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25. Oktober 2010: Von Michael Stock an dieter welsch
So richtig blicke ich nicht durch. Was ist denn eigentlich die Konsequenz, wenn ich diesen Sprachtest nach Ablauf des Eintrags einfach nicht mache? Darf ich dann hier in D nicht mehr englisch funken? Oder nirgendwo mehr, wenn auf meinem Flugzeug D-xxxx draufsteht? Wenn aber Nxxxx draufsteht, dannn schon? Darf ich dann mit einfach nicht mehr ins Ausland fliegen? Auch nicht nach Österreich?

Fragen über Fragen ....
25. Oktober 2010: Von Kenneth Pedersen an Michael Stock
Hat man "nur" einen deutschen UL-Schein (SPL), dann ist es aus mit dem Fliegen im nicht-deutschsprachigen Ausland im nächsten Jahr!

Das Ergebnis einer Sprachprüfung kann und darf nämlich nicht in den SPL eingetragen werden, weil sie nicht für den SPL verlangt wird.

Einzig gültiger Eintrag ist jedoch der Eintrag in den Schein.

Mag sein, dass Funken in englischer Sprache in Deutschland dennoch ohne Konsequenzen geht, aber wehe man wird im Ausland erwischt(beispielsweise in Dänemark, wonach den Gerüchten zufolge rigoros kontrolliert und gnadenlos gegroundet wird)!
25. Oktober 2010: Von  an Michael Stock
> Darf ich dann hier in D nicht mehr englisch funken?

Nein.

> Oder nirgendwo mehr, wenn auf meinem Flugzeug D-xxxx draufsteht?

Nirgendwo mehr, egal, was drauf steht.

> Wenn aber Nxxxx draufsteht, dannn schon?

Ja, weil im gültigen FAA-Schein dazu "english proficient" steht. Steht das nicht im Schein, ist er nicht mehr gültig - und dann darf man nicht mal fliegen. Aber für den US-Schein nimmt die FAA die Eintragung ohne Prüfung vor, weil ein US-Scheininhaber ohnehin Englisch können muss (steht in Part 61).
25. Oktober 2010: Von Michael Stock an 
Hmmmm, das ist ja in sich schlüssig. Wenn man mal von den Inhabern sowohl gültiger JAR- als auch FAA-Lizenzen absieht, für die das natürlich absurd ist. Ich bin mal gespannt, wie lange die EASA es noch durchhält, die größte Luftfahrtbehörde der Welt mitsamt deren Lizenzwesen als nichtexistent zu betrachten......

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