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25. Oktober 2010: Von Kenneth Pedersen an Michael Stock
Hat man "nur" einen deutschen UL-Schein (SPL), dann ist es aus mit dem Fliegen im nicht-deutschsprachigen Ausland im nächsten Jahr!

Das Ergebnis einer Sprachprüfung kann und darf nämlich nicht in den SPL eingetragen werden, weil sie nicht für den SPL verlangt wird.

Einzig gültiger Eintrag ist jedoch der Eintrag in den Schein.

Mag sein, dass Funken in englischer Sprache in Deutschland dennoch ohne Konsequenzen geht, aber wehe man wird im Ausland erwischt(beispielsweise in Dänemark, wonach den Gerüchten zufolge rigoros kontrolliert und gnadenlos gegroundet wird)!

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