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28. März 2011: Von Corvin Huber an Peter Neumann
Hallo,

ich hoffe, dass ich mit dem Folgenden keine Konfusion stifte. Ich bin kein Jurist, sondern ein besorgter deutscher Luftfahrer, der ein N-registriertes Flugzeug in Deutschland betreibt, neben einer ICAO- eine validierte US-Lizenz besitzt und heraus finden wollte, was zu beachten ist um sich so rechtskonform wie möglich zu verhalten. Ich habe daher im Juli letzten Jahres (2010) einige der oben besprochenen Fragen ausführlich mit "E.M.", einem "Principal Operations Inspector, General Aviation" im FSDO in Harrisburg, Pennsylvania erörtert. Ich verstand dabei folgendes:

1)
Dass es durchaus möglich sei, zusätzliche Berechtigungen/Ratings in eine validierte Lizenz einzutragen. Allerdings liefe man dabei Gefahr, die Berechtigungen/Eintragungen zu "verlieren", wenn die Validierung aus irgendeinem Grunde ihre Gültigkeit verlieren sollte.
2)
Es werde genau zwischen Ausstellung (issuance) einer Lizenz, Gültigkeit (validity) und Aktualität/Aufrechterhaltungsstatus (currency) unterschieden. Die Ausführungen in den FARs zur Issuance und oder Validity seien keinesfalls mit der Currency zu verwechseln, die zur Ausübung der Rechte und Pflichten erforderlich ist (ich interpretiere das so, dass die Vorlage eines ausländischen Medicals im Rahmen der Validation lediglich dazu dient, die "Aktualität/Legitimität" des zugrunde liegenden Dokuments zu untermauern). Für die Aufrechterhaltung seien alle einschlägigen Forderungen zu erfüllen. Die Ausstellung als solche und auch die Aufrechterhaltung eines flugmedizinischen Status im Rechtsraum der zugrunde gelegten Lizenz berechtigen nicht zur Ausübung der Berechtigungen der Lizenz (exercise of the privileges of the licence). Der Inspector merkte ausdrücklich an, dass ich regelmäßig davon ausgehen könne, dass "der aufwendigste Fall" greife, nämlich dass alle Bedingungen kumulativ zu interpretieren seien. Dass heisst, es existiert die fortgesetzte Beweislast, dass
a) die Issuance rechtens war (die Angaben zum Ausstellungszeitpunkt vollständig und richtig waren; die Ausstellung als solche stelle keine behördliche Anerkennung der Rechtmäßigkeit dar, trotz des Aufdrucks "... has been found to be properly qualified to exercise..."),
b) die Validity fortbesteht (das heisst die zugrunde gelegte Lizenz weiter ihre Gültigkeit besitzt - obwohl auf der Lizenz lediglich steht "... valid only when accompanied by German pilot licence number(s)...", nicht "... VALID pilot licence ..."!), UND
c) die Currency gegeben ist (Recent flight experience: § 61.57, Bi-annual Flight Review BFR: § 61.56) SOWIE
d) ein Tauglichkeitszeugnis vorliegt:
"§ 61.23 Medical certificates: Requirement and duration.
(a) Operations requiring a medical certificate. Except as provided in paragraphs (b) and (c) of this section, a person—
...
...
(3) Must hold at least a third-class medical certificate—
(i) When exercising the privileges of a private pilot certificate;"

... auf meine Frage, ob ein ausländisches Medical genüge bekam ich die Antwort, dass im Rechtsverständnis der FAA grundsätzlich pragmatisch vorgegangen werde und mindestens inhaltliche Äquivalenz gefordert sei, dass aber seines Erachtens (Inspector) der einzig praktikable Weg darin bestünde ein "third-class [US] Medical" vorweisen zu können (was in meiner Erfahrung auch der Praxis entspricht, da der Medical Examiner in Deutschland in der Regel eine Untersuchung vornimmt und zwei Dokumente ausstellt - und fakturiert).

In meiner Analyse bedeutet dies, dass es schwierig sein dürfte, ohne ein US-Medical einen deutschen Verwaltungsbeamten vom Vorliegen aller gemäß FAR erforderlichen Bedingungen für das Ausüben der Berechtigungen einer Lizenz ( exercise of the privileges of a license) zu überzeugen, wenn dieser nur den Gesetzestext der FAR zugrunde legt und nicht die (fallweise geübte) Praxis der Äquivalenz (wenn sachlich gegeben).

Zusammenfassend: ich gehe für mich in Zukunft davon aus, dass ich im Zweifelsfalle ALLE Bedingungen beider Rechtsräume (in diesem Fall USA und EU/Deutschland) zu erfüllen habe. Zusätzlich erwerbe ich gerade die "originale" US Lizenz (mit allem dazugehörigen TSA/Alien Flight Student Alptraum).

Mit (bleischwerem) Fliegergruß,

Corvin
29. März 2011: Von Alfred Obermeier an Corvin Huber
Vielen Dank, das ist eine sehr kompetente (fundierte und begründete, dem US-amerikanischen Denken entsprechende) Erläuterung.
Glückwunsch zu diesem Beitrag.
29. März 2011: Von Joerg Geschke an Alfred Obermeier
https://fsims.faa.gov/PICResults.aspx?mode=EBookContents

1)Does a person who gets issued a U.S. private pilot certificate that was based on a foreign private pilot or higher license level have to comply with the flight review and recency of experience requirements of
14 CFR part 61 before exercising the privileges of his/her U.S. private pilot certificate? If the person accomplished a flight review in his/her foreign country with a foreign flight instructor or a foreign pilot examiner, will that suffice for the 14 CFR § 61.56(c) flight review?

2)Answer: Before a person exercises the privileges of a U.S. pilot certificate, that person must be in compliance with the appropriate pilot certification requirements of 14 CFR part 61 (flight review requirements, recency of experience requirements, required logbook entries, etc.). The flight review must have been administered by the holder of an FAA flight instructor certificate with the appropriate ratings before the pilot may exercise the privileges of his/her U.S.
pilot certificate. A flight review/proficiency check that was
administered by a foreign flight instructor or a foreign pilot examiner does not count as meeting the flight review requirements of § 61.56(c). (Ref. §§ 61.56(c)(1) and 61.41(b).)
29. März 2011: Von Alfred Obermeier an Joerg Geschke
Thank you Jörg, there are no more questions to me.

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