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30. März 2016: Von Adam Trzcinski an Markus Doerr

Interpretiere ich diesen Satz aus der LuftVO richtig, dass der AFIS in Egelsbach die Freigabe erteilt zum Einflug in die ATZ Egelsbach:

(1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle kann die Flugsicherungsorganisation besondere Regelungen treffen. Für alle anderen Flugplätze werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes getroffen; Grundlage ist eine gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation.
(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt die Flugplatzverkehrszonen und die Voraussetzungen für den Einflug in sie und den Ausflug aus ihnen fest. Der Einflug in eine und der Ausflug aus einer Flugplatzverkehrszone bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.

Auch im Hinblick auf folgenden Satz aus der AIP VFR zu Egelsbach:

1.6 Die Anzahl der Flüge kann nach Maßgabe
„Egelsbach INFO“ eingeschränkt werden.
Dabei hatte ich mich doch so dran gewöhnt den Leuten einzutrichtern dass Flugleiter keine Flüge leiten... :P
Ist natürlich gerade richtig ärgerlich, dass die NfL Sprechfunk gerade so toll aktualisiert wurde und das Thema ATZ gar nicht aufgreift.
30. März 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Adam Trzcinski

Klingt für mich auch zunächst verwirrend. Aber wenn man es genau liest und vor allem "Genehmigung" von "Freigabe" unterscheidet, dann wird es für mich klarer. Der Genehmigungsprozess ist einer zwischen Behörde und Flugplatz zur Regelung der Verfahren für Ein- und Ausflug. Bei Egelsbach sieht das Verfahren vor, nur zum Zwecke der Landung oder zum Durchqueren via Lima einfliegen zu dürfen. Eine Freigabe oder eine "Einzelgenehmigung" für den Piloten ist dabei nicht erforderlich.

Das ist jetzt meine Interpretation der zitierten Textpassagen, aber ich kann auch falsch liegen.

Letztlich handelt sich bei einer ATZ immer noch um Luftraum G. Hier kann/muss weder eine Flugverkehrskontrollstelle und erst recht keine Flugleitung eine Freigabe erteilen. Wie allerdings "Egelsbach INFO" eine Beschränkung der Einflüge auf Basis ihrer Rechte erreichen will, ist mir noch schleierhaft. Die einzige Begründung wäre "zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit".

Michael


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