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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Oktober 2012: Von Philipp Tiemann an Holgi _______
Georg hat's gesagt. Auch hier: keine Aussage von mir, ob ich das nun gut finde oder nicht, aber ein spontaner AFIL eines Nacht-VFR-Plans (weil man nicht mehr vor SS+30 zum Ziel kommt) wird in Deutschland bei der Flugsicherung als Notfall eingestuft, auch wenn man als Pilot davon erstmal nichts mitbekommt.
16. Oktober 2012: Von Holgi _______ an Philipp Tiemann
Das bleibt der Flugsicherung ja unbenommen.
Aber ein Notfall ist auch in Deutschland noch nicht pauschal Bußgeld bewährt.

Der Brief mag ja kommen, aber wenn ich dann nachweise warum ich zu spät angekommen bin, dann wird es auch kein Bussgeld geben.
16. Oktober 2012: Von Lutz D. an Philipp Tiemann
Ich habe jetzt die AIP nicht vor mir, aber es gibt KEIN Verbot von Night-VFR-AFIL. Viel mehr heisst es sinngemäß: AFIL ist dann möglich, wenn vor dem Start nicht bekannte Gründe dies nötig machen. Diese Gründe gibt es ja wohl zweifelsohne. Ansonsten gilt: Es spricht in Zeiten von Smartphones NICHTS dafür sparsam mit Flugplänen umzugehen....

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