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Achim,
der SERA-Text "muss" so formuliert sein, denn es gibt ja wie gesagt auch ATZ mitten in Kontrollzonen, die dann ja Klasse D sind. Und dort kann (und muss) es natürlich auch SVFR-Freigaben geben. Dass dieser Satz nun als Aufhänger hergenommen wird, um in Egelsbach doch erhöhte Minima umzusetzen, ist natürlich nicht ausgeschlossen. Die Frage lautet aber anders: wenn man nichts and der bisherigen Praxis ändern wollte, wieso hat man es dann doch getan? Es gab ja hier keinen Zugzwang durch SERA o.ä. (wie z.B. Im Fall der Lufträume F, welche zu RMZs werden mussten).
Oder um noch mal anders auf deine Frage zu antworten: wer soll denn an irgend einem mitten z.B. in Polen gelegenen Flugplätzchen (der aber eine ATZ hat) eine SVFR-Freigabe erteilen?
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Moin,
da habe ich ja mit meiner senilen Bettflucht etwas angerichtet. Also, im Prinzip glaube ich auch, dass die Lesart, es handle sich um Vorgaben für ATZ und Platzrunden IN Kontrollzonen, zutrifft.
Denn sonst müsste man das "oder" / "or" auch auf jegliche Platzrunden beziehen.
Mir war nachts um halb fünf schlicht nicht sofort klar, dass es auch ATZ's innerhalb von Kontrollzonen gibt.
Allerdings halte ich meinen Punkt aufrecht, dass das sehr sehr unglücklich formuliert ist und die von Achim und Wolfgang vorgebrachte Interpretation zumindest dem Text nach ebenso zulässig ist.
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@Lutz, ich wollte nicht so eine, wenn auch interessante Diskussion los treten, sondern einfach die "frohe Botschaft", dass die CTR in Egelsbach gefallen ist. Ich habe auch in Erinnerung, das eine RMZ nur beinhaltet, das man sich auf einer bestimmten Frequenz meldet, bevor man einfliegt, ob einer antwortet, ist erst mal egal zum Einflug (Simmt das?)
Und hier mal mein Quelle (FVL-Newletter/Egelsbach, sollte der FVL was dagegen haben, lösche ich diese sofort) und weitere Erklärungen:
Der Luftraum D wird nach über 30 Jahren ersetzt durch eine Kombination aus ...
- ATZ (Ein-/Ausflug nur zum Zwecke der Landung/des Starts),
- RMZ (Radio Mandatory Zone - also wie bisher ist der Funkkontakt zu Egelsbach Info erforderlich)
- TMZ (Transponder Mandatory Zone)
Die bisherigen Pflichtmeldepunkte entfallen, da diese ohne einen Luftraum D nicht mehr festgelegt werden dürfen. An deren Stelle werden An-/Abflugwege eingeführt, die den alten Pflichtmeldepunkten entsprechen. Einzige Ausnahme: JUILETT entfällt komplett – als Ersatz bekommen wir das alte DELTA zurück.
Zusätzlich werden die Luftraumgrenzen erweitert, so dass die Kanten und Ecken im Übergang zu dem Luftraum D in Frankfurt entfallen.
Durch diese Anpassung befindet sich der Flugplatz Egelsbach ab dem 31. März „nur" noch im Luftraum G.
Die Einschränkungen bei schlechter Sicht, die nach der Einführung von SERA vor zwei Jahren erforderlichen waren, entfallen. Die Sichtflugminima am Tag von 5.000m beschränken nur noch die HPAs (High Performance Aircrft, Jets und Turboprop mit > 140kts), für die es auch wirklich notwendig ist. D</span>ieSichtflugminima bei Nacht betragen in Zukunft hingegen für alle 5.000m Flugsicht und 1.500ft Hauptwolkenuntergrenze.
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Danke für die Info, Wolff.
Eine Frage bleibt aber noch: Wenn in die ATZ nur noch zum Zweck von Start und Landung eingeflogen werden darf (NB: Wo steht das eigentlich?) - gehen dann die midfield crossings in EDDF via DELTA - LIMA - NOVEMBER nicht mehr?
Tobias
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Tobias. Gut quer gedacht. Das stimmt. Muss man wohl erst einen Touch an Go in EDFE fliegen :-) . So kann man auch die Bewegungen erhöhen. Ich denke aber, dass das in der Praxis weiter nach Absprache gehen wird, wer das dann allerdings genehmigt? Keine Ahnung...
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...ich sehe diese Bedingung für eine ATZ eigentlich auch nirgends. Ist jedenfalls in SERA nicht so definiert.
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Nix 'darf', 'soll' ist hier richtiger. Man darf durch eine ATZ fliegen, es ist ratsam das auch zu kommunizieren.
Hier gibts ATZs seit Ewigleiten und das ist einfach nur Lauftraum G in dem ein Flugplatz liegt. Man würde ja nicht einfach durch eine Platzrunde brettern. Bevorzugt halten sich dort Lfz auf die dort starten und landen. Aber man kann auch durchfliegen, wenn man sich anständig ankündigt und den Platzverkehr weder gefährdet noch behindert. ATZs sind hier höher. Ich fliege auch durch Stapleford ATZ, wenn es sein muss. ATZ ist quasi eine RMZ um einen Flugplatz. Daher ist ATZ und RMZ eher doppelt gemoppelt, von einem Amtsschimmel, der es nicht verstanden hat.
Das ganze Gedöns mit Freigabe und SVFR ist Quatsch, denn es ist und bleibt Luftraum G. Unkontrolliert ist hier das Schlüsselwort. In G gelten unter 140kt immer noch frei von Wolken und Flugsicht 1,5km für VFR und IFR min 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8km, solange man nicht zu Landen gedenkt.
RMZ ist einfach, wenn die antworten auf meinen initial call, dann ist alles gut. Ansonsten melden wo ich bin und was ich vorhabe wie in jeder Platzrunde. Flugleiter brauch ich nur für den initial Call und sonst nicht mehr.
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In G gelten unter 140kt immer noch frei von Wolken und Flugsicht 1,5km für VFR und min 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8km, solange man nicht zu Landen gedenkt.
... da vermischst du, glaube ich, etwas.
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Ja irgendwie ist das IFR verlorengegangen zwischen Hirn und Tastatur
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LuftVO von Okt. 2015, Para. 23 Pkt. 7
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Eine Frage bleibt aber noch: Wenn in die ATZ nur noch zum Zweck von Start und Landung eingeflogen werden darf (NB: Wo steht das eigentlich?)
Das steht so auf der ersten Seite der entsprechenden NfL 1-673-16 (1.3) "Piloten sind verpflichtet die ATZ Egelsbach zu meiden, wenn nicht beabsichtigt ist, innerhalb derselben zu landen oder zu starten."
Natürlich bleibt davon unbenommen ein Abbruch der Landeabsicht, wegen Unwohlsein oder ähnlichem ...
Spannend finde ich auch die Formulierung:
1.4 "Die Festlegungen über den Ein-/Ausflug in die bzw. aus der ATZ Egelsbach finden keine Anwendung bei Durchflügen durch die ATZ zum An- und Abflug vom/zum Verkehrsflughafen Frankfurt Main auf ver- öffentlichten Flugverfahren oder per Einzel- freigabe durch die zuständige Flugver- kehrskontrollstelle (Frankfurt Turm)."
Man könnte das "oder" so interpretieren, dass Frankfurt Turm generell Freigaben für die ATZ geben kann, womit auch das virtuelle "SVFR" Thema behandelt sein könnte. Implizit heisst das für mich aber auch, dass Frankfurt Turm für diese Einzelfreigaben die Frequenz von Egelsbach immer mitrasten muss, oder?
Irgendwie liest sich die ganze NfL mit ihren "dürfen ausschließlich" Vorgaben nicht gerade wie zu einem unkontrollierten Platz gehörig.
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In der jetzt veröffentlichten AIP steht mittlerweile (unter 1.8), dass nur für Jets und Turboprops und nur bei bei Nacht Anflüge nur bei einer "Sicht am Boden von über 5 km zulässig" sind. In allen anderen Fällen gelten die Minima für "G". D.h. für EDFE ist von Ground bis 1000ft AGL "G", dann kommt "E".
Ich sehe darin für eigentlich alle eine Vereinfachung. Das gilt nicht nur für An- sondern vor allem auch für Abflüge. Meines Wissens war EDFE bisher der einzige Platz in D, wo die Luftaufsicht "amtlich" feststellte, ob die Wetterminima gegeben waren, ohne dass es ofizielle IFR-Abflugverfahren gibt.
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Interpretiere ich diesen Satz aus der LuftVO richtig, dass der AFIS in Egelsbach die Freigabe erteilt zum Einflug in die ATZ Egelsbach:
(1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle kann die Flugsicherungsorganisation besondere Regelungen treffen. Für alle anderen Flugplätze werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes getroffen; Grundlage ist eine gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation.
(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt die Flugplatzverkehrszonen und die Voraussetzungen für den Einflug in sie und den Ausflug aus ihnen fest. Der Einflug in eine und der Ausflug aus einer Flugplatzverkehrszone bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.
Auch im Hinblick auf folgenden Satz aus der AIP VFR zu Egelsbach:
1.6 Die Anzahl der Flüge kann nach Maßgabe „Egelsbach INFO“ eingeschränkt werden.
Dabei hatte ich mich doch so dran gewöhnt den Leuten einzutrichtern dass Flugleiter keine Flüge leiten... :P
Ist natürlich gerade richtig ärgerlich, dass die NfL Sprechfunk gerade so toll aktualisiert wurde und das Thema ATZ gar nicht aufgreift.
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Klingt für mich auch zunächst verwirrend. Aber wenn man es genau liest und vor allem "Genehmigung" von "Freigabe" unterscheidet, dann wird es für mich klarer. Der Genehmigungsprozess ist einer zwischen Behörde und Flugplatz zur Regelung der Verfahren für Ein- und Ausflug. Bei Egelsbach sieht das Verfahren vor, nur zum Zwecke der Landung oder zum Durchqueren via Lima einfliegen zu dürfen. Eine Freigabe oder eine "Einzelgenehmigung" für den Piloten ist dabei nicht erforderlich.
Das ist jetzt meine Interpretation der zitierten Textpassagen, aber ich kann auch falsch liegen.
Letztlich handelt sich bei einer ATZ immer noch um Luftraum G. Hier kann/muss weder eine Flugverkehrskontrollstelle und erst recht keine Flugleitung eine Freigabe erteilen. Wie allerdings "Egelsbach INFO" eine Beschränkung der Einflüge auf Basis ihrer Rechte erreichen will, ist mir noch schleierhaft. Die einzige Begründung wäre "zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit".
Michael
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