Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

30 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

20. März 2016: Von  an Christian F.

Die ATZ hilft einem generell etwas bei den Mindestflughöhen. In der ATZ ist man wohl dokumentiert "im Landeanflug" und kann die Streckenminima früher unterschreiten, was in Egelsbach sonst durchaus ein Präzisionsproblem sein kann. Telekomturm bis 1060ft, Windräder bis 1310ft lassen einem bis Charlie 1500MSL Deckel auf der Kiloroute eh schon weniger als die Steuerungenauigkeit mancher Flugzeuge Raum. Wo genau soll denn der Rest-Schniepel Echo sein, ich sehe bei ATZ GND/1500MSL und Charlie ab 1500MSL? Skydemon hat das erst mal so gelöst, dass die alten VRP nicht gelöscht wurden - die freifliegenden Pfeile starten nach Anflugkarte genau auf den alten Punkten. Bezüglich RMZ: gab es nicht vor einer Zeit eine Diskussion, dass Zwei-Wege Kommunikation nach SERA gar nicht etabliert werden muss, sondern die reine Meldung reicht - ist das nun eine deutsche Sonderlocke oder nicht? Ist EDFE jetzt eigentlich die einzige RMZ bis 1500ft in Deutschland, sind die anderen nicht bis 1000ft?

20. März 2016: Von Christian F. an 

Zwingend ist die Meldung bei Ein- oder Ausflug in die RMZ. Ob eine Antwort erfolgt oder nicht spielt für den Weiterflug keine Rolle... (außer es erfolgen Anweisungen zwecks Gefahrenabwehr!) "Hörbereitschaft" ist der Kern...

20. März 2016: Von Markus Doerr an Christian F. Bewertung: +1.00 [1]

> Zwingend ist die Meldung bei Ein- oder Ausflug in die RMZ.

So ein Käse. Sobald der Flugleiter auf meinen initial Call antwortet, kann ich in die RMZ. Freigaben gibt es nicht. Der Flugleiter hat in der Luft keinerlei Weisungsbefugnis. Ich brauch weder Einflug noch Verlassen zu melden. Es ist und bleibt G. Ich brauch nur eine Funkverbindung. Verbieten darf mir der Flugleiter nur die Landung aufgrund der Befugnis des Platzeigentümers und sonst ist ein Flugleiter nutzlos.

20. März 2016: Von  an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

> Zwingend ist die Meldung bei Ein- oder Ausflug in die RMZ.

So ein Käse. Sobald der Flugleiter auf meinen initial Call antwortet, kann ich in die RMZ. Freigaben gibt es nicht. Der Flugleiter hat in der Luft keinerlei Weisungsbefugnis. Ich brauch weder Einflug noch Verlassen zu melden. Es ist und bleibt G. Ich brauch nur eine Funkverbindung. Verbieten darf mir der Flugleiter nur die Landung aufgrund der Befugnis des Platzeigentümers und sonst ist ein Flugleiter nutzlos.

Ist da nicht ein bisschen was durcheinander geraten?

Nach SERA ist RMZ Luftraum G, also unkontrolliert, es gibt keine Freigaben irgendeiner Art, Einflug und der Ausflug müssen aber gemeldet werden. Gerichtet ist diese (Blind)Meldung der Sache nach erst einmal an die anderen Luftfahrzeuge in oder kurz vor der RMZ. Der Flugleiter oder sonst irgendwer muss sich auch gar nicht melden und anzuweisen haben die als INFO Stelle sowieso erst einmal nichts.

Auf der anderen Seite können berühmt-berüchtigte Alleingänge uns besonders ans Herz gewachsener Behörden auch mal über das SERA Ziel hinausschiessen und es stellt sich die Frage, ob der Aufbau einer Zwei-Wege-Kommunikation in irgendwelchen nationalen Verschärfungen gefordert werden kann und welche Bindungskraft das im Zweifelsfall hat?

Habe ich das soweit korrekt im Kopf behalten?

Ob und unter welchen Umständen ein Flugleiter ein "Landeverbot" aussprechen können soll, ist wieder eine längliche Diskussion, die wohl besser an andere Stelle gehört.

20. März 2016: Von Christian F. an Markus Doerr

Genauso war es gemeint... ich habe nichts über Freigaben geschrieben!

siehe AIP GEN 3-26d da steht der "Käse" ;-)

20. März 2016: Von Markus Doerr an Christian F.

Hier mal aus der

COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) No 923/2012

SERA.6005 Requirements for communications and SSR transponder

  1. (a) Radio mandatory zone (RMZ)

    1. (1) VFR flights operating in parts of Classes E, F or G airspace and IFR flights operating in parts of Classes F or G airspace designated as a radio mandatory zone (RMZ) by the competent authority shall maintain continuous air- ground voice communication watch and establish two-way communication, as necessary, on the appropriate communication channel, unless in compliance with alternative provisions prescribed for that particular airspace by the ANSP.

    2. (2) Before entering a radio mandatory zone, an initial call containing the designation of the station being called, call sign, type of aircraft, position, level, the intentions of the flight and other information as prescribed by the competent authority, shall be made by pilots on the appropriate communication channel.

Wo steht das was von Einflug und Ausflug melden?

Inital call und wenn dann Antwort kommt ist alles gut. Blindmeldungen gibt es nicht. Es heißt 2-way communication. Das muss mit der Station am Boden gemacht werden. Der initial call kann nicht an den anderen Verkehr gerichtet sein, da der andere Verkehr ja nicht vorhanden sein muss.

20. März 2016: Von Stefan K. an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]
Beitrag vom Autor gelöscht
20. März 2016: Von Markus Doerr an 

> Zwingend ist die Meldung bei Ein- oder Ausflug in die RMZ.

So ein Käse. Sobald der Flugleiter auf meinen initial Call antwortet, kann ich in die RMZ. Freigaben gibt es nicht. Der Flugleiter hat in der Luft keinerlei Weisungsbefugnis. Ich brauch weder Einflug noch Verlassen zu melden. Es ist und bleibt G. Ich brauch nur eine Funkverbindung. Verbieten darf mir der Flugleiter nur die Landung aufgrund der Befugnis des Platzeigentümers und sonst ist ein Flugleiter nutzlos.

> Ist da nicht ein bisschen was durcheinander geraten?

Björn, wer lesen kann ist im Vorteil.

> Nach SERA ist RMZ Luftraum G, also unkontrolliert, es gibt keine Freigaben irgendeiner Art, Einflug und der

> Ausflug müssen aber gemeldet werden.

Der Flugleiter hat in der Luft keinerlei Weisungsbefugnis. Ich brauch weder Einflug noch Verlassen zu melden. Es ist und bleibt G. Ich brauch nur eine Funkverbindung.

> Gerichtet ist diese (Blind)Meldung der Sache nach erst einmal an die anderen Luftfahrzeuge in oder kurz vor

> der RMZ.

Das wären die anderen Meldungen in der Platzrunde, der Inital Call muss mit der Bodenflunkstelle erflogen, weil anderer Verkehr optional ist.

> Der Flugleiter oder sonst irgendwer muss sich auch gar nicht melden

Doch muss er, sonst ist es keine 2-way communication. 2 Wege. 1. Initial CAll 2. Antwort. Dialog hat immer 2.

> und anzuweisen haben die als INFO Stelle sowieso erst einmal nichts.

Der Flugleiter hat in der Luft keinerlei Weisungsbefugnis. Hab ich doch gesagt.

> Auf der anderen Seite können berühmt-berüchtigte Alleingänge uns besonders ans Herz gewachsener

> Behörden auch mal über das SERA Ziel hinausschiessen und es stellt sich die Frage, ob der Aufbau

> einer Zwei-Wege-Kommunikation in irgendwelchen nationalen Verschärfungen gefordert werden kann und

> welche Bindungskraft das im Zweifelsfall hat?

Wie gesagt 2 Weg brauchen 2 Partner und beide müssen verläßlich da sein also Flugleiter in D und Pilot der eine Penetration der RMZ vorhat.

> Habe ich das soweit korrekt im Kopf behalten?

Nein.

> Ob und unter welchen Umständen ein Flugleiter ein "Landeverbot" aussprechen können soll, ist wieder eine

> längliche Diskussion, die wohl besser an andere Stelle gehört.

Das ist ein bisschen komplizierter, aber der Flugleiter vertritt den Platzhalter. Wenn du Hausverbot im Kaufhaus hast, schmeisst dich auch die Kaufhaus-Security raus und nicht der Vorstandsvorsitzende von Karstadt.

Im Notfall oder bei Sicherheitslandung kannst du überall landen, mit oder ohne Genemigung des Grundstückeigentümers. Aber wenn du als Björn z.B. Hausverbot in irgendeinem Flugplatz hast, dann kann dir der Flugleiter die reguläre Landung untersagen.

20. März 2016: Von Markus Doerr an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

Ok ich habs gefunden . Warum das in Jeppeen nicht unter 2.3.1(Com), sondern unter 2.1.3.2 steht, versteht wer will.

Der Ausflug ist zu melden. Dem Wortlaut nach isteht im Jepp nix von Einflug melden. Nur Was man vor Einflug weitergeben soll.

Wieder eine deutsche Sonderlocke. SERA ist so ein Fail. Sinn ist es die gleiche Regeln in Europa zu haben, aber manche sind halt gleicher.

20. März 2016: Von Tobias Schnell an Markus Doerr

Wie gesagt 2 Weg brauchen 2 Partner und beide müssen verläßlich da sein also Flugleiter in D und Pilot der eine Penetration der RMZ vorhat.

Markus, das sehe ich (und die DFS) anders. Siehe z.B. AIC VFR 03 vom 27 NOV 2014

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Customer%20Relations/SERA/AIC%20VFR%2003%2014.pdf

Dort wird ein Einleitungsanruf verlangt, aber eine Antwort explizit als optional definiert und darauf hingewiesen, dass ggf. dann mit Blindmeldungen fortzufahren ist.

Macht auch Sinn: Die RMZs sind in D nicht HX, und wenn es wirklich 2-way-comm bräuchte, wäre der Durchflug ja bei nicht besetzter Info-Stelle gar nicht möglich.

Tobias

20. März 2016: Von Markus Doerr an Tobias Schnell

Das gibt SERA so nicht her und ist mal wieder ein deutscher Sonderweg. Eben gleicher als gleiche Regeln

20. März 2016: Von Tobias Schnell an Markus Doerr

Da erkenne ich jetzt in zweierlei Hinsicht keinen Widerspruch zu SERA. Dröseln wir SERA 6005 mal auf:

[...shall maintain continuous air- ground voice communication watch]
Hörbereitschaft auf der A/G-Frequenz ist klar

[...and establish two-way communication, as necessary, on the appropriate communication channel]
Two-way also nur bei Bedarf. Blöd formuliert natürlich - bei wessen Bedarf?

[...unless in compliance with alternative provisions prescribed for that particular airspace by the ANSP]
Also nochmal der explizite Hinweis, dass der ANSP andere Regeln festlegen könnte. Ich sehe in dem Fall aber nur eine Präzisierung durch das AIC, keine abweichende Regelung.

Tobias

20. März 2016: Von Adam Trzcinski an Tobias Schnell

Dem stimme ich zu. Durch das "as necessary", ist es keine Verpflichtung zu einer 2-Way-Comm. Der Erstanruf mit allen Informationen als Blindmeldung reicht völlig aus um in eine RMZ einzufliegen. Während man sich in der RMZ aufhält, reicht die "listening watch".

21. März 2016: Von Achim H. an Adam Trzcinski Bewertung: +6.00 [6]

Letztlich gießen die RMZ-Regeln von SERA nur in gesetzliche Form, was jeder anständige Pilot sowieso macht: seine Anwesenheit und Intention auf der Flugplatzfrequenz melden, wenn er sich in der Umgebung aufhält. Im Umkehrschluss auch nicht in Höhe und Nähe einer Platzrunde fliegen, außer es gibt einen konkreten Anlass.

Ein anständiger Pilot muss also rein gar nichts an seinen bisherigen Gewohnheiten ändern.

21. März 2016: Von Thomas Nadenau an Achim H.

was jeder anständige Pilot sowieso macht: seine Anwesenheit und Intention auf der Flugplatzfrequenz melden, wenn er sich in der Umgebung aufhält

Also, dann oute ich mich hier als unanständiger Pilot. Ich halte diese Vorgehensweise auch, zumindest in dieser drastischen Formulierung, für vollkommen übertrieben.

21. März 2016: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

anständig und vor allem lebensbejahend.

21. März 2016: Von Stefan K. an Markus Doerr Bewertung: +1.00 [1]

RMZ ist einfach und klar, allerdings gibt es noch einige

Wissenslücken bei der ATZ:

Ich empfehle allen einmal diese Lektüre:

https://members.gliding.co.uk/library/airspace/atz-procedures/

21. März 2016: Von Karpa Lothar an Stefan K. Bewertung: +1.00 [1]

In Schweden gibt's ähnliche Zonen wie RMZ, Dh sie heißen anders und sind größer.

Damit wird der IFR Verkehr im Luftraum G geschützt.

Man kann so auch außerhalb der Betriebszeiten des Platzes ihn nach IFR anfliegen, die erforderliche Radio Communication erfolgt dann ersatzweise mit der übergeordneten ATC Stelle, Dh FIS oder Radar.

Dabei kann die erforderliche "Radio Communication established" verzögert werden durch ein "stand Bye" von ATC. So wird sichergestellt, dass nur ein IFR Flieger im Platzbereich ist, selbst in G.

Halte ich für eine sehr geschickte Lösung....

21. März 2016: Von Lutz D. an Karpa Lothar

...also, der nächste, der von einer RMZ schreibt, wenn es um eine ATZ geht und umgekehrt, sollte 5€ ins Schwein stecken.

In Egelsbach haben wir ja gottseidank (bald) beides.

21. März 2016: Von Karpa Lothar an Lutz D.

Lutz, die Schweden haben ihre Regelungen lange vor den RMZ eingeführt. Sie sind weder RMZ noch ATZ (letztere gibt es auch).

Sie heißen TIZ bzw TIA in G, dh Traffic Information Zone bzw Area. Letztere gehen bis 5000 ft, ab dieser Höhe ist auch in G two way Radio Communication obligatorisch.

Der IFR Verkehr ist so auch in G besser als in Germany mit E und RMZ vor VFR geschützt, da jeglicher VFR Verkehr in der Nähe von IFR Verkehr bekannt und in Kontakt mit ATS ist.

21. März 2016: Von Thomas Nadenau an Karpa Lothar Bewertung: +2.00 [2]

Also bitte, wieso muss ich denn IFR-Verkehr vor VFR-Verkehr schützen? Es handelt sich doch hier um gleichberechtigte Teilnehmer am Luftverkehr.

21. März 2016: Von Karpa Lothar an Thomas Nadenau Bewertung: +1.00 [1]

Thomas, wozu brauchen wir Kontrollzonen? Sind doch alle gleich berechtigt....

21. März 2016: Von Tobias Schnell an Thomas Nadenau

Also bitte, wieso muss ich denn IFR-Verkehr vor VFR-Verkehr schützen?

Na gut, dann wird eben der VFR-Verkehr vor dem IFR-Traffic geschützt. So besser?

Tobias

21. März 2016: Von Thomas Nadenau an Karpa Lothar Bewertung: +1.00 [1]

Ooooh, ich wusste gar nicht, dass Kontrollzonen dazu da sind, IFR-Verkehr vor VFR-Verkehr zu schützen. Für mich stand hier immer die Koordination von VFR- und IFR-Verkehr im Vordergrund. Je nach Wetterlage kann ich nämlich die sich im Endteil und immer noch in Wolken befindende Piper nicht sehen.

... und da kommt der freundliche Lotse ins Spiel und koordiniert! Das macht der dann auch nicht nur bei einer Piper, sondern auch mit dem Airbus.

Airbus: Established on ILS

Controller: Stand by for landing clearance, I have a VFR traffic on base.

21. März 2016: Von Thomas Nadenau an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Nein!

... obwohl, war es nicht sogar in diesem Forum, dass von einem IFR-ler die Meinung geäußert wurde, er hätte im Luftraum E Vorflug vor VFR-Verkehr?


30 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang