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21. März 2016: Von Willi Fundermann an Wolff E.

In der jetzt veröffentlichten AIP steht mittlerweile (unter 1.8), dass nur für Jets und Turboprops und nur bei bei Nacht Anflüge nur bei einer "Sicht am Boden von über 5 km zulässig" sind. In allen anderen Fällen gelten die Minima für "G". D.h. für EDFE ist von Ground bis 1000ft AGL "G", dann kommt "E".

Ich sehe darin für eigentlich alle eine Vereinfachung. Das gilt nicht nur für An- sondern vor allem auch für Abflüge. Meines Wissens war EDFE bisher der einzige Platz in D, wo die Luftaufsicht "amtlich" feststellte, ob die Wetterminima gegeben waren, ohne dass es ofizielle IFR-Abflugverfahren gibt.


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