotsen können.

So ganz eindeutig tut das SERA ja nicht wirklich (siehe oben)...

20. März 2016: Von Achim H. an Tee Jay

Wo ist die Mehrdeutigkeit? Ich sehe einen eindeutigen Bezug auf ATC.

Man könnte höchstens konstruieren, dass die ATZ Luftraum G ist und der Lotse nicht befugt ist Freigaben zu erteilen. Dann wäre SVFR aber niemals genehmigt und es gälten immer die höheren Sichtflugminima von SERA.5005 (b).

20. März 2016: Von Philipp Tiemann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim,

du liegst falsch.

Der von dir fett hervorgehobene Teil bezieht sich nur auf den Fall, dass eine ATZ innerhalb einer CTR liegt. Ist hier aber nicht der Fall. Egelsbach Info wird für die Egelsbach ATZ keine SVFR-Freigaben von Frankfurt Turm weitergeben. Es wird dort kein SVFR (und keine Notwendigkeit solcher Freigaben) geben. (Wie gesagt: es sei denn, Hier werden mal wieder ICAO-Konzepte gründlich verdreht..., soll ja schon mal vorgekommen sein;-)).

20. März 2016: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Sehe ich auch so, Philipp. Aber das wording in SERA 5005 ist wirklich unglücklich, denn der Bezug zur CTR ist nicht klar formuliert und man könnte den Text auch so lesen, dass die erhöhten Minima in jeder ATZ und sogar an jedem x-beliebigen (unkontrollierten) Platz gelten ("or enter the aerodrome traffic circuit").

Aber man darf sich da manchmal das Hirn auch nicht zu sehr verknoten. Kein kontrollierter Luftraum --> keine Freigaben.

Tobias

20. März 2016: Von Tee Jay an Philipp Tiemann

Wenn es auf eine Verschlechterung hinausläuft, steht die Frage im Raum warum? Vielleicht kommt ja noch mehr.. es gab ja beim Besuch irgendeiner hoher Persönöichkeit ja auch so ein Hick-Hack um Flugverbotszonen, weiß aber nicht mehr wann das war.

20. März 2016: Von Johannes König an Tee Jay Bewertung: +6.00 [6]

Hallo zusammen,

interessant zu sehen, welche Dynamik eine Diskussion am Sonntag morgen um 7:00 Uhr entfachen kann. :-)

Ich bin noch nie in Egelsbach geflogen, möchte euch aber sagen, dass Ihr nicht die einzigen auf Gottes grüner Erde seid, die seit SERA mit irgendwelchen XXZ-Lufträumen geplagt sind. In Oberschleißheim/EDNX haben wir seit der Einführung von SERA auch eine RMZ (wenn auch keine ATZ) und eine Platzrunde, die teilweise durch Luftraum D vom EDDM durchgeht.

Ich bin wie gesagt noch nie in Egelsbach gelandet, aber schaut doch einfach mal was auf der Karte steht: Zunächst geht doch aus der Karte ganz deutlich hervor, dass der Luftraum D von EDDF eben nicht(!) mehr über Egelsbach liegt. Egelsbach ist also erstmal Luftraum G. Damit gelten die Minima aus G, sofern nicht in der AIP was anderes verlangt wird.

Der Rest ist nur "Bonus":

  • RMZ sagt, du sollst den Einflug den in markierten Bereich melden (was sonst nicht nötig wäre, da G).
  • TMZ sagt, du sollst einen Transponder benutzen (was sonst nicht nötig nötig wäre, da G).
  • ATZ sagt, du sollst du nur zum Zwecke der Landung in die ATZ einfliegen (was eine Einschränkung der Nutzung des Luftraums G darstellt).

Dass man theoretisch am Rand der ATZ/RMZ/TMZ die An- und Abflugwege kreuzen darf, ist richtig. Man darf auch bei so gut wie jedem Provinzflughafen (Friedrichshafen, Kassel, ...) in der verlängerten IFR-Anflugstrecke rumeiern und da Kreise drehen, weil Luftraum E. Ob das allerdings mit sinnvoll und mit "good airmanship" vereinbar ist, steht auf einem anderen Blatt.

So, nun dürfen mich die Lokalfürsten zerreißen :-)

Jo

20. März 2016: Von Achim H. an Philipp Tiemann

Philipp,

der Text mit ", or" grenzt sich klar vom vorhergehenden Teil mit control zone ab. Woraus leitest Du Deine Interpretation ab?

Warum hätte die DFS/BMVI sonst eine ATZ um Egelsbach gemacht? Was man möchte ist RMZ/TMZ aber man hat noch dazu ATZ gewählt. Das muss doch genau diesen Grund haben -- erhöhte Sichtflugminima und SVFR-Freigaben.

Bleibt natürlich der Widerspruch "Luftraum G" und "Freigabe".

20. März 2016: Von Philipp Tiemann an Achim H.

Achim,

der SERA-Text "muss" so formuliert sein, denn es gibt ja wie gesagt auch ATZ mitten in Kontrollzonen, die dann ja Klasse D sind. Und dort kann (und muss) es natürlich auch SVFR-Freigaben geben. Dass dieser Satz nun als Aufhänger hergenommen wird, um in Egelsbach doch erhöhte Minima umzusetzen, ist natürlich nicht ausgeschlossen. Die Frage lautet aber anders: wenn man nichts and der bisherigen Praxis ändern wollte, wieso hat man es dann doch getan? Es gab ja hier keinen Zugzwang durch SERA o.ä. (wie z.B. Im Fall der Lufträume F, welche zu RMZs werden mussten).

Oder um noch mal anders auf deine Frage zu antworten: wer soll denn an irgend einem mitten z.B. in Polen gelegenen Flugplätzchen (der aber eine ATZ hat) eine SVFR-Freigabe erteilen?

20. März 2016: Von Lutz D. an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Moin,

da habe ich ja mit meiner senilen Bettflucht etwas angerichtet. Also, im Prinzip glaube ich auch, dass die Lesart, es handle sich um Vorgaben für ATZ und Platzrunden IN Kontrollzonen, zutrifft.

Denn sonst müsste man das "oder" / "or" auch auf jegliche Platzrunden beziehen.

Mir war nachts um halb fünf schlicht nicht sofort klar, dass es auch ATZ's innerhalb von Kontrollzonen gibt.

Allerdings halte ich meinen Punkt aufrecht, dass das sehr sehr unglücklich formuliert ist und die von Achim und Wolfgang vorgebrachte Interpretation zumindest dem Text nach ebenso zulässig ist.

20. März 2016: Von Wolff E. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

@Lutz, ich wollte nicht so eine, wenn auch interessante Diskussion los treten, sondern einfach die "frohe Botschaft", dass die CTR in Egelsbach gefallen ist. Ich habe auch in Erinnerung, das eine RMZ nur beinhaltet, das man sich auf einer bestimmten Frequenz meldet, bevor man einfliegt, ob einer antwortet, ist erst mal egal zum Einflug (Simmt das?)

Und hier mal mein Quelle (FVL-Newletter/Egelsbach, sollte der FVL was dagegen haben, lösche ich diese sofort) und weitere Erklärungen:

Der Luftraum D wird nach über 30 Jahren ersetzt durch eine Kombination aus ...

  • ATZ (Ein-/Ausflug nur zum Zwecke der Landung/des Starts),
  • RMZ (Radio Mandatory Zone - also wie bisher ist der Funkkontakt zu Egelsbach Info erforderlich)
  • TMZ (Transponder Mandatory Zone)

Die bisherigen Pflichtmeldepunkte entfallen, da diese ohne einen Luftraum D nicht mehr festgelegt werden dürfen. An deren Stelle werden An-/Abflugwege eingeführt, die den alten Pflichtmeldepunkten entsprechen. Einzige Ausnahme: JUILETT entfällt komplett – als Ersatz bekommen wir das alte DELTA zurück.

Zusätzlich werden die Luftraumgrenzen erweitert, so dass die Kanten und Ecken im Übergang zu dem Luftraum D in Frankfurt entfallen.

Durch diese Anpassung befindet sich
der Flugplatz Egelsbach ab dem 31. März „nur" noch im Luftraum G.

Die Einschränkungen bei schlechter Sicht, die nach der Einführung von SERA vor zwei Jahren erforderlichen waren, entfallen. Die Sichtflugminima am Tag von 5.000m beschränken nur noch die HPAs (High Performance Aircrft, Jets und Turboprop mit > 140kts), für die es auch wirklich notwendig ist. D</span>ieSichtflugminima bei Nacht betragen in Zukunft hingegen für alle 5.000m Flugsicht und 1.500ft Hauptwolkenuntergrenze.



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Funkverfahr..
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FlugminimaEDFE.pdf
Not in slideshow.
20. März 2016: Von Philipp Tiemann an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Danke!

20. März 2016: Von Tobias Schnell an Wolff E.

Danke für die Info, Wolff.

Eine Frage bleibt aber noch: Wenn in die ATZ nur noch zum Zweck von Start und Landung eingeflogen werden darf (NB: Wo steht das eigentlich?) - gehen dann die midfield crossings in EDDF via DELTA - LIMA - NOVEMBER nicht mehr?

Tobias

20. März 2016: Von Wolff E. an Tobias Schnell

Tobias. Gut quer gedacht. Das stimmt. Muss man wohl erst einen Touch an Go in EDFE fliegen :-) . So kann man auch die Bewegungen erhöhen. Ich denke aber, dass das in der Praxis weiter nach Absprache gehen wird, wer das dann allerdings genehmigt? Keine Ahnung...

20. März 2016: Von Lutz D. an Tobias Schnell

...ich sehe diese Bedingung für eine ATZ eigentlich auch nirgends. Ist jedenfalls in SERA nicht so definiert.

20. März 2016: Von Markus Doerr an Tobias Schnell

Nix 'darf', 'soll' ist hier richtiger. Man darf durch eine ATZ fliegen, es ist ratsam das auch zu kommunizieren.

Hier gibts ATZs seit Ewigleiten und das ist einfach nur Lauftraum G in dem ein Flugplatz liegt. Man würde ja nicht einfach durch eine Platzrunde brettern. Bevorzugt halten sich dort Lfz auf die dort starten und landen. Aber man kann auch durchfliegen, wenn man sich anständig ankündigt und den Platzverkehr weder gefährdet noch behindert. ATZs sind hier höher. Ich fliege auch durch Stapleford ATZ, wenn es sein muss. ATZ ist quasi eine RMZ um einen Flugplatz. Daher ist ATZ und RMZ eher doppelt gemoppelt, von einem Amtsschimmel, der es nicht verstanden hat.

Das ganze Gedöns mit Freigabe und SVFR ist Quatsch, denn es ist und bleibt Luftraum G. Unkontrolliert ist hier das Schlüsselwort. In G gelten unter 140kt immer noch frei von Wolken und Flugsicht 1,5km für VFR und IFR min 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8km, solange man nicht zu Landen gedenkt.

RMZ ist einfach, wenn die antworten auf meinen initial call, dann ist alles gut. Ansonsten melden wo ich bin und was ich vorhabe wie in jeder Platzrunde. Flugleiter brauch ich nur für den initial Call und sonst nicht mehr.

20. März 2016: Von Christian F. an Achim H.

Eine ATZ ist mehr oder weniger nur eine VFR-Schutzzone für den entsprechenden Platz. Und die wäre nie gekommen und vergrößert worden, wenn nicht in der Vergangenheit so viele No-XPDR oder Flugzeuge mit deaktiviertem Transponder (eher geringerer Gewichtsklasse) nahe der Kontrollzone mitten durch die Anflugstrecken gebrummt wären. Die Sichtflugminima standen eher nicht im Vordergrund...

Deswegen wird in der AIP klar die Transpondercoderegelung hervorgehoben.

Ich möchte nicht kleinlich sein, aber oberhalb ~1385ft gibt es bis "Charlie" noch einen schmalen Bereich "Echo"...

@ Tobias: Ausgenommen hiervon ist der VFR-Anflug zum Verkehrsflughafen Frankfurt Main über den Pflichtmeldepunkt "Lima"

20. März 2016: Von  an Christian F.

Die ATZ hilft einem generell etwas bei den Mindestflughöhen. In der ATZ ist man wohl dokumentiert "im Landeanflug" und kann die Streckenminima früher unterschreiten, was in Egelsbach sonst durchaus ein Präzisionsproblem sein kann. Telekomturm bis 1060ft, Windräder bis 1310ft lassen einem bis Charlie 1500MSL Deckel auf der Kiloroute eh schon weniger als die Steuerungenauigkeit mancher Flugzeuge Raum. Wo genau soll denn der Rest-Schniepel Echo sein, ich sehe bei ATZ GND/1500MSL und Charlie ab 1500MSL? Skydemon hat das erst mal so gelöst, dass die alten VRP nicht gelöscht wurden - die freifliegenden Pfeile starten nach Anflugkarte genau auf den alten Punkten. Bezüglich RMZ: gab es nicht vor einer Zeit eine Diskussion, dass Zwei-Wege Kommunikation nach SERA gar nicht etabliert werden muss, sondern die reine Meldung reicht - ist das nun eine deutsche Sonderlocke oder nicht? Ist EDFE jetzt eigentlich die einzige RMZ bis 1500ft in Deutschland, sind die anderen nicht bis 1000ft?

20. März 2016: Von Thomas Nadenau an Markus Doerr

In G gelten unter 140kt immer noch frei von Wolken und Flugsicht 1,5km für VFR und min 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8km, solange man nicht zu Landen gedenkt.

... da vermischst du, glaube ich, etwas.

20. März 2016: Von Markus Doerr an Thomas Nadenau

Ja irgendwie ist das IFR verlorengegangen zwischen Hirn und Tastatur

20. März 2016: Von Thomas Nadenau an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

LuftVO von Okt. 2015, Para. 23 Pkt. 7


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