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25. August 2010: Von RotorHead an Stefan Kondorffer
In Deutschland gibt es eine Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Jurisdiktion. Nicht die Behörden machen unsere Gesetze, sondern hier Bundestag und Bundesrat. Nicht die Behörden sprechen Recht, sondern Gerichte.

Auch Behörden sind nicht frei von Fehlern. Wenn Rechtswidriges durch eine Behörde "genehmigt" wird, wird das nicht legal. Insbesondere dann nicht, wenn die Sache ordnungswidrig ist, wie z.B. ein Verstoß gegen § 23 LuftBO.

Gegen ULs habe ich überhaupt nichts, anders als gegen deren rechtswidrigen gewerblichen Einsatz.

Zur Lektüre empfehle ich außerdem den Kommentar zum LuftVG von Giemulla und Schmid, insbesondere den einschlägigen Abschnitt zu § 20 LuftVG.
25. August 2010: Von Pat Wie an RotorHead
Nun, das mit der Gewaltenteilung ist auch genau der Grund warum der Frankfurter Kommentar von Giemulla und Schmid keine Rechtsprechung darstellt, sondern eine Einschätzung - zugegeben eine beachtenswerte da sie von Juristen auf dem Gebiet kommt.

Nach wie vor ist aber offen ob ein Luftsportgerät überhaupt einen Eintrag bekommt, der in Verbindung mit §23 LuftBO eine gewerbliche Nutzung untersagen könnte. Die gelebte Praxis der Behörden scheint mir ein Hinweis zu sein, dass dies nicht so ist.

"Wenn Rechtswidriges durch eine Behörde "genehmigt" wird, wird das nicht legal"

Verwaltungsrecht ist nun wirklich nicht ganz einfach zu durchschauen, aber wenn die Behörde Ihnen gegenüber in einem Verwaltungsakt eine Erklärung abgibt können Sie sich sehr wohl darauf berufen. Wenn die Behörde da etwas rechtswidriges "genehmigt" hat, kann Sie das aber ggf. zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen. Dadurch wird eine Handlung Ihrerseits im Vertrauen auf den Verwaltungsakt aber nicht rückwirkend zu einer ordnungswidrigen Handlung.

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