Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. März 2016: Von Wolff E. an Lutz D. Bewertung: +2.00 [2]

@Lutz, ich wollte nicht so eine, wenn auch interessante Diskussion los treten, sondern einfach die "frohe Botschaft", dass die CTR in Egelsbach gefallen ist. Ich habe auch in Erinnerung, das eine RMZ nur beinhaltet, das man sich auf einer bestimmten Frequenz meldet, bevor man einfliegt, ob einer antwortet, ist erst mal egal zum Einflug (Simmt das?)

Und hier mal mein Quelle (FVL-Newletter/Egelsbach, sollte der FVL was dagegen haben, lösche ich diese sofort) und weitere Erklärungen:

Der Luftraum D wird nach über 30 Jahren ersetzt durch eine Kombination aus ...

  • ATZ (Ein-/Ausflug nur zum Zwecke der Landung/des Starts),
  • RMZ (Radio Mandatory Zone - also wie bisher ist der Funkkontakt zu Egelsbach Info erforderlich)
  • TMZ (Transponder Mandatory Zone)

Die bisherigen Pflichtmeldepunkte entfallen, da diese ohne einen Luftraum D nicht mehr festgelegt werden dürfen. An deren Stelle werden An-/Abflugwege eingeführt, die den alten Pflichtmeldepunkten entsprechen. Einzige Ausnahme: JUILETT entfällt komplett – als Ersatz bekommen wir das alte DELTA zurück.

Zusätzlich werden die Luftraumgrenzen erweitert, so dass die Kanten und Ecken im Übergang zu dem Luftraum D in Frankfurt entfallen.

Durch diese Anpassung befindet sich
der Flugplatz Egelsbach ab dem 31. März „nur" noch im Luftraum G.

Die Einschränkungen bei schlechter Sicht, die nach der Einführung von SERA vor zwei Jahren erforderlichen waren, entfallen. Die Sichtflugminima am Tag von 5.000m beschränken nur noch die HPAs (High Performance Aircrft, Jets und Turboprop mit > 140kts), für die es auch wirklich notwendig ist. D</span>ieSichtflugminima bei Nacht betragen in Zukunft hingegen für alle 5.000m Flugsicht und 1.500ft Hauptwolkenuntergrenze.



Attachments: 2

Adobe PDF
Funkverfahr..
..TMZ-RMZ.pdf

Not in slideshow.

Adobe PDF
FlugminimaEDFE.pdf
Not in slideshow.
20. März 2016: Von Philipp Tiemann an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Danke!

20. März 2016: Von Tobias Schnell an Wolff E.

Danke für die Info, Wolff.

Eine Frage bleibt aber noch: Wenn in die ATZ nur noch zum Zweck von Start und Landung eingeflogen werden darf (NB: Wo steht das eigentlich?) - gehen dann die midfield crossings in EDDF via DELTA - LIMA - NOVEMBER nicht mehr?

Tobias

20. März 2016: Von Wolff E. an Tobias Schnell

Tobias. Gut quer gedacht. Das stimmt. Muss man wohl erst einen Touch an Go in EDFE fliegen :-) . So kann man auch die Bewegungen erhöhen. Ich denke aber, dass das in der Praxis weiter nach Absprache gehen wird, wer das dann allerdings genehmigt? Keine Ahnung...

20. März 2016: Von Lutz D. an Tobias Schnell

...ich sehe diese Bedingung für eine ATZ eigentlich auch nirgends. Ist jedenfalls in SERA nicht so definiert.

20. März 2016: Von Markus Doerr an Tobias Schnell

Nix 'darf', 'soll' ist hier richtiger. Man darf durch eine ATZ fliegen, es ist ratsam das auch zu kommunizieren.

Hier gibts ATZs seit Ewigleiten und das ist einfach nur Lauftraum G in dem ein Flugplatz liegt. Man würde ja nicht einfach durch eine Platzrunde brettern. Bevorzugt halten sich dort Lfz auf die dort starten und landen. Aber man kann auch durchfliegen, wenn man sich anständig ankündigt und den Platzverkehr weder gefährdet noch behindert. ATZs sind hier höher. Ich fliege auch durch Stapleford ATZ, wenn es sein muss. ATZ ist quasi eine RMZ um einen Flugplatz. Daher ist ATZ und RMZ eher doppelt gemoppelt, von einem Amtsschimmel, der es nicht verstanden hat.

Das ganze Gedöns mit Freigabe und SVFR ist Quatsch, denn es ist und bleibt Luftraum G. Unkontrolliert ist hier das Schlüsselwort. In G gelten unter 140kt immer noch frei von Wolken und Flugsicht 1,5km für VFR und IFR min 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8km, solange man nicht zu Landen gedenkt.

RMZ ist einfach, wenn die antworten auf meinen initial call, dann ist alles gut. Ansonsten melden wo ich bin und was ich vorhabe wie in jeder Platzrunde. Flugleiter brauch ich nur für den initial Call und sonst nicht mehr.

20. März 2016: Von Thomas Nadenau an Markus Doerr

In G gelten unter 140kt immer noch frei von Wolken und Flugsicht 1,5km für VFR und min 1000ft über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8km, solange man nicht zu Landen gedenkt.

... da vermischst du, glaube ich, etwas.

20. März 2016: Von Markus Doerr an Thomas Nadenau

Ja irgendwie ist das IFR verlorengegangen zwischen Hirn und Tastatur

20. März 2016: Von Thomas Nadenau an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

LuftVO von Okt. 2015, Para. 23 Pkt. 7

20. März 2016: Von  an Tobias Schnell

Eine Frage bleibt aber noch: Wenn in die ATZ nur noch zum Zweck von Start und Landung eingeflogen werden darf (NB: Wo steht das eigentlich?)

Das steht so auf der ersten Seite der entsprechenden NfL 1-673-16 (1.3) "Piloten sind verpflichtet die ATZ Egelsbach zu meiden, wenn nicht beabsichtigt ist, innerhalb derselben zu landen oder zu starten."

Natürlich bleibt davon unbenommen ein Abbruch der Landeabsicht, wegen Unwohlsein oder ähnlichem ...

Spannend finde ich auch die Formulierung:

1.4 "Die Festlegungen über den Ein-/Ausflug in die bzw. aus der ATZ Egelsbach finden keine Anwendung bei Durchflügen durch die ATZ zum An- und Abflug vom/zum Verkehrsflughafen Frankfurt Main auf ver- öffentlichten Flugverfahren oder per Einzel- freigabe durch die zuständige Flugver- kehrskontrollstelle (Frankfurt Turm)."

Man könnte das "oder" so interpretieren, dass Frankfurt Turm generell Freigaben für die ATZ geben kann, womit auch das virtuelle "SVFR" Thema behandelt sein könnte. Implizit heisst das für mich aber auch, dass Frankfurt Turm für diese Einzelfreigaben die Frequenz von Egelsbach immer mitrasten muss, oder?

Irgendwie liest sich die ganze NfL mit ihren "dürfen ausschließlich" Vorgaben nicht gerade wie zu einem unkontrollierten Platz gehörig.

21. März 2016: Von Willi Fundermann an Wolff E.

In der jetzt veröffentlichten AIP steht mittlerweile (unter 1.8), dass nur für Jets und Turboprops und nur bei bei Nacht Anflüge nur bei einer "Sicht am Boden von über 5 km zulässig" sind. In allen anderen Fällen gelten die Minima für "G". D.h. für EDFE ist von Ground bis 1000ft AGL "G", dann kommt "E".

Ich sehe darin für eigentlich alle eine Vereinfachung. Das gilt nicht nur für An- sondern vor allem auch für Abflüge. Meines Wissens war EDFE bisher der einzige Platz in D, wo die Luftaufsicht "amtlich" feststellte, ob die Wetterminima gegeben waren, ohne dass es ofizielle IFR-Abflugverfahren gibt.

30. März 2016: Von Adam Trzcinski an Markus Doerr

Interpretiere ich diesen Satz aus der LuftVO richtig, dass der AFIS in Egelsbach die Freigabe erteilt zum Einflug in die ATZ Egelsbach:

(1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs auf Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle kann die Flugsicherungsorganisation besondere Regelungen treffen. Für alle anderen Flugplätze werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes getroffen; Grundlage ist eine gutachtliche Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation.
(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legt die Flugplatzverkehrszonen und die Voraussetzungen für den Einflug in sie und den Ausflug aus ihnen fest. Der Einflug in eine und der Ausflug aus einer Flugplatzverkehrszone bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die nach Satz 1 festgelegten Voraussetzungen eingehalten werden.

Auch im Hinblick auf folgenden Satz aus der AIP VFR zu Egelsbach:

1.6 Die Anzahl der Flüge kann nach Maßgabe
„Egelsbach INFO“ eingeschränkt werden.
Dabei hatte ich mich doch so dran gewöhnt den Leuten einzutrichtern dass Flugleiter keine Flüge leiten... :P
Ist natürlich gerade richtig ärgerlich, dass die NfL Sprechfunk gerade so toll aktualisiert wurde und das Thema ATZ gar nicht aufgreift.
30. März 2016: Von Mich.ael Brün.ing an Adam Trzcinski

Klingt für mich auch zunächst verwirrend. Aber wenn man es genau liest und vor allem "Genehmigung" von "Freigabe" unterscheidet, dann wird es für mich klarer. Der Genehmigungsprozess ist einer zwischen Behörde und Flugplatz zur Regelung der Verfahren für Ein- und Ausflug. Bei Egelsbach sieht das Verfahren vor, nur zum Zwecke der Landung oder zum Durchqueren via Lima einfliegen zu dürfen. Eine Freigabe oder eine "Einzelgenehmigung" für den Piloten ist dabei nicht erforderlich.

Das ist jetzt meine Interpretation der zitierten Textpassagen, aber ich kann auch falsch liegen.

Letztlich handelt sich bei einer ATZ immer noch um Luftraum G. Hier kann/muss weder eine Flugverkehrskontrollstelle und erst recht keine Flugleitung eine Freigabe erteilen. Wie allerdings "Egelsbach INFO" eine Beschränkung der Einflüge auf Basis ihrer Rechte erreichen will, ist mir noch schleierhaft. Die einzige Begründung wäre "zur Vermeidung von Gefahren für die Sicherheit".

Michael


13 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang