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Sonstiges | Es tut sich was in Egelsbach  
19. März 2016: Von Wolff E.  Bewertung: +2.00 [2]

In Egelsbach wird zum 31.3.2016 eine ATZ/RMZ/TMZ eingerichtet. Der Luftraum "D" entfällt, der Ausflugspunkt "J" ebenso. Damit kann bei weniger als 5000 m Sicht wieder mehr als ein Flugzeug in Flugplatznähe unterwegs sein. Es ist dann Luftraum "G". Es reichen bei passender Speed (kleiner 140 kn) 1500 m Sicht. Die Pflichtmeldepunkten entfallen zwar, aber sie werden in anderer Form weitergefüher. Siehe Anfligblatt (Nicht für navigatorische Zwecke nutzen)



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19. März 2016: Von Wolfgang Winkler an Wolff E.

Vielen Dank für die Info! Das wäre dann die erste ATZ, die in DE auch tatsächlich eingerichtet wird. In der alten LuftVO wurde diese ja immer schon erwähnt, aber hierzulande nie angewandt. Für EDFE aber sicher keine schlechte Lösung. Der Luftraum D ohne Tower war schon immer ein sehr merkwürdiges Konstrukt.

19. März 2016: Von Philipp Tiemann an Wolff E.

Es wurde auch Zeit. Bei BKN 1400 und 100 km Sicht waren da SVFR-Bedingungen, und mit den entsprechenden Freigaben war man manchmal auch etwas sparsam (ging möglicherweise manchmal nicht anders).

Wobei dies jetzt ja wieder so ein "Egelsbacher Sonderweg" ist, wie er es bisher schon war. Mit Buchstaben benannte Routen, die ins Nichts führen und von denen man nicht genau weiß, welchen genauen luftrechtlichen Status sie haben. Wird interessant werden zu sehen, wie das im Sprechfunk aussehen soll. Die Punkte gibt es ja nicht mehr. Außerdem wird es interessant, wie Firmen wie Skydemon diese Pfeile ins Nichts umsetzen werden...

19. März 2016: Von Christian F. an Philipp Tiemann

Theoretisch kann man außerhalb der RMZ, TMZ, ATZ im rechten Winkel auf die Einflugstrecke zufliegen. Ob das praktisch im Sinne von Sicherheit, Verkehrsfluss und Lärmschutz gut wäre, steht auf einem anderen Blatt. In der AIC steht ja klar drin: "...da sie wie bisher der klaren und sicheren Regelung des Verkehrs dienen". Also wenn ich im Funk dann zukünftig z.B. "Beginn Einflug Tango" melden soll (dort wo früher Tango war), dann wäre es für alle Mithörer gut wenn ich mich auch wirklich dort befinde. Dazu kommt jetzt halt noch die Meldung des Ein- oder Ausfluges in die RMZ...

Auf die Umsetzung von Skydemon bin ich auch gespannt... zur Not kommen die Punkte manuell ins System.

19. März 2016: Von Lutz D. an Philipp Tiemann

...wie ist eigentlich in diesem Zusammenhang SERA 5005b zu lesen?

19. März 2016: Von Stefan K. an Lutz D.

Habe ich mich auch gefragt..... 5Km Sicht, Ceiling 1500 Fuß..... die BAO und das NfL habe ich gerade nicht vor mir, werde ich aber mal prüfen.

19. März 2016: Von Tee Jay an Stefan K.

hab gerade auch nachgeschaut... es gilt dann SVFR... 5005 b beginnt ja mit "Außer bei..."

19. März 2016: Von Stefan K. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Das ist klar, aber darf eine SVFR Freigabe von einem Info Menschen gegeben werden ???

Das wollte ich mal prüfen....

19. März 2016: Von Tee Jay an Stefan K.

Gute Frage... da eine ATZ dem Flugplatz "gehört" würde ich das mal ohne Anspruch auf Richtigkeit bejahen.. Stefan Du bist doch der Lotse von uns beiden ;-)

19. März 2016: Von Stefan K. an Tee Jay

Es gab bisher außer zeitweise zu Tankosh noch keine ATZ in Deutschland, deshalb muss ich auch erst einmal die BAO dazu lesen.... :-))

19. März 2016: Von Tee Jay an Stefan K.

Das wäre super! Denn das bleibt in der Tat irgendwie ungeklärt... andernfalls fände ich macht eine dauerhafte ATZ von GND bis 1500 irgendwie dann auch keinen Sinn, oder?

20. März 2016: Von Lutz D. an Tee Jay

Wenn ich SERA 5005b jetzt nochmal lese, frage ich mich, ob das nicht auch für alle anderen Flüge zu und von Flugplätzen gilt? Das ist entweder richtig schlecht geschrieben oder ich unterliege einem grundsätzlichen Missverständnis.

Hier der Text:

b) Außer bei Erteilung einer Freigabe für einen Sonderflug nach Sichtflugregeln durch eine Flugverkehrskontrollstelle dürfen nach Sichtflugregeln betriebene Luftfahrzeuge nur auf einem in einer Kontrollzone gelegenen Flugplatz starten, landen oder in die Flugplatzverkehrszone oder die Platzrunde einfliegen, wenn die gemeldeten Wetterbedingungen an diesem Flugplatz die folgenden Mindestwerte erfüllen: 1. die Hauptwolkenuntergrenze liegt bei 450 m (1 500 ft) und 2. die Bodensicht beträgt 5 km.

20. März 2016: Von Achim H. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

Kannst Du mal erläutern, wo das Problem bzw. mögliche Mehrdeutigkeit ist? Ohne Kontrollzone kein SVFR, sprich man kann selbst bestimmen, dass VMC in G gegeben ist und muss der Infostelle nur mitteilen, dass man vor Ort ist.

20. März 2016: Von Philipp Tiemann an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Lutz,

ich verstehe den Zweifel nicht. Bisher lag EDFE innerhalb einer Kontrollzone, künftig nicht mehr. Das ist ja gerade die Neuerung. Eine ATZ ist keine Kontrollzone. Nicht mal eine "Quasi-Kontrollzone". Dementsprechend gibt es dort kein SVFR. Es ist im Übrigen so, dass ATZs definitionsgemäß stets jene Luftraumklasse des sie umgebenden Luftraums annehmen, hier also Golf*. Der Pilot schätzt somit die Sichtflugbedingungen ein und entscheidet, ob er fliegt oder nicht.

* Im Fall Egelsbach könnte man jetzt theoretisch noch darüber streiten, da ja westlich und nördlich Delta liegt und darüber Charlie... Daraus aber zu schließen, diese ATZ sei nicht Golf, wäre aber auch abwegig. Die Regel bezieht sich auf Fälle, wo z.B. eine ATZ komplett und mitten in einer CTR liegt. Ist hier aber nicht der Fall.

Was die DFS daraus macht, ist natürlich wieder eine andere Frage.

20. März 2016: Von Tee Jay an Lutz D.

Bei sowas lohnt sich immer ein Blick ins englische Original. Dort ist die Rede von Air Traffic Control Unit und definiert ist diese auf Seite 4 mit:

‘air traffic control unit’ means a generic term meaning variously, area control centre, approach control unit or aerodrome control tower;

Ich ging bisher immer davon aus ATC heißt "Air Traffic Controller". Mit "unit" und "generic term" könnte möglicherweise in der Tat auch ein Feuerlöschbeauftragter - pardon ich meine Flugleiter - gemeint sein wenn ich die Oxford Dictionary hinzu ziehe:

generic : characteristic of or relating to a class or group of things; not specific

Mal laut gedacht: Haben wir hier ein Präzedenzfall, wo ein Flugleiter an einem unkontrollierten Platz INFO tatsächlich Freigaben im luftrechtlichen Sinne erteilen kann? Möglicherweise wäre ein Hochstufung zu TURM besser. Tower ohne CTR existieren auch woanders, das wäre nix Neues.

20. März 2016: Von Achim H. an Tee Jay

Eine Flugverkehrskontrollstelle ist ausschließlich ein Lotse in seinem kontrollierten Luftraum. Kein FIS, kein INFO. In Deutschland wäre das RADAR, TURM, DIRECTOR, APPROACH (sonst noch was?).

Der Egelsbach INFO-Mann/Frau hat innerhalb "seiner" RMZ nichts zu sagen, er darf weiterhin nur den Platzhalter vertreten und dessen Rechte fangen auf der Grundstücksgrenze am Boden an (die Luft über dem Grundstück gehört in Deutschland der Allgemeinheit). Durch einen Funkspruch mit den nach SERA notwendigen Elementen habe ich meine Pflicht getan und darf nach eigenem Ermessen in der RMZ fliegen.

Aber das weiß doch jeder hier? Mir ist immer noch nicht klar, was ihr genau diskutiert...

20. März 2016: Von Lutz D. an Achim H.

Mein Problem ist die "Flugplatzverkehrszone" (für TJ: in der englischen Ausgabe von SERA 'aerodrome traffic zone"). Die gibt es ja jetzt nun in Egelsbach.

Du verstehst den Absatz so, dass die Flugplatzverkehrszone und die Platzrunde in der Verbindung mit einer Kontrollzone stehen müssen, damit die Minima Relevanz besitzen?

Gibt es denn auch ATZ innerhalb einer Kontrollzone? Ich hatte das jetzt mal zunächst so lesen können, dass entweder in Kontrollzone starten und landen oder in ATZ einfliegen von einander (örtlich) getrennte Dinge sind?

20. März 2016: Von Achim H. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Jetzt verstehe ich es! Es wird eine ATZ um Egelsbach ausgewiesen, wie in der Karte verzeichnet. SERA definiert diese:

‘aerodrome traffic zone’ means an airspace of defined
dimensions established around an aerodrome for the
protection of aerodrome traffic;

Und nimmt in SERA.5005 darauf Bezug:

(b) Except when a special VFR clearance is obtained from an air traffic control unit, VFR flights shall not take off or land at an aerodrome within a control zone, or enter the aerodrome traffic zone or aerodrome traffic circuit when the reported meteorological conditions at that aerodrome are below the following minima:

Das ist dann doch ziemlich klar. Es ändert sich nichts, die erhöhten Minima für Egelsbach gelten weiter, auch ohne Kontrollzone. Wenn die Freigabe von Egelsbach INFO kommt, dann wie bisher nur als Weitergabe des Lotsen in Langen.

20. März 2016: Von Tee Jay an Achim H.

Jein es fällt mit VMC/IMC... die Minima, normalerweise die vom umgebenden Luftraum Golf - die meinem Verständnis nach in der RMZ/ATZ gelten, sind mit diesem Passus deutlich auf (1500 Fuß/5 km) angehoben außer eben bei SVFR. Aber kann ein INFO SVFR Freigaben erteilen?

Rein praktisch, pragmatisch würde ich sagen ja.. (siehe oben) was das Rechtliche anbetrifft ist mir das jetzt weniger so deutlich. Denn seit wann darf ein INFO Flugleiter außer zur Abwehr von Schäden in den Luftverkehr eingreifen? Vielleicht kann uns Stefan da bald mehr Infos geben...

20. März 2016: Von Achim H. an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Aber kann ein INFO SVFR Freigaben erteilen?

Tut sie nicht, SERA sagt ganz klar, dass das nur Lotsen können. Die Info-Stelle in Egelsbach hat eine Vereinbarung mit ATC und gibt Freigaben weiter. Dafür haben sie ein Telefon.

20. März 2016: Von Wolfgang Lamminger an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Nach der Definition von SERA.5005 dürfte für Egelsbach (dann als ATZ) weiterhin gelten:

  1. die Hauptwolkenuntergrenze liegt bei 450 m (1 500 ft) und
  2. die Bodensicht beträgt 5 km.

Zum Sonder-VFR sagt uns die Verordnung in Artikel 2 Begriffsbestimmungen 122:

„besonderer VFR-Flug“: ein VFR-Flug, der von der Flug­verkehrskontrolle freigegeben wird, innerhalb einer Kon­trollzone in Wetterbedingungen zu verkehren, die unter den Sichtwetterbedingungen liegen

wenn nun die ATZ um Egelsbach weiterhin "Kontrollzone" (Luftraum D) ist, dann kann eine Sonder-VFR-Freigabe erteilt werden (durch wen auch immer? -> Freigabe des TOWER-LOTSEN, übermittet durch den Flugleiter, denn nur der Lotse = Flugverkehrskontrollstelle darf Freigaben erteilen (s. oben)) --> dann gibt es weiter "Sonder-VFR"

Die Kartendarstellung oben zeigt aber folgendes: die laterale Begrenzug der CTR mit "-----" endet westlich und nördlich des Egelsbacher Luftraumes (gekennzeichnet mit "......", damit würde der Luftraum um Egelsbach NICHT zur Frankfurter Kontrollzone ("CTR" - Luftraum D) gehören.

Dann ist es eine "ATZ" für die schlicht die o. g. Minima gelten würden und KEINER könnte eine Freigabe erteilen. Das wäre in der Tat eine Verschlechterung der Situation!

20. März 2016: Von Tee Jay an Achim H.

SERA sagt ganz klar, dass das nur Lotsen können.

So ganz eindeutig tut das SERA ja nicht wirklich (siehe oben)...

20. März 2016: Von Achim H. an Tee Jay

Wo ist die Mehrdeutigkeit? Ich sehe einen eindeutigen Bezug auf ATC.

Man könnte höchstens konstruieren, dass die ATZ Luftraum G ist und der Lotse nicht befugt ist Freigaben zu erteilen. Dann wäre SVFR aber niemals genehmigt und es gälten immer die höheren Sichtflugminima von SERA.5005 (b).

20. März 2016: Von Philipp Tiemann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim,

du liegst falsch.

Der von dir fett hervorgehobene Teil bezieht sich nur auf den Fall, dass eine ATZ innerhalb einer CTR liegt. Ist hier aber nicht der Fall. Egelsbach Info wird für die Egelsbach ATZ keine SVFR-Freigaben von Frankfurt Turm weitergeben. Es wird dort kein SVFR (und keine Notwendigkeit solcher Freigaben) geben. (Wie gesagt: es sei denn, Hier werden mal wieder ICAO-Konzepte gründlich verdreht..., soll ja schon mal vorgekommen sein;-)).

20. März 2016: Von Tobias Schnell an Philipp Tiemann Bewertung: +1.00 [1]

Sehe ich auch so, Philipp. Aber das wording in SERA 5005 ist wirklich unglücklich, denn der Bezug zur CTR ist nicht klar formuliert und man könnte den Text auch so lesen, dass die erhöhten Minima in jeder ATZ und sogar an jedem x-beliebigen (unkontrollierten) Platz gelten ("or enter the aerodrome traffic circuit").

Aber man darf sich da manchmal das Hirn auch nicht zu sehr verknoten. Kein kontrollierter Luftraum --> keine Freigaben.

Tobias


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