Hallo,
ich hoffe, dass ich mit dem Folgenden keine Konfusion stifte. Ich bin kein Jurist, sondern ein besorgter deutscher Luftfahrer, der ein N-registriertes Flugzeug in Deutschland betreibt, neben einer ICAO- eine validierte US-Lizenz besitzt und heraus finden wollte, was zu beachten ist um sich so rechtskonform wie möglich zu verhalten. Ich habe daher im Juli letzten Jahres (2010) einige der oben besprochenen Fragen ausführlich mit "E.M.", einem "Principal Operations Inspector, General Aviation" im FSDO in Harrisburg, Pennsylvania erörtert. Ich verstand dabei folgendes:
1) Dass es durchaus möglich sei, zusätzliche Berechtigungen/Ratings in eine validierte Lizenz einzutragen. Allerdings liefe man dabei Gefahr, die Berechtigungen/Eintragungen zu "verlieren", wenn die Validierung aus irgendeinem Grunde ihre Gültigkeit verlieren sollte. 2) Es werde genau zwischen Ausstellung (issuance) einer Lizenz, Gültigkeit (validity) und Aktualität/Aufrechterhaltungsstatus (currency) unterschieden. Die Ausführungen in den FARs zur Issuance und oder Validity seien keinesfalls mit der Currency zu verwechseln, die zur Ausübung der Rechte und Pflichten erforderlich ist (ich interpretiere das so, dass die Vorlage eines ausländischen Medicals im Rahmen der Validation lediglich dazu dient, die "Aktualität/Legitimität" des zugrunde liegenden Dokuments zu untermauern). Für die Aufrechterhaltung seien alle einschlägigen Forderungen zu erfüllen. Die Ausstellung als solche und auch die Aufrechterhaltung eines flugmedizinischen Status im Rechtsraum der zugrunde gelegten Lizenz berechtigen nicht zur Ausübung der Berechtigungen der Lizenz (exercise of the privileges of the licence). Der Inspector merkte ausdrücklich an, dass ich regelmäßig davon ausgehen könne, dass "der aufwendigste Fall" greife, nämlich dass alle Bedingungen kumulativ zu interpretieren seien. Dass heisst, es existiert die fortgesetzte Beweislast, dass a) die Issuance rechtens war (die Angaben zum Ausstellungszeitpunkt vollständig und richtig waren; die Ausstellung als solche stelle keine behördliche Anerkennung der Rechtmäßigkeit dar, trotz des Aufdrucks "... has been found to be properly qualified to exercise..."), b) die Validity fortbesteht (das heisst die zugrunde gelegte Lizenz weiter ihre Gültigkeit besitzt - obwohl auf der Lizenz lediglich steht "... valid only when accompanied by German pilot licence number(s)...", nicht "... VALID pilot licence ..."!), UND c) die Currency gegeben ist (Recent flight experience: § 61.57, Bi-annual Flight Review BFR: § 61.56) SOWIE d) ein Tauglichkeitszeugnis vorliegt: "§ 61.23 Medical certificates: Requirement and duration. (a) Operations requiring a medical certificate. Except as provided in paragraphs (b) and (c) of this section, a person— ... ... (3) Must hold at least a third-class medical certificate— (i) When exercising the privileges of a private pilot certificate;"
... auf meine Frage, ob ein ausländisches Medical genüge bekam ich die Antwort, dass im Rechtsverständnis der FAA grundsätzlich pragmatisch vorgegangen werde und mindestens inhaltliche Äquivalenz gefordert sei, dass aber seines Erachtens (Inspector) der einzig praktikable Weg darin bestünde ein "third-class [US] Medical" vorweisen zu können (was in meiner Erfahrung auch der Praxis entspricht, da der Medical Examiner in Deutschland in der Regel eine Untersuchung vornimmt und zwei Dokumente ausstellt - und fakturiert).
In meiner Analyse bedeutet dies, dass es schwierig sein dürfte, ohne ein US-Medical einen deutschen Verwaltungsbeamten vom Vorliegen aller gemäß FAR erforderlichen Bedingungen für das Ausüben der Berechtigungen einer Lizenz ( exercise of the privileges of a license) zu überzeugen, wenn dieser nur den Gesetzestext der FAR zugrunde legt und nicht die (fallweise geübte) Praxis der Äquivalenz (wenn sachlich gegeben).
Zusammenfassend: ich gehe für mich in Zukunft davon aus, dass ich im Zweifelsfalle ALLE Bedingungen beider Rechtsräume (in diesem Fall USA und EU/Deutschland) zu erfüllen habe. Zusätzlich erwerbe ich gerade die "originale" US Lizenz (mit allem dazugehörigen TSA/Alien Flight Student Alptraum).
Mit (bleischwerem) Fliegergruß,
Corvin
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